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Gewinnermittlung
Geschäftskonto
… dient der Trennung zwischen privaten und beruflichen
Geldgeschäften fürs Finanzamt – und zur besseren Über-
sicht für einen selbst. Sollte es zu einer
durch das Finanzamt kommen, müssen unter Umständen
Kontoauszüge als Beweismittel für Geldausgaben vorge-
legt werden. Mit einem separaten Geschäftskonto bleiben
die Ausgaben vom Privatkonto vertraulich.
Ob Selbstständige und Freiberufler überhaupt zwischen
Geschäfts- und Privatkonto unterscheiden müssen, lesen
Sie
Eine
bietet das Portal
Bankenvergleich.
Geschenke
Geschenke an Geschäftsfreunde dürfen Sie unter be-
stimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe abzie-
hen. Grundvoraussetzung ist immer die betriebliche Ver-
anlassung. Schreiben Sie daher (handschriftlich) die Art
der geschäftlichen Beziehung, den Namen des Empfän-
gers und den Anlass für das Geschenk unbedingt auf den
Beleg.
Geschenke sind pro Empfänger und Jahr nur bis zur Höhe
von
35 Euro
als Betriebsausgaben abzugsfähig
. Bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten
Autoren ist die 35-Euro-Grenze als Bruttobetrag zu se-
hen.
Vorsteuerabzugsberechtigte Autoren können die Vorsteu-
er abziehen, wenn die Geschenke für die einem Empfän-
ger im Kalenderjahr zusammengerechnet 35 Euro (Netto-
betrag ohne Vorsteuer) nicht übersteigen und die
Aufwendungen für Geschenke gesondert aufgezeichnet
wurden (zum Beispiel in einem Register „Geschenke“ im
Belegordner). Liegen Sie mit Ihren Geschenken teilweise
über der Freigrenze von 35 Euro, müssen Sie die entspre-
chenden Kosten in Feld 164 (Zeile 48) der Anlage EÜR als
nichtabziehbare Geschenke eintragen.
Gesellschaftsformen
… bieten eine interessante Alternative zur „1-Personen-
Firma“. Bei kleinen selbstständigen Existenzgründern ist
die
auch Mini-GmbH genannt, sehr beliebt, weil sie mit einer
Einlage von einem Euro (GmbHs = 25.000 Euro) gegrün-
det werden kann. Freiberufliche Journalisten mögen als
Arbeitsgemeinschaft die
, die keine Firma im eigentlichen Sinne ist.
Beide Gesellschaftsformen haben ihre Vor- und Nachteile.
So reicht für eine GbR eine einfache
zur Ermittlung von Gewinn und Verlust,
während die UG voll körperschaft- und gewerbesteuer-
pflichtig ist und sie ihre Jahresabschlüsse nach § 325 und
§ 326 Handelsgesetzbuch machen muss. Bei der GbR
haften alle Gesellschafter mit ihrem Vermögen, bei der
UG (haftungsbeschränkt) gilt, wie der Name schon sagt,
eine Haftungsbeschränkung.
Für beide Gesellschaftsformen gelten Vorschriften zur
Namensbezeichnung: bei der GbR müssen alle Gesell-
schafter genannt werden (Beispiel: Redaktionsbüro Meier,
Schultze, Müller), bei der UG gilt UG und der ausge-
schriebene Zusatz haftungsbeschränkt – sowie der Ge-
schäftsführer.
zur Gründung einer haftungsbeschränk-
ten UG.
zwischen Personen- (GbR, OHG, GmbH &
Co. KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).
Ei
zwischen Mini-GmbH
(UG, haftungsbeschränkt) und GmbH für Existenzgründer.
GEZ
… gibt’s nicht mehr – ebenso wenig wie die Rundfunkge-
bühr. Ab 1. Januar 2013 wird der neue
eingefordert – und die Gebühreneinzugszentrale GEZ
heißt dann: „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsser-
vice“. Informationen dazu auf
Gründungszuschuss
… richtet sich ausschließlich an jene, die in die
eingezahlt haben – denn es müssen noch
mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I be-
stehen. Er wird vor dem ersten Schritt in die Selbstständig-
keit bei der örtlich zuständigen
ean-
tragt. Allerdings liegt es im Ermessen des zuständigen
Bearbeiters, das Geld zu gewähren – einen Rechtsan-
spruch gibt es nicht. Vorrang hat für die Arbeitsagentur im-
mer die Vermittlung in einen festen Job – ist da ein passen-
des Angebot vorhanden, wird es nix mit dem Zuschuss.
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