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| Das A – Z wissenswerter Dinge für freie Journalisten, Autoren und Blogger
wie
S
Scheinselbstständigkeit
… kann Auftraggeber und selbst den Auftragnehmer in
den Ruin treiben. Gerade „feste Freie“ sollten sich von
der Scheinselbstständigkeit abgrenzen. Eine Auswahl von
Kriterien, die auf Scheinselbstständigkeit hindeuten: Wei-
sungsgebundene Arbeit (zeitlich, örtlich, fachlich), Tätig-
keit auf Dauer nur für einen Auftraggeber, Arbeit darf nicht
an Dritte delegiert werden (siehe auch
, und,
in Kombination mit den zuvor genannten Punkten, kein
Urlaubsanspruch und keine Honorarfortzahlung im Krank-
heitsfall.
Was alles zu beachten ist, lesen Sie im Blogartikel über
Scheinselbstständigkeit, die
kann, bei „Meine Firma und Ich“.
Sittenwidrig
… und damit nichtig ist laut
ein
Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt –
heißt es im
. „Die Sittenwidrigkeit ist
eine Generalklausel des deutschen Rechts. Insbesondere
im Privatrecht hat sie eine besondere Bedeutung“, steht
im Online-Lexikon
.
regelt, was unter sittenwidrigen
Rechtsgeschäften beziehungsweise Wucher zu verstehen
ist – beispielsweise wenn ein auffälliges Missverhältnis
zwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Im
heißt es: „Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft,
durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der
Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der
erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder ei-
nem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile verspre-
chen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Miss-
verhältnis zu der Leistung stehen.“
Sittenwidrig können Vertragsklauseln sein, die einem
schwächeren Vertragspartner beispielsweise unter Aus-
nutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses aufgezwungen
wurden. Solche Klauseln schränken den Vertragspartner
in der unternehmerischen Handlungs- und Entschei-
dungsfreiheit im Übermaß ein, wie der
für Selbstständige zum Thema „Knebelverträge“ schreibt.
Verstoßen Klauseln zum Beispiel in den Allgemeinen Ge-
schäftsbedingungen
) gegen geltendes Recht, kann
der ganze Vertrag nichtig sein.
Social Media
… nennen sich die Online-Medien, an denen Nutzer aktiv
teilnehmen können: eigene Informationen publizieren
oder Informationen von Freunden bewerten und mit An-
deren teilen. Die sozialen Medien werden auch als „Mit-
machnetz“ bezeichnet. Dazu zählen unter anderem
,
und
sowie
. Auch Geschäfts-
kontaktplattformen wie
oder
haben ihre
Funktionalität für Social Media entsprechend erweitert.
, fand die Deutsche Presseagentur in einer großen
Umfrage heraus.
Welche Chancen der „neue Beruf“ Social-Media-Redak-
teur bietet, steht in diesem
.
Wie lassen sich
Der Dienst „Klout“ wird inzwischen als
“ bezeichnet: Klout vergibt Scores von 0
bis 100. Der Algorithmus gilt als ebenso geheim wie der
von Google – und bietet eine schnelle Möglichkeit, sich
über die Aktivität (quantitativ) anderer Social-Media-Nut-
zer zu informieren.
Sonderabschreibung
Kaufen Sie einen Schreibtisch, ein Regal, Büromaterial, ei-
nen Computer oder ein anderes betrieblich genutztes Wirt-
schaftsgut, können Sie die Anschaffungskosten als
absetzen und so Ihren Gewinn mindern.
Allerdings kann der Kaufpreis nicht immer komplett im Jahr
der Anschaffung angesetzt werden: In vielen Fällen muss
das Wirtschaftsgut abgeschrieben werden.
heißt: Die Kosten werden über mehrere Jahre verteilt.