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Zur Abrechnung: Freiberufler können sich untereinander
Rechnungen ausstellen, ohne dass Sozialleistungen – wie
bei zeitlich befristeten Mitarbeitern, beispielsweise Mini-
jobbern – fällig werden.
Krankenversicherung
… ist für Freiberufler unverzichtbar – und heute gesetzlich
vorgeschrieben. Versicherungspflicht besteht für Perso-
nen ohne Absicherung im Krankheitsfall. Siehe auch
.
Mitglieder der
sind über diese
krankenversichert. Für freie Journalisten ist die KSK so-
gar Pflicht.
Alternativen dazu bieten sich mit einer privaten Kranken-
versicherung und einer freiwilligen Versicherung in der ge-
setzlichen Krankenkasse. Letztere Variante ist vor allem
für Gründer interessant. Waren sie vor dem Start in die
Selbstständigkeit zwölf Monate durchgehend oder in den
vergangenen fünf Jahren mindestens vierundzwanzig Mo-
nate gesetzlich versichert, kann ein Antrag auf freiwillige
Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse gestellt
werden.
Wer sich für eine private Krankenversicherung entschei-
det, sollte die Spielregeln kennen und sich im Vorab um-
fassend informieren. Im Gegensatz zu gesetzlichen Kas-
sen stufen Private ihre Versicherten nach persönlichem
Krankheitsrisiko ein. Deshalb profitieren zu Beginn einer
Mitgliedschaft oft junge, gesunde Personen von einem
niedrigen Beitrag.
Verschiedene Varianten der Krankenversicherung für
Selbstständige sind aufgeführt bei
.
Einen Überblick über die Möglichkeit der freiwilligen Ver-
sicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse bietet das
.
Womit die privaten Kassen punkten, darüber kann sich
informiert werden. Wissenswertes zu Beiträgen, Be-
rechnungssätzen und Kassenwahl findet sich außerdem
auf
Künstlersozialkasse (KSK)
… ist für einige kreativ tätige Freiberufler – wie Journalis-
ten sogar Pflicht, wenn sie nicht anderweitig abgesichert
sind. Bei der KSK können sie sozialen Schutz zur
,
und
in Anspruch neh-
men. Wie Arbeitnehmer zahlen sie etwa die Hälfte der So-
zialversicherungsbeiträge direkt an die KSK. Der zweite
Teil finanziert sich aus einem Zuschuss des Bunds und
aus einer
, die
künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch
nehmen und verwerten, beispielsweise Verlage und PR-
Agenturen für Journalisten, Werbeagenturen für Grafikde-
signer.
Dass die KSK sogar Pflicht ist, dagegen wehrt sich die
Website
.
Bei der KSK finden Sie weitere Informationen, wer zum
Beispiel unter die Künstler fällt und
.
Oder Informationen zu speziellen Themen wie KSK bei
(I) und Arbeitslosengeld-II
).
Zum Beginn der Beitragspflicht heißt es in der Broschüre
Künstlersozialversicherung des Bundesministeriums für
Arbeit und Soziales: „Die Versicherung nach dem Künst-
lersozialversicherungsgesetz beginnt frühestens mit der
erstmaligen Meldung bei der Künstlersozialkasse. Wer
sich nicht oder zu spät meldet, kann die Vorteile der
Künstlersozialversicherung nur noch für die Zukunft in
Anspruch nehmen. Es werden allerdings für die Vergan-
genheit auch keine Beiträge eingezogen.“
Da die KSK selbst keine Krankenkasse ist, können ihre
Mitglieder die gewünschte Krankenkasse frei wählen.
Viele Freiberufler verzichten bei Krankheit auf einen Arzt-
besuch und eine Krankschreibung. KSK-Mitglieder erhal-
ten aber nach dem 43. Tag der Krankschreibung ein Kran-
kengeld pro Tag (was sich an der Höhe der Beiträge
orientiert) und könnten so unter Umständen auf Sozial-
leistungen verzichten
).
Wer seine KSK-Beiträge nicht mehr zahlen kann, verliert
nach einem gewissen Zeitraum seinen Versicherungs-
schutz bei der Krankenkasse. Dies wird jedoch gesondert
mitgeteilt (von der KSK als auch von der Krankenkasse
selbst). Bei Zahlungsverzug gibt die KSK ihre Forderung
an den Zoll ab, der dann für das Eintreiben der Gelder
verantwortlich ist. Mit dem Zoll lassen sich jedoch – ge-
gen Vorlage zahlreicher Nachweise, unter anderem Offen-
legung des Vermögens und Vorlage von Kontoauszügen
– Ratenzahlungen vereinbaren, wenn frühzeitig reagiert
wird (Behördenbriefe immer sofort öffnen!).
KSK-Abgabepflicht für Auftraggeber: Vielen Unternehmen
– wie Handwerksbetrieben und Gewerbetreibenden –
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