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| Das A – Z wissenswerter Dinge für freie Journalisten, Autoren und Blogger
ma verschrieben, kommt man an Suchmaschinenoptimie-
rung, genannt
kaum vorbei. Bei SEO wird zwischen
- und
Optimierung unterschieden.
Bei aller Attraktivität hat die Internetwerbung jedoch ihre
Tücken: schnell geht wertvolles Werbebudget verloren,
wenn Kampagnen nicht gut vorbereitet sind.
Wer auf die Unterstützung von Profis setzen möchte, soll-
te noch genauer hinschauen, denn es tummeln sich eine
Menge schwarzer Schafe in dieser Szene. Vollmundige
Erfolgsversprechen sollten deshalb genauestens hinter-
fragt und Agenturen am besten nur auf persönliche Emp-
fehlung hin gebucht werden. Alternativ kann man auf
aktuelle Werbevorhaben ausschreiben.
Sehr hilfreich sind außerdem Foren, in denen sich alles
um Werbung und SEO dreht wie das
Viele
weitere Informationen rund um die Werbung bietet zudem
das
Wer kommunikativ und rhetorisch gewandt ist, der kann
ebenso zielgruppenrelevante Veranstaltungen, Work-
shops oder Treffen besuchen (auf der deutschen Ge-
schäftsplattform
finden sich zahlreiche regionale
Treffen). Weiß man dort von sich zu überzeugen und Kon-
takte zu generieren, ist das die beste Werbung („Selfmar-
keting“).
Ausgaben für Werbemaßnahmen sind als
absetzbar.
Werkvertrag
… erfordert eine konkrete Spezifizierung der Leistung be-
ziehungsweise des Werks hinsichtlich der Funktion oder
des Aussehens.
Werkverträge von
abzugrenzen, erweist
sich im Geschäftsalltag oft als schwierig. Selbst der ge-
wählte Vertragstitel kann täuschen. Maßgeblich ist der
Regelungsinhalt des Vertragswerks, ganz gleich, wie es
benannt ist. Das wird auch von den Gerichten so gesehen
– wenn es denn zum Streitfall kommt.
Um einen Werkvertrag handelt es sich, wenn ein gegen-
ständlich fassbares Arbeitsergebnis das Ergebnis ist. Da-
mit grenzt sich dieser zum Dienstvertrag insofern ab,
dass mit dem Werkvertrag ein vertraglicher Erfolg verein-
bart ist. Ein Teil (der Unternehmer) verpflichtet sich zur
Herstellung eines bestimmten Werks gegen eine vom an-
deren Teil (Besteller) zu erbringende Vergütung.
Dass Risiko des Erfolgseintritts trägt der Unternehmer.
Er muss ein Werk ohne Mangel schaffen. Ist dies nicht der
Fall und das Werk mangelhaft, hat der Besteller bezie-
hungsweise Auftraggeber das Recht auf Beheben des
Mangels. Ebenso kann er vom Auftrag zurücktreten, Min-
derung oder Schadenersatz geltend machen.
Wie genau sich die Abgrenzung zum
defi-
niert, wird auf
dargestellt.
Wikipedia
… ist ein wichtiges Recherche-Werkzeug für Journalisten
und Blogger. Die Ergebnisse sollten allerdings mindes-
tens mit einer Querrecherche aus anderen Quellen vergli-
chen werden. Wikipedia ist eine Enzyklopädie, die von
freiwilligen, ehrenamtlichen Autoren gepflegt wird. Wie
Untersuchungen gezeigt haben, wirkt sich dies aber nicht
negativ auf die Qualität der Inhalte aus. Wikipedia ist die
Nummer 6 der am häufigsten besuchten Websites der
Welt, 450 Millionen Menschen nutzen Wikipedia monat-
lich.
Das von Jimmy Wales gegründete Projekt finanziert sich
durch Spenden und ist daher unabhängig. Etwa 200 An-
gestellte warten die rund 800 Server und ihre Inhalte. Be-
treiber: die Wikipedia Foundation – und in Deutschland
der gemeinnützig anerkannte Verein Wikimedia Deutsch-
land e.V.
Hinzu kommen Schwesterprojekte wie
(Me­
dien),
(Wörterbuch),
(Nachrichten),
(Quellen) oder
(Zitate).
Siehe auch
und
.