CONTROLLER Magazin 5/2018 - page 50

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Die Interaktion zwischen Wirtschaftsprüfung
und Controlling könnte im Zuge der Digitalisie-
rung zunehmend an Bedeutung gewinnen. So-
fern routinemäßige Transaktionen automatisiert
werden, wird der Prüfer seinen Fokus mehr und
mehr auf geschätzte Werte im Jahresabschluss
und die Beurteilung von Annahmen und Ermes-
sensspielräumen des Managements ausrichten
können.
Anzumerken sei an dieser Stelle noch, dass der
Abschlussprüfer und der Controller eine weite-
re interessante Gemeinsamkeit aufweisen: Auf-
grund ihrer jeweiligen Funktion sollten beide in
hohem Maße unabhängig vom Management
agieren bzw. urteilen.
Literatur
Boemle/Lutz (2008): Der Jahresabschluss,
SKV Verlag Zürich.
Britzelmaier, B. (2013): Controlling – Grundla-
gen, Praxis, Handlungsfelder; Pearson Verlag
München.
Horvath, P. (2009): Controlling, 11. Auflage,
Vahlen-Verlag München.
Küting/Weber (2015): Die Bilanzanalyse,
Schäfer Poeschel Verlag Stuttgart.
Meyer, M. (2004): Wirtschaftsethik im Cont-
rolling oder: Dürfen Controller lügen?, in Zeit-
schrift für Controlling & Management, 48. Jg.
S. 32-34.
Wagenhofer, A./Ewert, R. (2003): Externe Un-
ternehmensrechnung, Springer Berlin.
Weber/Schäffer (2014): Einführung in das
Controlling, 14. Auflage, Schäffer-Poeschel
Verlag Stuttgart.
Weissenberger, B./Maier, M.: Der Betrieb, 59.
Jg. (2006), S. 2077-2083.
Fazit
Die Schnittstellen zwischen Wirtschaftsprüfer
und Controller sind vielfältig und von großer Be-
deutung für beide. Der Prüfer ist auf den offe-
nen Dialog mit dem fachkundigen Controller
angewiesen. Versteht der Prüfer die Aufgaben
und Funktion des Controllers und versteht der
Controller, welche Informationen der Prüfer
weshalb benötigt, so kann das nicht nur die Effi-
zienz der Abschlussprüfung, sondern vor allem
auch den Nutzen derselben für den Prüfungs-
kunden sowie die Qualität des Jahresabschlus-
ses erheblich verbessern.
Der Controller wiederum sieht sich einer Viel-
zahl von gültigen und künftig anzuwendenden
Rechnungslegungsstandards gegenüber, die
nicht selten dazu führen, dass von ihm gene-
rierte Informationen und Prognosen sowie ge-
machte Annahmen in Positionen der Jahres-
rechnung „übersetzt“ werden. Ein laufender
Austausch mit dem Prüfer als Sachverständi-
gen der externen Rechnungslegung kann ihn
davor bewahren, ungewollt Fehler in der Jahres-
rechnung zu verursachen.
Daraus folgt, dass es nicht nur im Sinne beider
Parteien, sondern auch ganz im Sinne ihrer Ad-
ressaten ist, dass
1. der Prüfer fundierte Kenntnisse über die
Funktion und Aufgaben des Controllers hat
und
2. der Controller über fundierte Kenntnisse
hinsichtlich des Wirtschaftsprüfungs-
prozesses und der internationalen
Rechnungslegung verfügt
und sich beide um einen regen Austausch und
eine hohe Transparenz bemühen.
nur die interne Basis für Managemententschei-
dungen darstellen, sondern sich auch unmittel-
bar in wesentlichen Positionen der Jahresrech-
nung niederschlagen, die wiederum relevant für
Investitionsentscheidungen der Kapitalmarkt-
teilnehmer sind. Die enge Zusammenarbeit mit
dem Abschlussprüfer, geprägt von gegenseiti-
gem Vertrauen und Respekt, kann den Controller
davor bewahren, sich ungewollt vom Manage-
ment instrumentalisieren zu lassen.
Im Rahmen der meist mehrmals jährlich statt-
findenden Verwaltungsrats- („VR“) Sitzungen
berichtet der Abschlussprüfer dem VR bzw.
dem Prüfungsausschuss seine Feststellungen
in den Bereichen Rechnungslegung und IKS. Er
informiert nicht nur über festgestellte Prüfdiffe-
renzen und Schwachstellen im IKS, sondern
auch über vorsichtige, neutrale oder optimisti-
sche Tendenzen bei der Bewertung von Ab-
schlusspositionen mit Ermessensspielraum
(vgl. Abbildung 5). Dies verdeutlicht erneut die
Wichtigkeit und Relevanz dieser Positionen. An-
hand der Berichterstattung des Prüfers kann
sich der VR ein Bild von der Objektivität und
sachgemäßen, konsistenten Vorgehensweise
des Managements machen.
Zur Wahrnehmung seiner Aufsichts- und Über-
wachungsfunktion stützt sich der VR zudem auf
Feststellungen des Abschlussprüfers im Zu-
sammenhang mit internen Prozessen und Kon-
trollen zur Ermittlung von geschätzten Werten
ab. Eine enge und konstruktive Zusammenar-
beit zwischen Controller und Wirtschaftsprüfer,
die die Qualität und Transparenz in der externen
Berichterstattung, einen hohen Grad an Objek-
tivität bei der Ermittlung geschätzter Werte so-
wie die korrekte Umsetzung der maßgebenden
Rechnungslegungsstandards fördert, ist im ur-
eigenen Interesse der Aktionäre und damit des
VRs, der als deren Vertreter agiert.
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