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An Vorsorge für die Zeit nach dem Berufsleben denken
jedoch längst nicht alle Selbstständigen. Gerade in Grün-
dungsphasen oder wenn der Start in die Selbstständig-
keit noch nicht lange zurück liegt, ist für viele die Absi-
cherung des Rentenalters kein Thema. Nicht zuletzt, da
für Selbstständige (noch) keine gesetzliche Rentenversi-
cherung besteht. Derzeit allerdings wird eine
für Selbstständige politisch diskutiert. Für
freie Journalisten besteht Versicherungspflicht in der
KSK, wenn sie nicht anders abgesichert sind. Sie sind da-
mit automatisch rentenversichert. Daher
.
Da schon heute absehbar ist, dass Millionen von Men-
schen – ganz gleich ob gegenwärtig selbstständig oder
angestellt – von Altersarmut bedroht sind, sollte der Absi-
cherung für den Ruhestand große Bedeutung beigemes-
sen werden.
Ergänzungen zur Künstlersozialkasse bietet das
und die vielen Möglichkeiten der
privaten Vorsorge. Hierzu zählen unter anderem kapital-
bildende Lebensversicherungen, Sparverträge oder die
Investition in Immobilien.
Einige dieser
kommen allerdings für
die meisten der Freiberufler gar nicht oder erst im späte-
ren Berufsleben in Frage. Wer dennoch in der Lage ist,
privat vorzusorgen zu können, sollte die unterschiedli-
chen Offerten der vielen Anbieter gründlich prüfen.
Neben den vielen Anbietern, die private Vorsorgemöglich-
keiten offerieren, berät auch die
wie Freiberufler in den verschiedensten Lebens-
und Berufssituationen aktive Vorsorge betreiben können.
Rundfunkbeitrag
… lautet der neue Name für die alte Rundfunkgebühr. Ab
1. Januar 2013 gibt es die
für die Finan-
zierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – für ARD,
ZDF und Deutschlandradio. Ob jemand überhaupt ein Ra-
dio oder einen Fernseher besitzt, spielt dann keine Rolle
mehr.
Grundsätzlich gilt ein Beitrag von (zunächst)
monatlich
17,98 Euro pro Wohnung
beziehungsweise pro
– zum Beispiel für das Büro.
und für die Wohnung wird der Rundfunk-
beitrag bereits entrichtet, muss er nicht noch einmal zah-
len.
Wer
, zahlt zudem einen
bei einer Betriebsstätte
mit bis zu acht Mitarbeitern sind dies zusätzlich 5,99
Euro pro Monat
(Azubis oder Minijobber werden zum
Beispiel nicht mitgerechnet).
Für betrieblich genutzte
sind 5,99 Euro pro
Monat zu berappen. Pro Betriebsstätte ist ein Fahrzeug
frei – wer also bereits für sein Büro zahlt und nur ein Auto
beruflich nutzt, muss für dieses nicht extra löhnen. Aber
Achtung!
Wer – wie oben beschrieben – sein
in der Privatwohnung hat, bekommt kein „Frei-Fahr-
zeug“! Heißt im Klartext: Die- oder derjenige muss für je-
des betrieblich genutzte Kraftfahrzeug „bluten“.
Besondere Regelungen gibt es beispielsweise für Einrich-
tungen des Gemeinwohls wie gemeinnützige Vereine.
müssen einen reduzierten Bei-
trag zahlen. Anspruch auf Befreiung haben demnach le-
diglich taubblinde Menschen und Empfänger von Blin-
denhilfe.
Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist an-
sonsten nur noch aus finanziellen Gründe und sozialer
Bedürftigkeit möglich. Ein Merkblatt informiert über
so-
wie die erforderlichen Nachweise.
Mit dem offiziellen
lässt sich der Rund-
funkbeitrag berechnen. „Erste Hilfe“ bieten
.
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