80
bemessungsgrenzen für Krankenversicherung
(52.200 €/a für 2017) und Rentenversicherung
(76.200 €/a in 2017 für West, 68.400 €/a für
Ost) nicht erreicht sind. Bei den hier diskutier-
ten Leiharbeitern dürfte das aber fast nie ein-
treten. Im Weiteren dürfen die Kosten für eine
Firmenrente, Versicherungen, Essenszuschüs-
se usw. nicht vergessen werden. Im zweiten
Schritt ist zu berücksichtigen, dass Arbeitneh-
mer über 20% der bezahlten Zeit nicht anwe-
send sind (Urlaub, Feiertag, Krankheit, usw.)
Beispiel:
Für einen Arbeitnehmer mögen die folgenden
Kosten im betrachteten Jahr anfallen:
Bruttogehalt: 12 x 2000 €/Monat = 24.000 €/a
13. Gehalt:
2.000 €/a
Urlaubs/Weihnachtsgeld:
1.000 €/a
Zwischensumme:
27.000 €/a
Darauf 20% Arbeitgeberbeiträge zu SV: 5.400 €/a
Kosten für Firmenrente:
800 €/a
Essenszuschuss:
300 €/a
Sonstige Kosten:
2.500 €/a
Summe Personalkosten:
36.000 €/a
Bei einem Jahresbruttolohn von 24.000 €/a und
einer 40-Stundenwoche beträgt der Bruttostun-
denlohn 24.000 €/a / (261*8 h/a) = 11,49 €/h.
Gegenüber der Summe der Stundenlöhne von
24.000 €/a liegen die Summe der Personalkos-
ten pro Jahr mit 36.000 €/a bereits 50% höher.
Ermittlung der tatsächlichen
Jahresarbeitszeit
Der Arbeitgeber interessiert sich hauptsächlich
für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter im Be-
trieb ist und auch arbeitet. Diese Zeit ist aus
Sicht der Unternehmen leider (aus Mitarbeiter-
sicht erfreulicherweise) viel geringer als die be-
zahlte Zeit. Denn bezahlt werden i. d. R. alle
Tage mit Ausnahme der Tage an den Wochen-
enden, so dass ca. 261 Tage pro Jahr resultie-
ren. Um zur Anzahl der Anwesenheitstage zu
kommen, müssen folgende nicht gearbeitete
Zeiten abgezogen werden:
·
Urlaub
·
Krankheit
·
Fortbildung
·
Feiertage
·
Zeiten für interne Zwecke
(z. B. Informationsaufnahme etc.)
Bei 30 Urlaubstagen, 10 Krankheitstagen, 11
Feiertagen und 10 Tagen für sonstige Nicht-
arbeitszeiten (Fortbildung, Betriebsfest etc.)
erhält man 61 Abzugstage pro Jahr (d/a) oder
– in Stunden bei einer 40 Stundenwoche aus-
gedrückt – 61 d/a * 8 h/d = 488 Stunden pro
Jahr. Die Anwesenheitszeit beträgt somit 200
Anwesenheitstage * 8h/d = 1600 h/a. Somit
ergeben sich durchschnittliche Kosten pro An-
wesenheitsstunde zu:
k
PA
= 36.000/1600 = 22,50 €/Anwesenheits-
stunde
k
PA
: Personalkosten pro Anwesenheitsstunde
Aus dem Bruttostundenlohn von 11,49 € pro
bezahlter Stunde ist also ein ca. doppelt so ho-
her Personalkostensatz pro Anwesenheits-
stunde geworden. Für eine schnelle Bewer-
tung in der Praxis kann man sich damit behel-
fen, den Bruttostundenlohn mit 2 zu multipli-
zieren, um damit die meisten Effekte des
zweiten Lohns abzuschätzen. Erst dieser Voll-
kostensatz von 22,50 € pro Anwesenheits-
stunde ist vergleichbar mit dem Preis für eine
Stunde Leiharbeit, bei der alle Elemente des
zweiten Lohns bereits im Preis enthalten sind.
Im nächsten Schritt ist eventuell noch zu klä-
ren, ob ein gewisser Anteil der Anwesenheits-
stunden nicht für die Arbeit genutzt wird. Die
Gründe können beim Arbeitgeber liegen (z. B.
schlechte Arbeitsorganisation, fehlendes Ma-
terial, keine Aufträge usw.) oder beim Arbeit-
nehmer, der z. B. bei Büroarbeiten in der Lage
ist, sachfremde Dinge durchzuführen. Es sei
angenommen, dass 10% der Anwesenheits-
zeit nicht für das Unternehmen gearbeitet
wird. Dann reduziert sich der Nenner um diese
10 %, so dass die Kosten auf 22,50/0,9 =
25,00 € pro gearbeiteter Stunde steigen. Al-
lerdings würde der Effekt des Leerlaufs auch
bei den Leiharbeitern anfallen, so dass im Ver-
gleich mit den Kosten pro Anwesenheitsstun-
de gerechnet werden kann.
Dazu hat das Unternehmen bei den Leih-
arbeitern eine höhere Flexibilität. Erst wenn
längere Einarbeitungsphasen notwendig wer-
den, ist zu überlegen, eigene Mitarbeiter ein-
zustellen. Eine weitere Möglichkeit zur Ab-
deckung des Personalbedarfs bestünde im
Einsatz von Überstunden. Mit diesen Zahlen
können nun die Kosten der verschiedenen
Modelle gemäß den hier dargestellten Zielen
berechnet werden.
Vergleichsrechnungen
Die Vergleiche und Kalkulationen werden ent-
sprechend den Zielen durchgeführt, die bereits
aufgeführt wurden.
Kostenreduktion
Als Erstes sei der Fall betrachtet, in dem das
Unternehmen versucht, über die Leiharbeit die
Kosten zu reduzieren, und somit den eigentli-
chen Gedanken der Leiharbeit ad absurdum
führt. In der Abbildung 1 sind die durch den
Produktionsplan vorgegebenen notwendigen
Arbeitsstunden aufgeführt und die Art und Wei-
se, wie dieser Bedarf gedeckt wird. Im Beispiel
reichen die Arbeitsstunden der Festangestell-
ten bei weitem nicht aus, so dass die fehlenden
Stunden durch Leiharbeiter aufgefüllt werden.
Dies wird für alle Tätigkeiten angeordnet, wel-
che nur eine geringe Qualifikation und eine nur
kurze Einarbeitung erfordern.
Im Beispiel fährt das Unternehmen mit einer
gleichmäßigen Auslastung das ganze Jahr
über durch (Emanzipation), passt sich also
nicht den jahreszeitlichen Schwankungen an,
was eine Synchronisation bedeuten würde.
Dies ist in Industrien möglich, in denen die
Nachfrage sehr gleichmäßig kommt. Auch
kann es möglich sein, dass Nachfrageschwan-
kungen über das Lager abgefangen werden
oder dass das Unternehmen einen Auftrags-
bestand hat, der gleichmäßig abgearbeitet
wird. In diesen Situationen werden die Leih-
arbeiter also gleichmäßig und in hohem Um-
fang eingesetzt. Das Unternehmen hat dann
für jede Tätigkeitsgruppe entschieden, ob sie
durch Stammkräfte oder Leiharbeiter durch-
geführt wird. Die Grenzen, ab der sich die
Leiharbeit lohnt, müssen zweifach berechnet
werden. Einmal muss die 9-Monatsgrenze be-
achtet werden, nach der Equal Pay verlangt
wird. Ein skrupelloses Unternehmen wird dann
ausrechnen, ob die Leiharbeit unter Berück-
sichtigung der Einarbeitung und einer anfäng-
lich geringeren Produktivität durch die gerin-
geren Kosten pro Anwesenheitsstunde auf-
Vorteilhaftigkeit von Leiharbeit