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| Das A – Z wissenswerter Dinge für freie Journalisten, Autoren und Blogger
Social Media Manager) geprüft werden. Die Kommentato-
ren sind ebenso wie die Betreiber verantwortlich für den
Inhalt der Kommentare.
Vorausgesetzt, eine Kritik am eigenen Unternehmen oder
an den Produkten bleibt sachlich, sollte sie nicht zensiert,
sondern veröffentlicht werden und dazu – ebenfalls sach-
lich und freundlich – Stellung bezogen werden.
Dauernörgler oder solche Leser, die die Kommentarfunk-
tion missbrauchen, um Werbung für ihre eigene Website
oder Blog zu machen, sollte man ermahnen und gegebe-
nenfalls Konsequenzen ziehen. Es empfehlen sich klare
Kommentarrichtlinien für Corporate Blogs, in denen sol-
che Dinge geregelt sind.
Der Frage, ob Blogs nur etwas für große Unternehmen
sind, geht Steve Rückwardt in diesem
nach.
Siehe auch
.
Coworking
… ist eine in den letzten Jahren entstandene Arbeitsform,
im Besonderen für Freelancer und Freiberufler aus unter-
schiedlichen Branchen. Man kann sich in so genannten
Coworking Spaces, oft sanierte Industriehallen, tagewei-
se einen Schreibtisch inklusive WLAN/Internet mieten.
Die Kosten beginnen bereits ab 10 Euro pro Tag. Es gibt
aber auch monatliche Zahlweisen oder 10er-Karten. Eine
Kündigung ist nicht erforderlich.
Coworking Spaces bieten den Vorteil, sich fachlich aus-
zutauschen oder einfach nur sozialen Kontakt zu pflegen,
statt im häuslichen Arbeitszimmer zu vereinsamen. Sie
verfügen meist über einen Gemeinschaftsraum und eine
Küche.
Viele Coworker sind zudem über soziale Netze verbunden
(
.
Coworking existiert international und Coworker besuchen
sich gerne untereinander, meist in Verbindung mit einem
Kurzurlaub. PS: siehe auch
(gemisch-
te Reisen).
Eine Übersicht von Coworking Spaces in Deutschland gibt
es bei
und weltweit unter
.
Weitere Informationen und Alltagsberichte finden Sie in
dieser kleinen
Siehe auch
,
Dienstvertrag
… bedeutet, dass ein freier Journalist beziehungsweise
Selbstständiger sich gegenüber dem Auftraggeber zu be-
stimmten
verpflichtet – gegen Zahlung einer Ver-
gütung. Er
, die aus einer
Seminarreihe genauso bestehen kann wie aus zu absol-
vierenden Arbeitsstunden. Im Unterschied zum
, bei dem der Auftraggeber für ein zu erstellendes in-
dividuelles Werk/Produkt zahlt – zum Beispiel für einen
Zeitungsartikel – und dies nur bei Erfolg.
Laut
wird durch den Dienstver-
trag
“.
können befristet oder unbefristet abge-
schlossen werden.
muss
er vereinbarte beziehungsweise gesetzliche Fristen ein-
halten und das Geld bis dahin ohne Abzüge zahlen. Ist
zum Beispiel bei einem befristeten Dienstvertrag keine
Möglichkeit zur einseitigen Kündigung durch den Auftrag-
geber festgeschrieben, dann muss er seinen Anteil des
Vertrags erfüllen.
Vorsicht: Bei Dienstverträgen ist leicht die Schwelle zur
D
wie