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schen Berichte der DAX-Unternehmen in bei-
den Jahren signifikant besser zu sein als die
der Dow-Jones-Konzerne. Diese Analyse kann
allerdings keine Aussage darüber treffen, ob
Nachhaltigkeitsmaßnahmen in den Unterneh-
men wirken oder umgesetzt werden, sprich ob
„Greenwashing“ betrieben wird oder nicht.
Fazit
Es konnte gezeigt werden, dass sich die Be-
richterstattung des Jahres 2013 signifikant von
der des Jahres 2010 unterscheidet und die Un-
ternehmen
offensichtlich eine bessere Be-
richterstattung als so relevant erachten
,
dass sie diese verbessern. Würden sich die Un-
ternehmen keine Effekte hierdurch verspre-
chen, wären sie ggf. geneigt, die Berichterstat-
tung nicht weiter zu intensivieren. Allgemein
entsteht bei der Betrachtung der Ergebnisse
der Eindruck, dass die amerikanischen Unter-
nehmen des Dow-Jones zwar überwiegend
Nachhaltigkeitsberichte erstellen, sie allerdings
im Gegensatz zu den DAX-Unternehmen weni-
ger an Standards ausrichten.
Berichtende Un-
ternehmen in Deutschland setzen ihr Re-
porting deutlich häufiger nach den GRI-
Leitlinien um
, als dies bei US-Unternehmen
der Fall ist. Auffällig ist in der durchgeführten
Analyse gegenüber den DAX-Unternehmen al-
lerdings eine seltenere Nennung von Applica-
tion-Level-Einstufungen. Eventuell, weil die
Stakeholder der analysierten US-Unternehmen
hierzu die Notwendigkeit nicht an die Unterneh-
men adressieren bzw. sie aus ihrer Sicht nicht
besteht. Da die Unternehmen grundsätzlich er-
folgreich am Markt tätig sind, würden die Sta-
keholder die Unternehmen ggf. für eine Nicht-
beachtung ihrer Interessen abstrafen. Es wäre
daher möglich, dass die Unternehmen Nach-
haltigkeitsleistung erbringen und die Berichte
darüber die Interessen der Stakeholder berück-
sichtigen, auch ohne die Anwendung von Leit-
fäden und der Einstufung der Berichtsleistung.
Hierzu zeigen aktuelle Er-hebungen allerdings,
dass insbesondere im amerikanischen Raum
die Erhebung der Stakeholderinteressen nur
mangelhaft dargestellt wird. 41% der berich-
tenden US-Unternehmen beschreiben den Pro-
zess der Erhebung überhaupt nicht in ihren Be-
richten, und ebenso wenig Unternehmen lassen
Stakeholder in ihren Berichten zu Wort kom-
betrachteten Dow-Jones-Unternehmen. Auch
hier verschlechterten sich lediglich 4 Unterneh-
men. Die absoluten Zahlen des Scoringverfah-
rens lassen allerdings keinen Schluss zu, ob es
sich um statistisch signifikante Veränderungen
handelt. Hierzu wurde für die Signifikanzmes-
sung innerhalb der Indizes der Wilcoxon-Rang-
test verwendet. Die Abbildung 3 zeigt das Test-
ergebnis.
In beiden Fällen liegt die asymptotische Signifi-
kanz, der sogenannte p-Wert, unterhalb des Si-
gnifikanzniveaus von 0,05. Im Falle des DAX
liegt der Wert bei 0,000, im Falle des Dow-
Jones bei 0,011. Bei den Untersuchungen kann
im Ergebnis eine starke Signifikanz bescheinigt
werden. Es kann aufgrund der gezeigten Ergeb-
niswerte festgehalten werden, dass sich inner-
halb der Gruppen signifikante Unterschiede für
die Geschäftsjahre 2010 und 2013 ergeben.
Das heißt, die Unternehmen habe ihre Bericht-
erstattung aufgrund der angelegten Kriterien
des Scoringverfahrens und ihrer Bewertung bei
der Erfüllung signifikant verbessert, und zwar in
beiden Staaten bzw. Indizes.
In einem weiteren Test sollte geprüft werden,
ob der Unterschied
zwischen den Indizes
ebenso signifikant ist, wie
innerhalb des je-
weiligen Index
. Hierzu wurde der Mann-Whit-
ney-U-Test angewendet. Dieses Ergebnis wird
in Abbildung 4 dargestellt.
Auch in diesem Fall unterscheiden sich die Be-
richte zu den untersuchten Zeitpunkten signifi-
kant voneinander. Wie aus den Rangsummen
abgelesen werden kann, scheinen die deut-
ohne Teilnahme am UNGC bzw. ohne COP ver-
geben, sowie stufenweise 1 Punkt für Learner
bis 3 Punkte für Advanced. Beim COP handelt
sich um einen Zusatzbericht, der nicht unmit-
telbar die Punkte sonstiger Berichte wie der
GRI-Berichte enthält.
Der
Einbezug der Stakeholder ist bei Nach-
haltigkeitsthemen für Unternehmen mitt-
lerweile ein wichtiges Kriterium.
Unterneh-
men, die nicht über den Einbezug der Stakehol-
der berichten, erhalten hierbei null Punkte.
Ohne detaillierte Erklärung des Einbezuges wird
ein Punkt vergeben. Zwei Punkte erhalten Be-
richte, die interne und externe Stakeholder ein-
beziehen, darüber berichten und wenige An-
gaben zum Einbezug vorstellen. Drei Punkte
bedeuten als Maximalpunktzahl den Einbezug
interner und externer Stakeholder, sowie detail-
lierte Angaben zum Prozess sowie eine Materi-
ality-Matrix zur Systematisierung der erhobe-
nen Punkte.
Das letzte Kriterium betrifft die
Nennung von
Ratings und Indizes
, in denen das bewertete
Unternehmen enthalten ist. Das Bewertungs-
spektrum reicht von keiner Nennung mit null
Punkten, über eine bis drei Nennungen mit
einem Punkt, vier bis sechs Nennungen mit 2
Punkten bis hin zu sieben und mehr Nennungen
mit drei Punkten.
Nach Durchführung des Scoringverfahrens
stellte sich heraus, dass sich im Bereich der 26
betrachteten DAX-Unternehmen lediglich 4 Un-
ternehmen von 2010 nach 2013 verschlechtert
haben. Ein ähnliches Bild zeigte sich für die 25
Abb. 3: Signifikanztabelle aus dem Scoringverfahren
Abb. 4: Signifikanztabelle nach dem Mann-Whitney-U-Test
Nachhaltigkeitsberichterstattung