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Angebot
… wird auf Anfrage eines potenziellen Kunden erstellt. Es
enthält die Bedingungen, für die der Anbieter die nachge-
fragte Dienstleistung erbringt.
Üblich für die Abgabe eines Angebots ist die Schriftform,
nicht selten wird ein Angebot auch direkt in einer E-Mail
abgefasst.
Das Angebot ist für den Anbieter rechtlich bindend. Um
diese Bindung aufzuheben, bedarf es einer Freizeich-
nungsklausel, wie zum Beispiel „ohne Gewähr“ oder „un-
verbindlich“. Allerdings können Freizeichnungsklauseln,
nach Urteilen verschiedener Landgerichte, einen Wettbe-
werbsverstoß darstellen.
Ein Angebot enthält detaillierte Einzelheiten. Dazu ge­
hören (je nach Branche):
die Warenbezeichnung
Kosten für Fracht und Verpackung
Menge und Preis der Ware und ihre Qualität
Zahlungsbedingungen
Erfüllungsort
Gerichtsstand
Eigentumsvorbehalt
Lieferzeit
Regelungen für Liefer-, Annahme- und Zahlungsstörun-
gen und mangelhafte Lieferung
Bedarf es für die Erstellung eines Angebots eines hohen
Zeitaufwands beziehungsweise komplexer Individualität,
wie beispielsweise für eine PR- oder Medienkonzeption,
kann eine Erstellungsgebühr erhoben werden. Diese wird
üblicherweise bei Erteilung des Auftrags verrechnet.
Arbeitsagenturen
Regionale Agenturen der Bundesagentur für Arbeit, unter
anderem zuständig für die Bewilligung von Arbeitslosen-
geld I und II
). Siehe auch
.
Arbeitslosengeld
… ist ein irreführender Begriff, denn beispielsweise wird
Arbeitslosengeld II (ALG II,
) auch dann an freie
Journalisten gezahlt, wenn sie nicht arbeitslos sind. Eine
Hilfebedürftigkeit, eine soziale Notlage, beispielsweise
durch fehlende oder geringe Einnahmen, muss nachge-
wiesen werden. Siehe auch
und
Ein freier Journalist kann auch einen Antrag auf
(ALG I) stellen.
Arbeitslosenversicherung
… kann unter bestimmten Voraussetzungen in den ersten
drei Monaten der Selbstständigkeit – sofern der Existenz-
gründer vorher zum Beispiel versicherungspflichtig be-
schäftigt war – beantragt werden und ist freiwillig. Darü-
ber, über die Antragsfrist sowie entstehende
Arbeitslosengeld-Ansprüche informiert die Bundesagen-
tur für Arbeit und gibt
“. Umfassende Informationen liefert zudem das
Dokument
“ der
Arbeitsagentur.
Bei der
richtet sich das Arbeitslosengeld nach der Quali-
fikation. Sonderregelungen gibt es für Mitarbeiter, die
„unständig“ beim
Den Antrag für die freiwillige Weiterversicherung gibt es
hier:
Das
beleuchtet das freienblog des Deutschen Journalis-
ten-Verbands.
Arbeitszimmer
Ein Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung ist für viele
Freiberufler und Selbstständige unabdingbar. Vorteile:
keine Fahrwege, keine weiteren externen Kosten. Nach-
teile: wenig oder keine Trennung von beruflichen und pri-
vaten Dingen, es kann soziale Vereinsamung drohen.
Was mietrechtlich bei der Arbeit in der Wohnung über-
haupt erlaubt ist, zeigt dieser
Häusliche Arbeitszimmer sind steuerlich allerdings nur
absetzbar, wenn
kein anderer Arbeitsplatz für die betriebliche oder be-
rufliche Betätigung zur Verfügung steht. In diesem Fall
können die Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetzt
werden.
das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten be-
trieblichen und beruflichen Betätigung darstellt. Hier ist
der Abzug der Kosten nicht beschränkt, sondern sie
können in voller Höhe geltend gemacht werden.
Diese Kosten können Sie zum Beispiel in der Steuererklä-
rung ansetzen: Die anteilige Miete, Strom und andere Ne-
benkosten, und die Ausstattung des Arbeitszimmers
(Gardinen, Teppich usw.).
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