Seite 48 - das_a_bis_z_v3

Basic HTML-Version

48
| Das A – Z wissenswerter Dinge für freie Journalisten, Autoren und Blogger
Der ermäßigte Steuersatz von 7% betrifft vor allem Frei-
berufler, die im Metier von Kunst und Medien tätig sind.
Ausführlich wird sich der Frage, ob 7% oder 19% auf die
Rechnung gehören, auf
gewidmet.
Das Blog
greift dieses Thema – das
viel mit Urheberrecht zu tun hat – ebenfalls auf. Ob 7 oder
19% – das zeigt auch dieser eher
Je nach Art seines Berufsbilds muss sich jeder freiberuf-
lich Tätige über die Höhe seines Umsatzsteuersatzes in-
formieren. Ein Steuerberater hat hierzu sicherlich das pro-
fessionelle Know-how, doch das Internet bietet ebenfalls
eine Menge nützlicher Informationen rund um die Um-
satzsteuerpflicht.
Bei Magazin- oder Tageszeitungsartikeln für Verlage: 7%.
Bei Pressearbeit für Unternehmen im Allgemeinen oder
bei Recherchen: 19%.
Eine Recherche im Web, zum Beispiel auf
lohnt sich auf jeden Fall.
Umsatzsteuervoranmeldungen
Als Freiberufler sind Sie steuerlich auch Unternehmer im
Sinne des Umsatzsteuergesetzes und damit verpflichtet,
Umsatzsteuer für Ihre Tätigkeit zu berechnen und an das
Finanzamt abzuführen.
Je nach Höhe Ihrer Vorjahres-Umsatzsteuer müssen Sie
bis zum 10. Tag nach Monatsende beziehungsweise bei
vierteljährlicher Abgabe bis zum 10. Tag nach Quartals­
ende Umsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamt
einreichen. Existenzgründer müssen in den ersten zwei
Kalenderjahren zwingend monatliche Umsatzsteuer-Vor-
anmeldungen abgeben
. Das
Gesetz unterscheidet 3 Abgabegruppen:
Eine
monatliche Abgabe
der Umsatzsteuer-Voranmel-
dung ist erforderlich, wenn im Vorjahr mehr als 7.500
Euro Umsatzsteuer zu entrichten war.
Vierteljährlich
müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-Voran-
meldung abgeben, wenn die Umsatzsteuerzahllast im
Vorjahr über 1.000 Euro lag, der Betrag von 7.500 Euro
aber nicht überschritten wurde.
Mussten Sie im
Vorjahr
nach Abzug der Vorsteuer
höchstens 1.000 Euro Umsatzsteuer
an das Finanz-
amt zahlen und sind Sie kein Existenzgründer, kann
das Finanzamt Sie von der Abgabe von Umsatzsteuer-
Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszah-
lungen befreien
).
Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie
auf
elektronischem Weg
via Internet an die Finanzämter
übersenden. Dafür stellt die Steuerverwaltung das kos-
tenlose Programm
zur Verfügung.
Hinweis:
Ab dem 1.1.2013 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
zwingend
in authentifizierter Form
eingereicht werden.
Das für die elektronische Übermittlung notwendige Zertifi-
kat müssen Sie im ElsterOnline-Portal
) beantragen.
Urheberrecht
... ist festgelegt im
. Demnach
von Werken der Literatur, Wissenschaft
und Kunst „für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses
Gesetzes“. Zudem haben sie das Recht auf eine
.
Der
und endet 70 Jahre nach dem Tod des
Urhebers – wobei es sich bei dem Werk um eine
handeln muss.
Die Geschichte des Urheberrechts und was es im Alltag
bedeutet, beleuchtet das
der
Bundeszentrale für politische Bildung. Wer vom Urheber-
recht profitiert, wie Urheberschutz entsteht und was es
bei mehreren Urhebern zu beachten gilt, ist im mediafon-
Ratgeber Selbstständige von Goetz Buchholz nachzule-
sen:
,
,
und „
. Übrigens: Die in
vielen Redaktionen übliche Praxis, Artikel freier Autoren
komplett und bis zur Unkenntlichkeit umzuschreiben, ist
vom Urheberrechtsgesetz
Über das
informiert auch das Bundesminis-
terium der Justiz.
“ entwirft Till Kreutzer – nachzulesen bei
iRights.info. Den
“ dokumentiert
Cathrin Günzel im PC Magazin und in „
“ werden vier verschiedene
Möglichkeiten eines reformierten Urheberrechts vorge-
stellt.
Den Copyright-Vermerk © findet man auch in Deutsch-
land auf etlichen Internetseiten.
“, fragt deshalb Rechtsanwältin Marion
Janke, MLE, Fachanwältin für Urheberrecht und Medien-
recht. Zudem klärt Rechtsanwältin Janke über