Seite 55 - das_a_bis_z_v3

Basic HTML-Version

55
wie
Z
Zitate
… von Journalisten auch „O-(Original-)Töne“ genannt –
können tückisch sein. Wer Textstellen aus urheberrecht-
lich geschützten Veröffentlichungen wörtlich übernimmt,
sollte sich auf jeden Fall um korrekte Quellenangabe
kümmern. Ebenso spielt die Länge eines Zitats eine Rolle
– komplette Fremdwerke dürfen zum Beispiel im Zei-
tungsartikel im Allgemeinen nicht als „Zitat“ auftauchen.
Der Text sollte sich zudem inhaltlich mit dem Zitierten
auseinandersetzen.
zum Zitat liefert die freie
Enzyklopädie Wikipedia – zum Beispiel zum Zusammen-
hang zwischen Zitaten und
und wie zitiert
werden darf. Das deutsche
(UrhG)
regelt Zitate im
. Daraus leitet sich ab, wann ein Zitat
ohne Erlaubnis des Urhebers und ohne Vergütung genutzt
werden kann. Mit der Quellenangabe befasst sich
Wann Zitate zulässig sind und wann nicht, beleuchtet der
Artikel
“ von Rechtsanwältin Elisa-
beth Vogt auf den Internetseiten der Rechtsanwälte Lang-
hoff, Dr. Schaarschmidt & Kollegen.
Das Problem der grassierenden Interview-Autorisierung
nimmt der Artikel
“ von Olaf Sundermey-
er aufs Korn, erschienen im journalist 7/2008 und nachzu-
lesen online. Zitate und ganze Interviews werden von den
Gesprächspartnern im Nachhinein „überarbeitet“. Des-
halb hat der Deutsche Journalisten-Verband (DJV)
zum Thema Interview-Autorisierung verabschiedet –
der entsprechende Artikel von Monika Lungmus erschien
im
journalist 12/2010
. Weitere Informationen zur Rechts-
lage gibt der
Der Pressekodex beschäftigt sich in der
mit
dem Thema Interview – und die Initiative Tageszeitung
e.V. in ihrem
Weitere Fragen
zur
beantwortet
„Rund um … Juristischer Leitfaden zum Medienrecht“ –
zum Beispiel, ob man eine Einwilligung des Interviewten
zur Publikation braucht und in welchem Umfand dieser
Änderungen verlangen kann.
Mit der Autorisierungspraxis setzt sich pointiert der Kom-
mentar „
von Klaus Max
Smolka auseinander, online erschienen bei FTD.de/Finan-
cial Times Deutschland am 9.10.2012.
Darüber
schreibt Autor René Martens in der Fachzeitschrift jour-
nalist 11/2011 – nachzulesen auf der Internetseite des
Magazins.
Zuschüsse
… erhalten Existenzgründer zum Beispiel von der Bun-
desagentur für Arbeit beziehungsweise den örtlich zu-
ständigen Agenturen für Arbeit.
Ein
kann bei seinem Jobcenter beantragen,
wer schon länger arbeitslos ist und
bezieht –
also Arbeitslosengeld II nach dem SGB II. Die Entschei-
dung, ob es bewilligt wird, trifft der jeweilige Fallmanager.
Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.
Gut vorbereiten sollten sich alle, die einen
von der Arbeitsagentur erhalten möchten – denn
der ist eine „Ermessensleistung“, auf die ebenfalls kein
Rechtsanspruch besteht.
Mit Coaching zum Erfolg: Das Programm
der KfW Bankengruppe unter-
stützt Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Jung-
unternehmer – und damit auch Journalisten oder Blogger,
die sich selbstständig machen – bis zu fünf Jahre nach
der Gründung mit
. Zugelassene
Coachs der
helfen bei wirtschaftlichen,
finanziellen und organisatorischen Fragen – von der Opti-
mierung eines Businessplans über die Vorbereitung auf
Finanzierungsgespräche bei Banken bis zur Entwicklung
von Marktanalysen und Vertriebskonzepten. Dabei ist ein
Eigenanteil zu übernehmen. Bis zu 90 Prozent oder maxi-
mal 4.500 Euro beträgt der
auf das (Netto-)Ho-
norar des Beratungsexperten. Ausgeschlossen sind unter
anderem Beratungsleistungen vor der Gründung oder zu
Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen ebenso wie
zum Erstellen und Gestalten von Werbematerialien und
X
Y