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| Das A – Z wissenswerter Dinge für freie Journalisten, Autoren und Blogger
Ebenso müssen die unternehmerische und fachliche Eig-
nung nachgewiesen und die Geschäftsidee von einer
„fachkundigen Stelle“ für gut befunden werden. Das kön-
nen Gründungszentren oder Kreditinstitute sein. Freie
Journalisten sollten beim
(DJV) oder auch bei der Dienstleistungsgewerk-
schaft ver.di nachfragen. Auf jeden Fall sollte ein tragfähi-
ger
her, der den Berater überzeugt.
Bis zu 15 Monate beträgt die Förderdauer – unterteilt in
zwei Phasen:
In den ersten sechs Monaten wird ein monatlicher Zu-
schuss in Höhe des persönlichen Arbeitslosengelds ge-
zahlt plus einer Pauschale von 300 Euro im Monat. Letz-
tere dient der sozialen Absicherung – ist also für
Kranken- und Pflegeversicherung und Altersvorsorge be-
stimmt. Wermutstropfen: Der Gründungszuschuss wird
mit den noch bestehenden Arbeitslosengeld-I-Ansprü-
chen verrechnet. Das bedeutet: Mit jedem Tag der Förde-
rung schwindet ein Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld.
In einer weiteren Förderphase von neun Monaten werden
dann nur noch die monatlichen 300 Euro bezahlt – jedoch
nur, wenn Geschäftstätigkeit und hauptberufliches Unter-
nehmertum nachgewiesen werden. Das bedeutet: ent-
sprechende Unterlagen müssen dies belegen.
Positiv: Der Gründungszuschuss gilt als steuerfreie Ein-
nahme, muss demzufolge nicht versteuert werden!
Achtung: Wer seinen festen Job selbst gekündigt hat, ist
für drei Monate von der Förderung ausgeschlossen.
Checkliste: Wichtigste
für den Grün-
dungszuschuss.
Über den Gründungszuschuss informiert das
des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Technologie.
des mediafon-
Online-Ratgebers für Selbstständige der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.
In einem PDF vom Dezember 2011 gibt der DJV Tipps
zum
– unter an-
derem auch zu den Themen Finanzierungsplan sowie
Gründungszuschuss und
Begleitendes Coaching: Im ersten Jahr nach der Grün-
dung aus der Arbeitslosigkeit gewährt das Programm
Zuschüsse durch die KfW
Bankengruppe – 90 Prozent des Netto-Beraterhonorars,
das insgesamt maximal 4.000 Euro bei maximal 800 Euro
Tageshonorar betragen darf. Demzufolge gibt es im bes-
ten Fall 3.600 Euro Zuschuss. Informationen gibt das
“.
Wie sieht ein überzeugender Businessplan aus?
sowie ein Businessplan-Tool bietet u. a. das Exis-
tenzgründerportal
von
.
Tipp:
Wer
bezieht – also Arbeitslosengeld II nach
dem SGB II – kann zwar keinen Gründungszuschuss be-
antragen, dafür aber
.