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Fußnoten
1
Vgl. Veröffentlichung des IDW PS 981 in IDW
Life, Heft 4/2017, S.380 ff.
2
IDW Prüfungsstandard 980 „Grundsätze ord-
nungsmäßiger Prüfung von Compliance Ma-
nagement Systemen“.
3
IDW Prüfungsstandard 982 „Grundsätze ord-
nungsmäßiger Prüfung des internen Kontroll-
systems des internen und externen Berichts-
wesens“.
4
IDW Prüfungsstandard 983 „Grundsätze ord-
nungsmäßiger Prüfung von Internen Revisions-
systemen“.
5
IDW Prüfungsstandards 340 „Die Prüfung des
Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Abs.
4 HGB“.
6
Vgl. Wermelt, A./ Scheffler, R.: Risikomanage-
ment und Wirtschaftsprüfung - Warum ist IDW
PS 981 notwendig und was kann er leisten? in:
WPg, Heft Nr. 16, August 2017.
7
Vgl. Deloitte: Risikomanagement – Bench-
markstudie zu den Anforderungen des PS 981;
Juni 2017.
8
Der Unterstützungsgrad des Risikomanage-
ments bei der Zielerreichung reicht nach Anga-
ben der Teilnehmer von „mittel/gering“ (59,6%)
bis „sehr hoch“ (28,8%).
9
Vgl. dazu m. w. N. Gleißner, W., Risikoma-
nagement, KonTraG und IDW PS 340 in: WPg
03.2017, S. 163.
10
Lediglich 9,1% waren es noch 2011 bei An-
germüller, O./Gleißner W., Verbindung von Con-
trolling und Risikomanagement, in: Controlling,
23. Jg 2011, Heft 6, S. 309.
11
Vgl. Gleißner, W., Risikomanagement, Kon-
TraG und IDW PS 340, in: WPg 03.2017, S.
161.
12
Vgl. Stulz, R., Risk Management Failures:
What Are They and When Do They Happen? In:
Journal of Applied Corporate Finance, Vol. 20,
No. 4. Fall 2008, S. 39-49 und Taleb, N., Der
Schwarze Schwan, 2008.
13
Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen
Berichterstattung der Unternehmen in ihren
Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtli-
nie-Umsetzungsgesetz), BGBl 2017, Teil I Nr. 20
v. 18.4.2017, in Kraft getreten am 19.4.2017.
14
Vgl. IDW PS 981, Anlage 1 „Allgemein aner-
kannte RMS-Rahmenkonzepte“.
15
Vgl. Angermüller N., Gleißner W., Verbindung
von Controlling und Risikomanagement, in:
Controlling, 23. Jg. 2011, Heft 6, S. 315.
Risikomanagements für die Mitarbeiter be-
einflusst werden. Sie liefert die Grundlage
für ein wirksames RMS.
·
RMS sollten stärker mit der Unternehmens-
steuerung (z. B. der Unternehmensplanung)
und den Unternehmensprozessen verzahnt
werden, um den Mehrwert des RMS als
Steuerungsinstrument zu steigern. Aufbau
und Förderung von Risikomanagement-Silo-
Organisationen im Unternehmen zwecks
ausschließlicher Erfüllung formaler, regula-
torischer Anforderungen an die interne und
externe Risikoberichterstattung sollten
vermieden werden.
·
Die bisherige Rolle der Risikomanagement-
Funktion im Unternehmen sollte teilweise
überdacht und ggf. aufgewertet werden.
Tendenziell kann eine Entwicklung des Risi-
komanagers zum Business Partner im Sinne
eines Inhouse-Risikomanagement-Beraters
zielführend sein.
·
Die etablierten Risikomanagementprozess-
schritte Identifikation, Bewertung, Steuerung
und Bewertung bedürfen punktueller Weiter-
entwicklungen. Moderne Risikomanage-
ment-Softwarelösungen bieten in diesem
Kontext effiziente und userfreundliche Unter-
stützungsmöglichkeiten.
Die Überwachung des RMS sollte weiter voran-
getrieben werden. Insbesondere die Überwa-
chung der Wirksamkeit von wesentlichen Risi-
kosteuerungsmaßnahmen erscheint verbesse-
rungswürdig. Prozessunabhängig kann der
neue IDW PS 981 als zielführendes Instrument
zur Angemessenheits- und Wirksamkeitsüber-
wachung genutzt werden und ist dabei flexibel
an die Bedürfnisse von Aufsichtsräten im Kon-
text deren Überwachungspflichten gemäß
§ 107 Abs. 3 AktG anpassbar. Über Prüfungs-
zwecke hinaus kann der IDW PS 981 aufgrund
seiner Ausgestaltung und Flexibilität zur Wei-
terentwicklung des gesamten RMS, ausge-
wählter Risikomanagement-Subsysteme (z. B.
Project Risk Management) sowie einzelner
RMS-Grundelementen (z. B. Risikokultur) effi-
zient verwendet werden.
steuerungsmaßnahmen in Vorstands- und AR-
Sitzungen an. Prozessunabhängig liefert der
IDW PS 981 neue Möglichkeiten der Wirksam-
keitsüberwachung. Unter anderem trägt die
Anwendung des IDW PS 981 zur Erfüllung der
Überwachungspflichten des Aufsichtsrats in
Bezug auf das RMS bei. Dabei ist der IDW PS
981 flexibel an die Bedürfnisse der gemäß
§ 107 Abs. 3 AktG für die Überwachung ver-
antwortlichen Aufsichtsgremien anpassbar.
Jenseits von Prüfungszwecken können Unter-
nehmensleitungen und Risikomanager den
IDW PS 981 aufgrund seiner Ausgestaltung
und Flexibilität zur Weiterentwicklung des ge-
samten RMS sowie von Risikomanagement-
Subsystemen (z. B. Projektrisikomanagement
und Supply Chain Risk Management) und ein-
zelnen Grundelementen eines RMS (z. B. zur
Optimierung der Risikokultur) nutzen.
Fazit
Basierend auf den Selbsteinschätzungen der
Studienteilnehmer zeigt die aktuelle Deloitte Ri-
sikomanagement-Benchmarkstudie ein ge-
mischtes Bild des Status quo von RMS in deut-
schen Industrieunternehmen auf. Einerseits
wurde der Mehrwert von RMS für die Unterneh-
menssteuerung und die Erreichung der Unter-
nehmensziele aus Sicht der Teilnehmer erkannt
und ein institutionalisiertes RMS gilt inzwischen
als „state of the art“. Ferner beschäftigen sich
Aufsichtsgremien, Unternehmens- und Be-
reichsleitungen inzwischen regelmäßig mit dem
RMS und dessen Weiterentwicklung sowie der
Risikosituation des Unternehmens. Anderer-
seits sieht die Vielzahl der Studienteilnehmer
deutliche Optimierungspotenziale zur Weiter-
entwicklung des RMS. Nach eigener Beurtei-
lung sind aus ihrer Sicht insbesondere die
RMS-Grundelemente „Risikokultur“, „Ziele des
RMS“ und „Risikosteuerung“ ausbaufähig. Ins-
gesamt lassen sich auf Basis der Selbstein-
schätzungen der Studienteilnehmer tendenziell
folgende wesentliche Handlungsfelder zur Wei-
terentwicklung der RMS deutscher Industrieun-
ternehmen ableiten:
·
Die Risikokultur sollte insbesondere durch
einen positiven „Tone-from-the-top“ seitens
der Unternehmensleitung sowie pragmati-
sche Lösungen zur Operationalisierung des
Quo vadis Risikomanagement?