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          bemessungsgrenzen für Krankenversicherung
        
        
          (52.200 €/a für 2017) und Rentenversicherung
        
        
          (76.200 €/a in 2017 für West, 68.400 €/a für
        
        
          Ost) nicht erreicht sind. Bei den hier diskutier-
        
        
          ten Leiharbeitern dürfte das aber fast nie ein-
        
        
          treten. Im Weiteren dürfen die Kosten für eine
        
        
          Firmenrente, Versicherungen, Essenszuschüs-
        
        
          se usw. nicht vergessen werden. Im zweiten
        
        
          Schritt ist zu berücksichtigen, dass Arbeitneh-
        
        
          mer über 20% der bezahlten Zeit nicht anwe-
        
        
          send sind (Urlaub, Feiertag, Krankheit, usw.)
        
        
          Beispiel:
        
        
          Für einen Arbeitnehmer mögen die folgenden
        
        
          Kosten im betrachteten Jahr anfallen:
        
        
          Bruttogehalt: 12 x 2000 €/Monat = 24.000 €/a
        
        
          13. Gehalt:
        
        
          2.000 €/a
        
        
          Urlaubs/Weihnachtsgeld:
        
        
          1.000 €/a
        
        
          Zwischensumme:
        
        
          27.000 €/a
        
        
          Darauf 20% Arbeitgeberbeiträge zu SV: 5.400 €/a
        
        
          Kosten für Firmenrente:
        
        
          800 €/a
        
        
          Essenszuschuss:
        
        
          300 €/a
        
        
          Sonstige Kosten:
        
        
          2.500 €/a
        
        
          Summe Personalkosten:
        
        
          36.000 €/a
        
        
          Bei einem Jahresbruttolohn von 24.000 €/a und
        
        
          einer 40-Stundenwoche beträgt der Bruttostun-
        
        
          denlohn 24.000 €/a / (261*8 h/a) = 11,49 €/h.
        
        
          Gegenüber der Summe der Stundenlöhne von
        
        
          24.000 €/a liegen die Summe der Personalkos-
        
        
          ten pro Jahr mit 36.000 €/a bereits 50% höher.
        
        
          
            Ermittlung der tatsächlichen
          
        
        
          
            Jahresarbeitszeit
          
        
        
          Der Arbeitgeber interessiert sich hauptsächlich
        
        
          für die Zeiten, in denen der Mitarbeiter im Be-
        
        
          trieb ist und auch arbeitet. Diese Zeit ist aus
        
        
          Sicht der Unternehmen leider (aus Mitarbeiter-
        
        
          sicht erfreulicherweise) viel geringer als die be-
        
        
          zahlte Zeit. Denn bezahlt werden i. d. R. alle
        
        
          Tage mit Ausnahme der Tage an den Wochen-
        
        
          enden, so dass ca. 261 Tage pro Jahr resultie-
        
        
          ren. Um zur Anzahl der Anwesenheitstage zu
        
        
          kommen, müssen folgende nicht gearbeitete
        
        
          Zeiten abgezogen werden:
        
        
          ·
        
        
          Urlaub
        
        
          ·
        
        
          Krankheit
        
        
          ·
        
        
          Fortbildung
        
        
          ·
        
        
          Feiertage
        
        
          ·
        
        
          Zeiten für interne Zwecke
        
        
          (z. B. Informationsaufnahme etc.)
        
        
          Bei 30 Urlaubstagen, 10 Krankheitstagen, 11
        
        
          Feiertagen und 10 Tagen für sonstige Nicht-
        
        
          arbeitszeiten (Fortbildung, Betriebsfest etc.)
        
        
          erhält man 61 Abzugstage pro Jahr (d/a) oder
        
        
          – in Stunden bei einer 40 Stundenwoche aus-
        
        
          gedrückt – 61 d/a * 8 h/d = 488 Stunden pro
        
        
          Jahr. Die Anwesenheitszeit beträgt somit 200
        
        
          Anwesenheitstage * 8h/d = 1600 h/a. Somit
        
        
          ergeben sich durchschnittliche Kosten pro An-
        
        
          wesenheitsstunde zu:
        
        
          k
        
        
          PA
        
        
          = 36.000/1600 = 22,50 €/Anwesenheits-
        
        
          stunde
        
        
          k
        
        
          PA
        
        
          : Personalkosten pro Anwesenheitsstunde
        
        
          Aus dem Bruttostundenlohn von 11,49 € pro
        
        
          bezahlter Stunde ist also ein ca. doppelt so ho-
        
        
          her Personalkostensatz pro Anwesenheits-
        
        
          stunde geworden. Für eine schnelle Bewer-
        
        
          tung in der Praxis kann man sich damit behel-
        
        
          fen, den Bruttostundenlohn mit 2 zu multipli-
        
        
          zieren, um damit die meisten Effekte des
        
        
          zweiten Lohns abzuschätzen. Erst dieser Voll-
        
        
          kostensatz von 22,50 € pro Anwesenheits-
        
        
          stunde ist vergleichbar mit dem Preis für eine
        
        
          Stunde Leiharbeit, bei der alle Elemente des
        
        
          zweiten Lohns bereits im Preis enthalten sind.
        
        
          Im nächsten Schritt ist eventuell noch zu klä-
        
        
          ren, ob ein gewisser Anteil der Anwesenheits-
        
        
          stunden nicht für die Arbeit genutzt wird. Die
        
        
          Gründe können beim Arbeitgeber liegen (z. B.
        
        
          schlechte Arbeitsorganisation, fehlendes Ma-
        
        
          terial, keine Aufträge usw.) oder beim Arbeit-
        
        
          nehmer, der z. B. bei Büroarbeiten in der Lage
        
        
          ist, sachfremde Dinge durchzuführen. Es sei
        
        
          angenommen, dass 10% der Anwesenheits-
        
        
          zeit nicht für das Unternehmen gearbeitet
        
        
          wird. Dann reduziert sich der Nenner um diese
        
        
          10 %, so dass die Kosten auf 22,50/0,9 =
        
        
          25,00 € pro gearbeiteter Stunde steigen. Al-
        
        
          lerdings würde der Effekt des Leerlaufs auch
        
        
          bei den Leiharbeitern anfallen, so dass im Ver-
        
        
          gleich mit den Kosten pro Anwesenheitsstun-
        
        
          de gerechnet werden kann.
        
        
          Dazu hat das Unternehmen bei den Leih-
        
        
          arbeitern eine höhere Flexibilität. Erst wenn
        
        
          längere Einarbeitungsphasen notwendig wer-
        
        
          den, ist zu überlegen, eigene Mitarbeiter ein-
        
        
          zustellen. Eine weitere Möglichkeit zur Ab-
        
        
          deckung des Personalbedarfs bestünde im
        
        
          Einsatz von Überstunden. Mit diesen Zahlen
        
        
          können nun die Kosten der verschiedenen
        
        
          Modelle gemäß den hier dargestellten Zielen
        
        
          berechnet werden.
        
        
          
            Vergleichsrechnungen
          
        
        
          Die Vergleiche und Kalkulationen werden ent-
        
        
          sprechend den Zielen durchgeführt, die bereits
        
        
          aufgeführt wurden.
        
        
          Kostenreduktion
        
        
          Als Erstes sei der Fall betrachtet, in dem das
        
        
          Unternehmen versucht, über die Leiharbeit die
        
        
          Kosten zu reduzieren, und somit den eigentli-
        
        
          chen Gedanken der Leiharbeit ad absurdum
        
        
          führt. In der Abbildung 1 sind die durch den
        
        
          Produktionsplan vorgegebenen notwendigen
        
        
          Arbeitsstunden aufgeführt und die Art und Wei-
        
        
          se, wie dieser Bedarf gedeckt wird. Im Beispiel
        
        
          reichen die Arbeitsstunden der Festangestell-
        
        
          ten bei weitem nicht aus, so dass die fehlenden
        
        
          Stunden durch Leiharbeiter aufgefüllt werden.
        
        
          Dies wird für alle Tätigkeiten angeordnet, wel-
        
        
          che nur eine geringe Qualifikation und eine nur
        
        
          kurze Einarbeitung erfordern.
        
        
          Im Beispiel fährt das Unternehmen mit einer
        
        
          gleichmäßigen Auslastung das ganze Jahr
        
        
          über durch (Emanzipation), passt sich also
        
        
          nicht den jahreszeitlichen Schwankungen an,
        
        
          was eine Synchronisation bedeuten würde.
        
        
          Dies ist in Industrien möglich, in denen die
        
        
          Nachfrage sehr gleichmäßig kommt. Auch
        
        
          kann es möglich sein, dass Nachfrageschwan-
        
        
          kungen über das Lager abgefangen werden
        
        
          oder dass das Unternehmen einen Auftrags-
        
        
          bestand hat, der gleichmäßig abgearbeitet
        
        
          wird. In diesen Situationen werden die Leih-
        
        
          arbeiter also gleichmäßig und in hohem Um-
        
        
          fang eingesetzt. Das Unternehmen hat dann
        
        
          für jede Tätigkeitsgruppe entschieden, ob sie
        
        
          durch Stammkräfte oder Leiharbeiter durch-
        
        
          geführt wird. Die Grenzen, ab der sich die
        
        
          Leiharbeit lohnt, müssen zweifach berechnet
        
        
          werden. Einmal muss die 9-Monatsgrenze be-
        
        
          achtet werden, nach der Equal Pay verlangt
        
        
          wird. Ein skrupelloses Unternehmen wird dann
        
        
          ausrechnen, ob die Leiharbeit unter Berück-
        
        
          sichtigung der Einarbeitung und einer anfäng-
        
        
          lich geringeren Produktivität durch die gerin-
        
        
          geren Kosten pro Anwesenheitsstunde auf-
        
        
          
            Vorteilhaftigkeit von Leiharbeit