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Annahmen zum Free Cashflow, der aus dem
EBIT hergeleitet wird:
-
Wie wurden die Veränderungen des Netto-
umlaufvermögens berücksichtigt?
-
Auf welchen Überlegungen basieren
die Veränderungen des Nettoumlauf-
vermögens?
-
Welche (Des)Investitionen sind geplant
und warum? Inwiefern beeinflussen diese
den erwarteten Umsatz bzw. die Aufwen-
dungen und somit das operative Ergebnis?
Der Abschlussprüfer muss – um seinen gesetz-
lichen Auftrag zu erfüllen – unter anderem zu
dem Schluss kommen, dass die in der Bilanz
ausgewiesenen hier genannten Vermögens-
werte werthaltig sind bzw. die erforderlichen
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Annahmen zum operativen Ergebnis (EBIT),
das mit dem Vermögenswert oder der ZGE
generiert wird:
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Welche aktuellen oder geplanten Produkte,
Kunden und Verträge bzw. welche
Absatzmarktentwicklungen liegen den
Umsatzannahmen zugrunde?
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Worauf beruhen die Umsatzwachstums-
annahmen?
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Existieren zu den erwarteten Absatz-
marktentwicklungen externe oder interne
Studien?
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Wie verändern sich die erwarteten
Material- und Fertigungsaufwendungen?
Inwiefern wurden erwartete Effizienz-
gewinne berücksichtigt?
aktuellen Buchwert liegt. Der erzielbare Be-
trag ist dabei definiert als der höhere der bei-
den Beträge von Nettoveräußerungswert und
Nutzwert. Die Ermittlung des Nutzwerts wie-
derum basiert auf Cashflow-Prognosen und in
den meisten Fällen auf dem DCF-Modell.
Hierzu sind unternehmensspezifische Zu-
kunftsbetrachtungen erforderlich, die auf der
Expertise unternehmensinterner Experten – in
den meisten Fällen der Controller – beruhen
(vgl. Abbildung 2).
Die Abbildung 3 stellt schematisch eine bei-
spielhafte Nutzwertberechnung dar. Die
Fra-
gen an den Controller
zu den einzelnen Ele-
menten der Nutzwertberechnung können dabei
wie folgt lauten:
Abb. 1: Goodwill von SMI-Unternehmen im Verhältnis zu Eigenkapital und Bilanzsumme, gem. publizierten Geschäftsberichten 2016 (eigene Darstellung)
Abb. 2: Ermittlung des erzielbaren Betrags eines Vermögenswertes (eigene Darstellung)
Controlling und Wirtschaftsprüfung