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| Das A – Z wissenswerter Dinge für freie Journalisten, Autoren und Blogger
O
wie
Online-Redaktionssysteme
… sind Programme, die es mehreren Benutzern (Autoren,
Redakteuren, Bild- und Multimediaredakteuren …) er-
möglichen, Beiträge zu bearbeiten, zu pflegen und im
Web zu publizieren. Wesentlich ist dabei, dass Inhalte,
Datenstruktur und Design voneinander getrennt sind.
Der Übergang zwischen herkömmlichen
und Blogsystemen ist heute fließend. Sol-
che Systeme verfügen über einen integrierten Editor mit
einer Vorschaufunktion, Rechtevergabe für die jeweiligen
Nutzer, Integration multimedialer Inhalte („Mediatheken“).
hat sich als kostenfreies OpenSource-System
für
,
durchgesetzt. Das Design
kann den individuellen Bedürfnissen (Corporate Design)
angepasst und das System mit Plugins (Zusatzprogram-
men) funktional erweitert werden, von denen die meisten
kostenfrei erhältlich sind.
Für freie Journalisten ist es daher sinnvoll, sich mit der
Bedienung von WordPress vertraut zu machen, für Blog-
ger sowieso.
Paid Blogposts
… sind bezahlte Blogartikel, passend zu einzelnen
Blogthemen beziehungsweise dem Oberthema des Blogs.
Als Blogbetreiber unbedingt auf die Trennung von PR/
Werbung und redaktionellen Inhalten achten
. Paid Blogposts sollten in jedem Fall als solche ge-
kennzeichnet werden, zum Beispiel mit „gesponserter Ar-
tikel“, vielleicht farblich unterlegt. Der Inhalt sollte mehr
fachbezogen als werblich sein.
Paid Blogposts können von externen Autoren – zum Bei-
spiel der PR-Agentur eines Unternehmens – oder vom
Blogger selbst geschrieben werden.
Hier finden Sie
.
Pauschalist
… siehe auch
Pflegeversicherung
… erhalten freie Journalisten über ihre Mitgliedschaft in
der
(KSK).
Ob sie sich gesetzlich oder privat versichern, können
Selbstständige und Existenzgründer frei entscheiden.
Um nicht zu riskieren, im Falle einer ernsthaften Erkran-
kung mit erheblichen finanziellen Einbußen leben zu müs-
sen, sollte der Versicherungsschutz in der Pflegeversiche-
rung besondere Beachtung finden. Meist lohnt sich eine
freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung. Selbstständige zahlen hierfür den
einheitlichen Beitragssatz von 1,95 Prozent an die Pflege-
versicherung.
Wer sich dagegen privat absichern möchte, muss die offi-
zielle Befreiung von der gesetzlichen Pflichtversicherung
beantragen, die für diesen Schritt unbedingt erforderlich
ist. Hierbei gilt es zu beachten, dass ein Widerruf dieses
Antrags nicht so einfach möglich ist.
Sich im Vorab über diese Gegebenheiten ausführlich zu
informieren, ist deshalb außerordentlich wichtig.
Private Pflegeversicherer machen die Beitragshöhe nicht
vom Einkommen, sondern vom Alter und vom Gesund-
heitszustand des Versicherten zum Eintritt in die Versi-
cherung abhängig. Ab dem 21.12.2012 spielt bei der Bei-
tragsberechnung das Geschlecht keine Rolle mehr, die
Kalkulation erfolgt nach den so genannten „Unisex-Be-
dingungen“.
Gut zu wissen ist, dass die private Pflegeversicherung ab
2013 staatlich gefördert wird. Infos hierzu gibt es auf der
Homepage der
.
P
wie