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| Das A – Z wissenswerter Dinge für freie Journalisten, Autoren und Blogger
den Zeitpunkt der geleisteten Arbeit oder der Lieferung
oder der Einnahme des Entgelts/Teilentgelts (sofern die
Leistung oder Lieferung noch nicht ausgeführt ist),
wenn dieser Zeitpunkt feststeht und nicht identisch mit
dem Ausstellungsdatum der Rechnung ist,
den anzuwendenden Umsatzsteuersatz (7% oder 19%)
sowie den Steuerbetrag, der auf das Entgelt entfällt
sowie im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis da-
rauf (§ 19 Abs. 1 UStG).
Die ausgestellten Rechnungen (sowie Rechnungen, die er
erhalten hat) muss ein freier Journalist zehn Jahre lang
aufbewahren, da für diese Art Papiere
gelten.
Weitere Anforderungen sowie Besonderheiten und daraus
resultierende zusätzliche Pflichtangaben hat die
ausführlich zusam-
mengestellt.
Rechtsschutz
… benötigt man mitunter nicht nur einmal im (Berufs-)Le-
ben. Die Deutschen lassen sich diesen Schutz deshalb
jährlich Milliarden von Euro in Form einer Rechtschutzver-
sicherung kosten.
Doch so undurchschaubar wie die viele Paragrafen und
Gesetze sind häufig auch die Rechtsschutzpolicen. Bei
nicht wenigen Anbietern sind bereits von vornherein viele
Risiken ausgeklammert, was im Ernstfall eine hohe An-
waltsrechnung und im schlimmsten Fall die Existenzbe-
drohung bedeuten kann.
Deshalb sollten zum einen die Leistungen der Anbieter
genau verglichen und zum anderen die persönliche und
berufliche Situation gründlich hinterfragt werden. Denn
kaum jemand benötigt für alle Lebensbereiche eine
Rechtschutzversicherung.
Wichtig für Freiberufler ist der Rechtsschutz im berufli-
chen Bereich. Ein umfassender Berufsrechtschutz kann
mit mehreren hundert Euro jährlich zu Buche schlagen.
Preiswerte Rechtsschutzversicherungen orientieren ihren
Beitrag am Nettoumsatz.
Eine exakte Prüfung, ob eine Rechtsschutzversicherung
für den beruflichen Bereich separat abgeschlossen wer-
den sollte oder ob es ausreicht, die private Rechtsschutz-
versicherung entsprechend zu ergänzen, ist ratsam.
Für Fahrzeugeigentümer könnte zudem eine
sinnvoll sein. Damit ist man in
der Regel – zum Beispiel bei einem Prozess nach einem
Unfall oder dem Streit nach einem Autokauf – abgesi-
chert.
Teuer können auch Streitigkeiten mit Nachbarn und Aus-
einandersetzungen um Kauf- und Reparaturverträge so-
wie – beruflich – Steuer- und Sozialrechtsangelegenheiten
werden. Dafür ist eine
mit
Abdeckung beruflicher Risiken gedacht, in die sich auch
der
integrieren lässt.
Deckt die Rechtsschutzversicherung betriebliche Risiken
ab, sind die Versicherungsbeiträge
Ausführlich haben sich diesem Thema
und das Blog
gewidmet.
Reisekosten
Für Geschäftsreisen aufgrund Ihrer Autorentätigkeit kön-
nen Sie Reisekosten steuerlich geltend machen:
, Verpflegungsaufwand, Übernachtungs- und Ne-
benkosten (z. B. Telefon, Parkplatz). Eine geschäftliche
Reise ist zum Beispiel der Besuch einer Fachmesse oder
das Treffen mit Auftraggebern in einem Verlag.
Für Fahrt und Verpflegung können Sie Pauschalen gel-
tend machen; für Übernachtungs- und Reisenebenkosten
legen Sie die entsprechenden Belege vor. Für Verpfle-
gungsmehraufwendungen während einer Geschäftsreise
erkennen die Finanzbehörden folgende Pauschalsätze an
(§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG):
Abwesenheit bei eintägigen
Geschäftsreisen im Inland
Pauschaler
Betrag
weniger als 8 Stunden
0 Euro
weniger als 14, mindestens 8 Stunden
6 Euro
weniger als 24, mindestens 14 Stunden
12 Euro
24 Stunden
24 Euro
Im Web hält die Plattform
ausführliche Infor-
mationen zum Thema Reisekosten bereit.
Die Bundesregierung will das steuerliche Reisekosten-
recht ab dem Kalenderjahr 2014 deutlich vereinfachen.
Informieren Sie sich hierzu auf
Rentenversicherung
… sollte schon heute für jeden selbstständig Tätigen ein
Thema sein. Ein großer Teil kreativer Freiberufler ist über
die
(KSK) rentenversichert.