78
          
        
        
          
            Fußnoten
          
        
        
          1
        
        
          Vgl. Veröffentlichung des IDW PS 981 in IDW
        
        
          Life, Heft 4/2017, S.380 ff.
        
        
          2
        
        
          IDW Prüfungsstandard 980 „Grundsätze ord-
        
        
          nungsmäßiger Prüfung von Compliance Ma-
        
        
          nagement Systemen“.
        
        
          3
        
        
          IDW Prüfungsstandard 982 „Grundsätze ord-
        
        
          nungsmäßiger Prüfung des internen Kontroll-
        
        
          systems des internen und externen Berichts-
        
        
          wesens“.
        
        
          4
        
        
          IDW Prüfungsstandard 983 „Grundsätze ord-
        
        
          nungsmäßiger Prüfung von Internen Revisions-
        
        
          systemen“.
        
        
          5
        
        
          IDW Prüfungsstandards 340 „Die Prüfung des
        
        
          Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Abs.
        
        
          4 HGB“.
        
        
          6
        
        
          Vgl. Wermelt, A./ Scheffler, R.: Risikomanage-
        
        
          ment und Wirtschaftsprüfung - Warum ist IDW
        
        
          PS 981 notwendig und was kann er leisten? in:
        
        
          WPg, Heft Nr. 16, August 2017.
        
        
          7
        
        
          Vgl. Deloitte: Risikomanagement – Bench-
        
        
          markstudie zu den Anforderungen des PS 981;
        
        
          Juni 2017.
        
        
          8
        
        
          Der Unterstützungsgrad des Risikomanage-
        
        
          ments bei der Zielerreichung reicht nach Anga-
        
        
          ben der Teilnehmer von „mittel/gering“ (59,6%)
        
        
          bis „sehr hoch“ (28,8%).
        
        
          9
        
        
          Vgl. dazu m. w. N. Gleißner, W., Risikoma-
        
        
          nagement, KonTraG und IDW PS 340 in: WPg
        
        
          03.2017, S. 163.
        
        
          10
        
        
          Lediglich 9,1% waren es noch 2011 bei An-
        
        
          germüller, O./Gleißner W., Verbindung von Con-
        
        
          trolling und Risikomanagement, in: Controlling,
        
        
          23. Jg 2011, Heft 6, S. 309.
        
        
          11
        
        
          Vgl. Gleißner, W., Risikomanagement, Kon-
        
        
          TraG und IDW PS 340, in: WPg 03.2017, S.
        
        
          161.
        
        
          12
        
        
          Vgl. Stulz, R., Risk Management Failures:
        
        
          What Are They and When Do They Happen? In:
        
        
          Journal of Applied Corporate Finance, Vol. 20,
        
        
          No. 4. Fall 2008, S. 39-49 und Taleb, N., Der
        
        
          Schwarze Schwan, 2008.
        
        
          13
        
        
          Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen
        
        
          Berichterstattung der Unternehmen in ihren
        
        
          Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtli-
        
        
          nie-Umsetzungsgesetz), BGBl 2017, Teil I Nr. 20
        
        
          v. 18.4.2017, in Kraft getreten am 19.4.2017.
        
        
          14
        
        
          Vgl. IDW PS 981, Anlage 1 „Allgemein aner-
        
        
          kannte RMS-Rahmenkonzepte“.
        
        
          15
        
        
          Vgl. Angermüller N., Gleißner W., Verbindung
        
        
          von Controlling und Risikomanagement, in:
        
        
          Controlling, 23. Jg. 2011, Heft 6, S. 315.
        
        
          Risikomanagements für die Mitarbeiter be-
        
        
          einflusst werden. Sie liefert die Grundlage
        
        
          für ein wirksames RMS.
        
        
          ·
        
        
          RMS sollten stärker mit der Unternehmens-
        
        
          steuerung (z. B. der Unternehmensplanung)
        
        
          und den Unternehmensprozessen verzahnt
        
        
          werden, um den Mehrwert des RMS als
        
        
          Steuerungsinstrument zu steigern. Aufbau
        
        
          und Förderung von Risikomanagement-Silo-
        
        
          Organisationen im Unternehmen zwecks
        
        
          ausschließlicher Erfüllung formaler, regula-
        
        
          torischer Anforderungen an die interne und
        
        
          externe Risikoberichterstattung sollten
        
        
          vermieden werden.
        
        
          ·
        
        
          Die bisherige Rolle der Risikomanagement-
        
        
          Funktion im Unternehmen sollte teilweise
        
        
          überdacht und ggf. aufgewertet werden.
        
        
          Tendenziell kann eine Entwicklung des Risi-
        
        
          komanagers zum Business Partner im Sinne
        
        
          eines Inhouse-Risikomanagement-Beraters
        
        
          zielführend sein.
        
        
          ·
        
        
          Die etablierten Risikomanagementprozess-
        
        
          schritte Identifikation, Bewertung, Steuerung
        
        
          und Bewertung bedürfen punktueller Weiter-
        
        
          entwicklungen. Moderne Risikomanage-
        
        
          ment-Softwarelösungen bieten in diesem
        
        
          Kontext effiziente und userfreundliche Unter-
        
        
          stützungsmöglichkeiten.
        
        
          Die Überwachung des RMS sollte weiter voran-
        
        
          getrieben werden. Insbesondere die Überwa-
        
        
          chung der Wirksamkeit von wesentlichen Risi-
        
        
          kosteuerungsmaßnahmen erscheint verbesse-
        
        
          rungswürdig. Prozessunabhängig kann der
        
        
          neue IDW PS 981 als zielführendes Instrument
        
        
          zur Angemessenheits- und Wirksamkeitsüber-
        
        
          wachung genutzt werden und ist dabei flexibel
        
        
          an die Bedürfnisse von Aufsichtsräten im Kon-
        
        
          text deren Überwachungspflichten gemäß
        
        
          § 107 Abs. 3 AktG anpassbar. Über Prüfungs-
        
        
          zwecke hinaus kann der IDW PS 981 aufgrund
        
        
          seiner Ausgestaltung und Flexibilität zur Wei-
        
        
          terentwicklung des gesamten RMS, ausge-
        
        
          wählter Risikomanagement-Subsysteme (z. B.
        
        
          Project Risk Management) sowie einzelner
        
        
          RMS-Grundelementen (z. B. Risikokultur) effi-
        
        
          zient verwendet werden.
        
        
          steuerungsmaßnahmen in Vorstands- und AR-
        
        
          Sitzungen an. Prozessunabhängig liefert der
        
        
          IDW PS 981 neue Möglichkeiten der Wirksam-
        
        
          keitsüberwachung. Unter anderem trägt die
        
        
          Anwendung des IDW PS 981 zur Erfüllung der
        
        
          Überwachungspflichten des Aufsichtsrats in
        
        
          Bezug auf das RMS bei. Dabei ist der IDW PS
        
        
          981 flexibel an die Bedürfnisse der gemäß
        
        
          § 107 Abs. 3 AktG für die Überwachung ver-
        
        
          antwortlichen Aufsichtsgremien anpassbar.
        
        
          Jenseits von Prüfungszwecken können Unter-
        
        
          nehmensleitungen und Risikomanager den
        
        
          IDW PS 981 aufgrund seiner Ausgestaltung
        
        
          und Flexibilität zur Weiterentwicklung des ge-
        
        
          samten RMS sowie von Risikomanagement-
        
        
          Subsystemen (z. B. Projektrisikomanagement
        
        
          und Supply Chain Risk Management) und ein-
        
        
          zelnen Grundelementen eines RMS (z. B. zur
        
        
          Optimierung der Risikokultur) nutzen.
        
        
          
            Fazit
          
        
        
          Basierend auf den Selbsteinschätzungen der
        
        
          Studienteilnehmer zeigt die aktuelle Deloitte Ri-
        
        
          sikomanagement-Benchmarkstudie ein ge-
        
        
          mischtes Bild des Status quo von RMS in deut-
        
        
          schen Industrieunternehmen auf. Einerseits
        
        
          wurde der Mehrwert von RMS für die Unterneh-
        
        
          menssteuerung und die Erreichung der Unter-
        
        
          nehmensziele aus Sicht der Teilnehmer erkannt
        
        
          und ein institutionalisiertes RMS gilt inzwischen
        
        
          als „state of the art“. Ferner beschäftigen sich
        
        
          Aufsichtsgremien, Unternehmens- und Be-
        
        
          reichsleitungen inzwischen regelmäßig mit dem
        
        
          RMS und dessen Weiterentwicklung sowie der
        
        
          Risikosituation des Unternehmens. Anderer-
        
        
          seits sieht die Vielzahl der Studienteilnehmer
        
        
          deutliche Optimierungspotenziale zur Weiter-
        
        
          entwicklung des RMS. Nach eigener Beurtei-
        
        
          lung sind aus ihrer Sicht insbesondere die
        
        
          RMS-Grundelemente „Risikokultur“, „Ziele des
        
        
          RMS“ und „Risikosteuerung“ ausbaufähig. Ins-
        
        
          gesamt lassen sich auf Basis der Selbstein-
        
        
          schätzungen der Studienteilnehmer tendenziell
        
        
          folgende wesentliche Handlungsfelder zur Wei-
        
        
          terentwicklung der RMS deutscher Industrieun-
        
        
          ternehmen ableiten:
        
        
          ·
        
        
          Die Risikokultur sollte insbesondere durch
        
        
          einen positiven „Tone-from-the-top“ seitens
        
        
          der Unternehmensleitung sowie pragmati-
        
        
          sche Lösungen zur Operationalisierung des
        
        
          
            Quo vadis Risikomanagement?