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zulegen,
d. h. ob das erworbene Unternehmen
autonom bleiben, partiell integriert oder voll-
ständig integriert werden soll. Hierbei ist die
Standardlösung oder die einfachste Lösung
nicht immer auch die richtige Lösung. Die
Schaffung einer gemeinsamen Unternehmens-
kultur wird immer auf Widerstände treffen und
muss nicht optimal sein, wie die Erkenntnisse
aus der Studienanalyse zeigen. Die Berücksich-
tigung der CDD-Erkenntnisse ist daher zwin-
gend notwendig, da sie das Fundament für eine
erfolgreiche Integration liefert. Beispielsweise
kann die CDD neue Potentiale oder Risiken auf-
zeigen, die nur mit einem neuen Integrationsan-
satz berücksichtigt werden können.
Wurde der gewünschte Integrationsgrad fest-
gelegt, so ist im nächsten Schritt ein Integra-
tionskonzept zu erstellen, das drei wesentliche
Punkte beinhalten sollte:
·
Definition des Integrationsteams, also interne
und externe Beteiligte sowie die Projekt-
organisation.
·
Erstellung eines ganzheitlichen Kommuni-
kationskonzepts, das insbesondere auch
partizipative Aktivitäten beinhaltet.
·
Festlegung des Zeitplans der Integration;
zentrale Themen sind hier der Zeitpunkt der
Erstkommunikation und die Geschwindig-
keit/Dauer der Integrationsbemühungen.
einer M&A-Transaktion. Das Zusammenführen
von Unternehmen bedeutet das Aufeinander-
treffen mehr oder minder ausgeprägter Unter-
nehmenskulturen. Diese weisen immer mehr
oder weniger signifikante Unterschiede auf –
man denke etwa an den Erwerb eines innova-
tiven Kleinunternehmens durch einen Groß-
konzern. Hinzu kommt vor allem in der An-
fangsphase eine meist erhebliche Verunsiche-
rung der Mitarbeiter. Diese und andere
Faktoren begünstigen vielfältige kontrapro-
duktive Effekte in der Zusammenarbeit und
den Verlust von Schlüsselpersonal, welche mit
der Wahl des Integrationsgrades maßgeblich
beeinflusst werden können.
Es ist also auf Basis der CDD im ersten
Schritt der geeignete Integrationsgrad fest-
3. Wahl des geeigneten Integrati-
onsansatzes auf Basis der CDD
Grundsätzlich kann ein übernommenes Unter-
nehmen in zweierlei Weise integriert werden:
Es kann – unter Verlust seiner rechtlichen
Selbstständigkeit – in dem kaufenden Unter-
nehmen aufgehen oder kann als rechtlich
selbstständige Einheit weiter bestehen. Eine
besondere Form bilden die Zusammenschlüs-
se von Unternehmen in Form einer Fusion
(Merger). Dabei werden die Unternehmen zu
einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit
zusammengeführt. Abhängig von Form und
Ausmaß der Integration steigen die damit ver-
bundenen Herausforderungen (siehe Abbil-
dung 4). Die personelle und kulturelle Integrati-
on ist in der Regel der schwierigste Teilaspekt
Abb. 3: Teil-Aspekte einer Cultural Due Diligence
Abb. 4: Kulturelle Integrationsnotwendigkeit in Abhängigkeit des Integrationsverfahrens
CM Januar / Februar 2018