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Auch das
bietet
weiterführende Infos zum Thema.
PR-Journalismus
… ist eigentlich ein verschleiernder Begriff, denn Journa-
lismus ist Journalismus, und PR ist PR. In der Praxis ist
es für Freie aber oft die einzige Möglichkeit, zu überleben,
in dem sie als Journalist Beiträge veröffentlichen und par-
allel dazu Pressearbeit für andere Unternehmen machen.
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Freie, zum Beispiel
zu schreiben, im Bereich Corporate Pub­
lishing (zum Beispiel Unternehmenszeitungen), für Firmen-
Websites und
zu arbeiten.
Eine strikte Trennung von PR und Journalismus ist gebo-
ten
. Interessenkonflikte müssen den Re-
daktionen offengelegt werden
). Wer
für ein Unternehmen PR macht, darf das seinen journalis-
tischen Auftraggebern nicht verschweigen. Am besten
Entweder-oder. Keine PR für ein Unternehmen, wenn über
dieses ein Bericht oder Porträt geschrieben wird. Gilt im
Besonderen für Fachjournalisten.
Lesen Sie dazu ein Positionspapier des netzwerks recher-
che e. V. zur
.
Presseausweis
… ist ein amtlich anerkannter Ausweis und wichtiges Ar-
beitsinstrument für Journalisten. Er dient als Nachweis,
um sich gegenüber Dritten, insbesondere Behörden,
Messen und Unternehmen als professioneller Journalist
auszuweisen.
Die Berufsverbände für Journalisten stellen Presseaus-
weise ausschließlich an hauptberuflich oder regelmäßig
und dauerhaft tätige Journalisten aus. Amateur- und Hob-
byjournalisten erhalten keinen Presseausweis – und dazu
zählen auch Hobbyblogger. Die den Berufsverbänden an-
geschlossenen Mitglieder werden regelmäßig überprüft.
Dazu sind Nachweise erforderlich – wie veröffentlichte Ar-
tikel, Honorarrechnungen etc.
Die Berufsverbände orientieren sich dabei am 12. Be-
schlusspunkt, Unterpunkt 3 der 180. Sitzung der Innenmi-
nisterkonferenz. Dort werden folgende Kriterien festge-
halten:
Der Journalist soll hauptberuflich oder quantitativ und
qualitativ vergleichbar regelmäßig und dauerhaft jour-
nalistisch tätig sein.
Die Berichterstattung des Journalisten muss sich im
Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen.
Der Journalist soll volljährig sein. Hiervon soll nur in
Ausnahmefällen und unter Anlegung eines besonders
strengen Maßstabs abgesehen werden.
Mehr zum
Pressekodex
… stellt Regeln für einen fairen Journalismus auf und be-
schreibt publizistische Grundsätze. „Nicht alles, was von
Rechts wegen zulässig wäre, ist auch ethisch vertretbar.
Deshalb hat der Presserat die Publizistischen Grundsät-
ze, den so genannten Pressekodex, aufgestellt“, be-
schreibt der
– freiwillige Selbstkontrolle der
Presse in Deutschland – die
. Zu den Regeln für
die tägliche Arbeit der Journalisten gehören:
Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der Menschen-
würde
Gründliche und faire Recherche
Klare Trennung von redaktionellem Text und Anzeigen
Achtung von Privatleben und Intimsphäre
Vermeidung unangemessen sensationeller Darstellung
von Gewalt und Brutalität
Zusätzliche Richtlinien auf Basis aktueller Entwicklungen
ergänzen die Grundsätze des Pressekodex.
Der
wurde vom Deutschen Presserat in Zu-
sammenarbeit mit den Presseverbänden beschlossen.
Am 12. Dezember 1973 wurde er dem Bundespräsidenten
Gustav W. Heinemann überreicht. Die aktuelle Fassung
stammt vom 3. Dezember 2008.
Der
lässt sich auch als PDF
herunterladen.
Der Presserat veröffentlicht zudem
für die tägli-
che redaktionelle Arbeit – zum Beispiel zum Thema
„Amokberichterstattung“ oder Trennung von Werbung
und Redaktion.
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