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| Das A – Z wissenswerter Dinge für freie Journalisten, Autoren und Blogger
wie
I
Für Selbstständige gelten besondere Verordnungen, die
mit aufwendiger Bürokratie verbunden sind. So müssen
sie ihr Einkommen und ihre Ausgaben für sechs Monate
(der maximale Bewilligungszeitraum, bevor ein neuer An-
trag gestellt werden muss) schätzen.
Dafür gelten
die von denen der Finanzbe-
hörden abweichen.
Alle Antragsunterlagen – vor allem den Hauptantrag – so-
wie die erforderlichen Anlagen
) finden Sie als
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen
“ (PDF) gemacht werden. Insbesondere werden einige
Ausgaben – im Gegensatz zu Betriebsausgaben in der
fürs
– nicht
von den Arbeitsagenturen/Jobcentern anerkannt. Dazu
zählen unter anderem Verluste aus selbstständiger Tätig-
keit, Abschreibungen oder Bewirtungskosten. Bei größe-
ren Anschaffungen, beispielsweise einem neuen PC,
müssen die Kosten (der sozialen Notlage)
angemessen
sein – und am besten vorher schriftlich mit dem Fallmana-
ger vereinbart werden.
Der ALG-II-Regelsatz klettert ab Januar 2013 von derzeit
374 Euro auf 382 Euro für einen alleinstehenden Erwach-
senen. Zusätzlich werden die
angemessenen
Kosten für
Unterkunft und Heizung übernommen, die von
Siehe auch
.
Honorar
… wird in der Marktpraxis frei ausgehandelt und orientiert
sich in erster Linie an den Budgets der Redaktionen. Aus-
genommen sind Tarifhonorare für Angestellte und die
für Tagszeitungsjournalisten.
Abgerechnet wird nach Zeichen, Zeilen, Seiten oder pau-
schal. Ebenso kann die Vergütung zusätzlicher Leistun-
gen vereinbart werden, zum Beispiel Sonderrecherchen,
Fotos/Bildbeschaffung, Reisespesen, Layout, Einstellen
ins Redaktionssystem.
Das Honorar gehört zu den
Impressum
… ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabe
in Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, He-
rausgeber oder Redaktion enthält, vor allem um die pres-
serechtlich für den Inhalt Verantwortlichen zu nennen. Oft
werden zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erschei-
nungsweise, Erscheinungsjahr und Erscheinungsort auf-
geführt (was von den Landespressegesetzen abhängt).
Für Online-Publikationen wie elektronische Magazine
oder Blogs gilt die
.
Informationspflichten
… bestehen auch für Journalisten und Blogger. Mit dem
17. Mai 2010 ist die Verordnung über Informationspflich-
ten für Dienstleistungserbringer
) in Kraft getreten.
Nach Ansicht der Berufsverbände ist sie genauso für
Journalisten gültig.
Es gibt ein paar Grundregeln, die zu beachten sind: Or-
dentliches Impressum auf der Website
, ein Hinweis auf eigene
(falls vorhan-
den) in der
Auf eine eventuell
vorhandene
und deren Geltungsbereiche sowie
die abgedeckten Schäden sollte auf der Website hinge-
wiesen werden. Ferner empfiehlt sich die Offenlegung
von Interessenskonflikten
.
Die freie Journalistenschule
, wenn sich Journalisten nicht an die Pflicht halten.
Weitere Informationspflichten:
,
, in der
, im Gesetz betref-
fend die
und im
.
PS: Nicht nur ein freier Journalist und Blogger ist ver-
pflichtet zu informieren. Es existieren auch Informations-
pflichten für Behörden („
).