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| Das A – Z wissenswerter Dinge für freie Journalisten, Autoren und Blogger
wie
W
Um die Ihnen in Rechnung gestellte Vorsteuer dem Fi-
nanzamt gegenüber geltend zu machen, müssen Sie ent-
sprechende Aufzeichnungen führen. Da dieser Aufwand
häufig nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Er-
folg steht, gibt es eine Vereinfachungsregel: Statt die ab-
ziehbare Vorsteuer den einzelnen Rechnungen zu entneh-
men, können Sie den
Vorsteuerabzug auch nach einem
Durchschnittssatz feststellen.
Dieser beträgt
für Schriftsteller 2,6% der Nettoerlöse,
für Journalisten 4,8% der Nettoerlöse (§ 23 UStG,
§§ 69, 70 UStDV und deren Anlage).
Einschränkungen:
Die Durchschnittssatzregelung kann
von Ihnen nur dann in Anspruch genommen werden,
wenn Ihr Vorjahresumsatz (Nettoumsatz ohne Umsatz-
steuer) aus schriftstellerischer beziehungsweise journalis-
tischer Tätigkeit 61.356 EUR nicht überstiegen hat (§ 69
Abs. 3 UStDV).
Wenn Sie von der Durchschnittssatzregelung Gebrauch
machen wollen, müssen Sie einen Antrag stellen. Eine be-
sondere Form ist dafür nicht vorgeschrieben. Es genügt,
dass Sie in den Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder in
der Jahreserklärung die Vorsteuer nach einem Durch-
schnittssatz berechnen und erklären (Eintrag in Zeile
„Vorsteuerbeträge, die nach den allgemeinen Durch-
schnittssätzen berechnet sind (§ 23 UStG)“). Damit zei-
gen Sie dem Finanzamt, dass Sie sich für den Vorsteuer-
abzug nach Durchschnittssätzen entschieden haben.
Weiterbildungskosten
… siehe
Werbung
… ist notwendig, um Aufträge zu generieren und von sich
reden zu machen.
Vor allem zu Beginn einer Selbstständigkeit können wohl
die wenigsten Freiberufler auf Werbung verzichten. Wer
sich aktiv ein Netzwerk aufbaut und im Fokus potenzieller
Kunden präsent ist, hat gute Chancen, seine Aufträge
später durch Empfehlungen zu erhalten.
Bis man einen solchen Status erreicht hat, ist es jedoch
unerlässlich, Werbung (und Öffentlichkeitsarbeit) in eige-
ner Sache zu betreiben – am Besten natürlich mit Fanta-
sie und Ideen. Die Konkurrenz ist groß – und für den Er-
folg der Werbeaktivitäten ist oft der richtige Mix zwischen
„Online“ und „Offline“ entscheidend.
So erfreut sich zum Beispiel das Werben mit
großer Beliebtheit. Zum einen deshalb, weil die Wer-
bung definitiv im Umfeld der Zielgruppe erscheint und zum
anderen, weil lediglich die Klicks, die tatsächlich generiert
wurden, bezahlt werden müssen. Eine attraktive Variante,
die viele Firmen der klassischen Print-Werbung vorziehen.
Inzwischen hat das System des „Bezahlens per Klick“ in
beliebten Plattformen wie zum Beispiel Facebook Einzug
gehalten. Auch das soziale Netzwerk offeriert eine exakte
Zielgruppendefinition. Wie das im Einzelnen aussieht,
stellt Facebook
vor.
Im Bereich der Bannerwerbung bietet Google mit seinem
„Adsense-System“ eine visuelle Werbevariante, die es
Firmen ermöglicht, auf Websites zu werben, die zum eige-
nen Angebot passen und zielgruppenaffin sind. Man hat
unter anderem die Wahl zwischen „Leaderboard“,
„Skyscraper“ oder dem klassischen Banner. Google bie-
tet hierzu viele
zur Auswahl an.
Möchte man sich als Freiberufler vom Angebot der Kon-
kurrenz abheben oder hat man sich einem speziellen The-