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“ (von Copyright bis Zitat)
auf.
Siehe auch
,
.
Urheberrechtsvertrag
… regelt die Nutzung der Werke eines Urhebers (
,
,
) – zum Bei-
spiel, wenn ein Zeitschriftenbeitrag abgedruckt werden
soll. Weitere Informationen zum
und
zur Neufassung 2002 bei Wikipedia.
Zum Nachlesen: Das
Vergütungsregeln
… sollen freien hauptberuflichen Journalisten an Tages-
zeitungen
sichern. Blogger sind auf sich
selbst und den freien Markt angewiesen.
Die „Gemeinsamen
für freie hauptbe-
rufliche Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitun-
gen“ wurden 2010 aufgestellt – durch den Bundesver-
band Deutscher Zeitungsverleger als Vertreter mehrerer
Mitgliedsverbände sowie den Deutschen Journalisten-
Verband (DJV), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ver.di, Bundesvorstand, und Deutsche Journalistinnen-
und Journalisten-Union (dju) in ver.di. Diese verbindlichen
Vergütungsregelungen regeln die mindestens zu zahlen-
den Texthonorare für freie Tageszeitungsjournalisten. Al-
lerdings ignorieren zahlreiche Verlage nach wie vor die
Vergütungsregeln.
Fragen zu den Vergütungsregeln beantworten dieses
und diese
, die ebenso zum Umfang der Rechte-
übertragung informiert (siehe auch
). Einen Überblick über die vereinbar-
ten Honorare gibt dieser
.
Vermögensschaden-Haftpflicht­
versicherung
… sollten Journalisten und Blogger ebenso wie eine
haben. Die einschlägigen
bieten ihren Mitgliedern Sonderkonditionen
an.
So sind Journalisten in ihrer Tätigkeit vor den finanziellen
Schäden bei Verletzung eines Persönlichkeitsrechts
(Schutz der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild, das
Recht auf informelle Selbstbestimmung, Urheberrecht
oder das Namensrecht) durch die Vermögensschaden-
Haftpflichtversicherung abgesichert.
Vermögensschäden sind weder Personen- noch Sach-
schäden und lassen sich nicht aus diesen herleiten. In
solchen Fällen greift eventuell eine
Dieser „passive Rechtsschutz“ der Vermögensschaden-
Haftpflicht ist von erheblicher Bedeutung, denn auch
schon ein behauptetes berufliches Versehen kann die be-
rufliche Existenz eines Journalisten gefährden.
Meist nicht versichert wird Sensations- oder Boulevard-
Journalismus. Für DJV-Mitglieder ist eine Vermögens-
schaden-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssum-
me von 100.000 Euro bereits ab 120 Euro netto jährlich
(zuzüglich Versicherungssteuer) erhältlich. Für freie Chef-
redakteure oder PR-Berater erfolgt ein Beitragszuschlag.
Der Beitrag zur Vermögensschaden-Haftpflichtversiche-
rung gehört zu den
da diese berufliche
Risiken abdeckt.
Vernetzung
… ist für Freie unerlässlich und wird durch Online-An­
gebote unterstützt – von Kontaktplattformen wie
,
sowie durch soziale Netze
. Aus
Vernetzungen ergeben sich
und Teilnetz-
werke könnten sich im Wettbewerb gegen größere Agen-
turen durchsetzen. Siehe auch:
.
Vernetzung bedeutet aber vor allem Wissens- und Erfah-
rungsaustausch mit Kollegen aus unterschiedlichen Bran-
chen. Freie Journalisten und Blogger pflegen durch On-
line-Vernetzung Kontakt zu öffentlichen Informanten (wie
Fachexperten), Interviewpartnern sowie
.
V
wie
X
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