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AfA-Tabellen
Bei der
wird der Kaufpreis eines beruflich
genutzten Gegenstands auf die Nutzungsdauer aufgeteilt.
Zur Vereinfachung und Vermeidung von Streitigkeiten hat
das Bundesfinanzministerium (BMF) amtliche AfA-Tabel-
len herausgegeben. Dort ist die Nutzungsdauer für eine
Vielzahl von Wirtschaftsgütern festgelegt.
Die Abschreibungstabelle „für allgemein verwendbare An-
lagegüter“ sieht für neue Wirtschaftsgüter folgende Nut-
zungsdauern vor:
Tipp:
Gebrauchte Wirtschaftsgüter können je nach Alter, Be-
schaffenheit und voraussichtlichem Einsatz innerhalb kür-
zerer Abschreibungszeiträume abgesetzt werden. Gege-
benenfalls müssen Sie die kürzere Nutzungsdauer
schätzen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
… regelt Ihre Bedingungen, unter denen Geschäfte mit Ih-
ren Auftraggebern zustande kommen. Der Rechtsbegriff
ist in § 305 Abs. 1,
geregelt. So mancher freier Jour-
nalist verzichtet auf eigene AGB: „Zu kompliziert, recht-
lich ohnehin nicht gegen große Verlage durchsetzbar, die
haben doch eigene AGB“. Wenn der Auftraggeber, bei-
spielsweise ein Verlag, eigene Vertragsregelungen zusen-
det und diese Regelungen sich mit denen aus Ihren AGB
widersprechen, gelten beide nicht. An ihre Stelle treten
dann die gesetzlichen Regelungen, die für freie Journalis-
ten oft günstiger sind als die Verlagsbedingungen. Andere
haben auf ihren Websites AGB gespeichert, weisen aber
im Schriftverkehr, beispielsweise per
,
nicht darauf hin. Auf die Geschäftsbedingungen hinzuwei-
sen, ist seit Mai 2010 Pflicht. Solche Angaben müssen vor
oder spätestens bei Vertragsschluss mitgeteilt werden.
Der DJV empfiehlt, in der Signatur von E-Mails auf die ei-
genen Geschäftsbedingungen hinzuweisen.
erklärt der DJV. Dazu zählen
beispielsweise Verwertungsrechte, Honorare, Zahlungs-
weise, Ausfallhonorare und Haftung.
Ein praktisches Beispiel finden Sie bei dem freien Journa-
listen Michael Klitzsch, der
auf Basis
der
erstellt hat.
Anbieterkennzeichnung
… bezeichnet in Deutschland das
für Online-
Medien und ist Pflicht für Freiberufler und selbstständige
Blogger, die nicht ausschließlich zu privaten, familiären
Zwecken bloggen. Bei den Bloggern zählen dazu auch
private nicht-kommerzielle Betreiber, die ein Angebot un-
terhalten, was auch kommerziell angeboten werden
könn-
te
beziehungsweise bereits von kommerziellen Anbietern
existiert.
Darin müssen unter anderem der presserechtlich Verant-
wortliche, eine ladungsfähige Anschrift, eine elektroni-
sche Adresse wie eine Telefax-Nummer oder eine E-Mail-
Adresse, sowie eine Steuernummer benannt werden.
Was das Online-Impressum mindestens zu enthalten hat,
regelt
Einen
als Orientierungshilfe gibt es vom Bundesministerium der
Justiz.
Gegenstand
Anschaffung ab 1.1.2001
Nutzungs-
dauer in
Jahren
AfA-Satz
in%
Aktenvernichter
 8
12,5
Auto (Pkw)
 6
16,6
Autotelefon
 5
20,0
Bücherregal
13
7,7
Bücherschrank
13
7,7
Büromöbel
13
7,7
CD-Player
 7
14,3
Computer
 3
33,3
Drucker
 3
33,3
Faxgerät
 6
16,6
Fotokopierer
 7
14,3
Handy
 5
20,0
Kassettenrekorder
 7
14,3
Laptop
 3
33,3
Notebook
 3
33,3
PC u. Peripheriegeräte
(Drucker, Scanner, Bild-
schirm, usw.)
 3
33,3
Radio
 7
14,3
Reißwolf
 8
12,5
Schrank
13
7,7
Schreibmaschine
 9
11,1
Schreibtisch
13
7,7
Schreibtischlampe
13
7,7
Schreibtischstuhl, -sessel
13
7,7
Stereoanlage
 7
14,3
Stuhl
 13
7,7
Teppich
– normal
 8
12,5
– hochwertig
(über 500 EUR pro qm)
15
6,6
Tisch
13
7,7
Videorecorder
7
14,3
X
Y