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| Das A – Z wissenswerter Dinge für freie Journalisten, Autoren und Blogger
wie
U
Steuererklärung
Freiberufler und Selbstständige müssen eine
und – bei
– eine Um-
satzsteuererklärung abgeben.
Zur Ermittlung der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
für die Einkommen- und die Umsatzsteuererklärung ist
eine
notwendig.
Twitter
… ist eine Art Web-SMS, ein Kurznachrichten-Dienst mit
140 Zeichen. Nachrichten können öffentlich oder nur für
geschlossene Gruppen veröffentlicht werden. Der 2006
gegründete Dienst verfügt über etwa 600 Millionen Mit-
glieder, von denen rund 100 Millionen den Dienst mindes-
tens einmal im Monat für alle Arten von Nachrichten nut-
zen. Den Nachrichten können Links angehängt werden
(zum Beispiel zu Fotos).
Sie können auch so genannte Hash-Tags enthalten, ein-
deutige Stichworte, die mit dem Zeichen ‚#‘ eingeleitet
werden.
Dialoge werden mit @benutzername in der jeweiligen Mel-
dung geführt. So hat sich diese Schreibweise ebenfalls im
journalistischen und Bloggeralltag etabliert. Wenn man
eine Person in Artikeln anspricht, wird häufig der Twitter-
Account genannt, beispielsweise „... ein ehemaliger ZDF-
Moderator, der zum @regsprecher wurde.“ Schreibt man
mehrere Personen per E-Mail an und möchte bestimmte
Adressaten ansprechen, hat sich ebenfalls die Twitter-
Schreibweise bewährt: „@Name: Nennen Sie mir noch ei-
nen Termin?“
Eine optimale Twitter-Nutzung, die andere soziale Netze
(
wie
gleichzeitig integriert, er-
möglichen Social Media Clients, wie der per Browser
nutzbare
oder
für Gruppen/Redaktio-
nen.
Umsatzsteuer
Als Freiberufler sind Sie steuerlich auch Unternehmer im
Sinne des Umsatzsteuergesetzes und damit verpflichtet,
Umsatzsteuer für Ihre Tätigkeit zu berechnen und an das
Finanzamt abzuführen (siehe auch
und
).
Bei
Sie müssen die Umsatzsteuer erst
anmelden und abführen, wenn Sie den Betrag eingenom-
men haben. Die Umsatzsteuer ergibt sich aus den tat-
sächlich vereinnahmten Entgelten (Ist) und wird nicht nach
den vereinbarten Entgelten (Soll) errechnet. Fällig wird die
Steuer, wenn der Voranmeldungszeitraum für die Umsatz-
steuer abgelaufen ist, in dem der Umsatz erfolgt ist.
Für alle Veranlagungszeiträume ab 2011 muss die Um-
satzsteuererklärung elektronisch übermittelt werden
,
UStG).
Wichtig:
Erhalten Sie Umsatzsteuererstattungen vom Fi-
nanzamt, zählt die Zahlung zu den
in
dem Jahr, in dem der Betrag gezahlt wurde.
Details hierzu gibt es auf
Für Abrechnung mit
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finden Sie wei-
tere Details in einem Ratgeber bei
und beim
Umsatzsteuerpflicht
Als Freiberufler sind Sie steuerlich auch Unternehmer im
Sinne des Umsatzsteuergesetzes und damit verpflichtet,
Umsatzsteuer für Ihre Tätigkeit zu berechnen und an das
Finanzamt abzuführen.
Für verschiedene Berufsgruppen wie Ärzte oder Heilprak-
tiker gibt es Ausnahmen – nicht aber für freie Journalis-
ten.
Für nicht von der Umsatzsteuer befreite Berufe gilt der
Umsatzsteuersatz von 19% beziehungsweise 7%. Siehe
auch
In der Praxis sollten Sie nicht auf
die Umsatzbesteuerung verzichten, um die
aus
fremden Rechnungen als Ausgabe geltend machen zu
können. Siehe auch:
T
wie