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| Das A – Z wissenswerter Dinge für freie Journalisten, Autoren und Blogger
wie
L
scheint nicht bekannt zu sein, dass sie nach dem Künst-
lersozialversicherungsgesetz (von 1.1.1983) zu einer
verpflichtet
sind, wenn sie beispielsweise einen Grafikdesigner und
einen Texter mit einer schöpferischen Leistung für ihre
Website beauftragen. Im Allgemeinen handelt sich dabei
um künstlerische und publizistische Leistungen.
Bei der KSK heißt es:
Darunter fallen ebenfalls kommerzielle Websi-
tes. Ausnahme: Wenn es sich dabei um ein einmaliges
schöpferisches Werk handelt, was aber praktisch nur sel-
ten vorkommt, weil Websites hin und wieder mal neu de-
signed und „re-launcht“ werden. Dabei kommt es nicht
auf einen bestimmten Zeitraum von beispielsweise 1, 2
oder 3 Jahren an. Es ist unerheblich, ob der Auftragneh-
mer KSK-Mitglied ist oder nicht.
Ausgenommen sind beispielsweise freie Journalisten, die
– über Netzwerke/
– eine externe Redakti-
on für einen Verlag bilden (Outsourcing) und die Autoren
im Netzwerk selber bezahlen. In dem Falle ist der Auftrag-
geber, also der Verlag als Verwerter der Artikel, zur Abga-
be verpflichtet.
Leasing
… schont die Geldreserven. Abgeleitet aus dem engli-
schen „to lease“, welches für „mieten, pachten“ steht, ist
Leasing ein Nutzungsüberlassungsvertrag im zivilrechtli-
chen Sinn oder ein atypischer
Leasingverträge sind letzterem ähnlich gestellt, unter-
scheiden sich jedoch von der Miete dadurch, dass War-
tungs- und Instandsetzungsleistungen sowie der Gewähr-
leistungsanspruch auf den Leasingnehmer umgelegt
werden.
Im Austausch dazu erfolgen die Abtretung der Kaufrechte
seitens des Leasinggebers sowie die Finanzierungsfunkti-
on beim Leasing. Die Preis- und Sachgefahr trägt hierbei
der Leasingnehmer.
Am Markt agieren sowohl unabhängige Leasingunterneh-
men als auch Unternehmen, die Leasingverträge für eine
Bank oder einen Hersteller generieren. Geleast werden
neben Fahrzeugen genauso Maschinen sowie Informa-
tions- und Kommunikationstechnologie.
Leasing ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler
attraktiv und trotz Finanzkrise noch immer ein großer
Wirtschaftsfaktor. Aus zwei Gründen entscheidet sich
eine Vielzahl von Unternehmern für Leasing: zum einen
verbessert es die Eigenkapitalquote und zum anderen
kann es steuerliche Vorteile mit sich bringen.
Diese variieren jedoch, so dass man sich vor Abschluss
eines Leasingvertrags unbedingt detailliert informieren
oder den Steuerberater konsultieren sollte.
Leasingverträge sind nicht immer frei von Risiken. So
sollten zum Beispiel
genaues-
tens studiert oder vor Abschluss des Geschäfts professi-
oneller Rat eingeholt werden. Dadurch kann verhindert
werden, dass am Ende der Laufzeit ein finanzieller Verlust
droht.