49
die Menschenrechte bspw. auf die Arbeitsbe-
dingungen in Afrika ab.
Die größte Nachhaltigkeit ist für Unternehmen
allerdings nicht von Nutzen, wenn die Stake-
holder nicht von den unternommenen Anstren-
gungen erfahren.
Nachhaltigkeitsberichte
sind somit eine Form des Marketings
, um
sich hiermit den Stakeholdern zu präsentieren.
Hier können Unternehmen interessierten Per-
sonen und Institutionen zeigen, was sie in die-
sem Bereich leisten. Für diese Berichterstat-
tung gibt es aktuell keine Einheitlichkeit und
nur wenige bis gar keine regulatorischen Vor-
gaben. Es existieren jedoch Initiativen, um die
Berichterstattung
zukünftig zielgruppenori-
entierter und durch mehr Einheitlichkeit
auch vergleichbarer zu gestalten.
Zu nen-
nen und auch bei den Kriterien der im Verlauf
durchgeführten Analyse vorzufinden ist das
Framework der Global Reporting Initiative
(GRI)
. Ihr Ziel ist es, einen allgemein anwend-
baren Leitfaden für die Nachhaltigkeitsbericht-
erstattung von Organisationen zur Verfügung
zu stellen. Dieser Rahmen besteht aus Prinzi-
pien zur Berichterstattung und Indikatoren zur
Messung der Nachhaltigkeitsleistung. Um in
den Leitfaden relevante Punkte aller An-
spruchsgruppen zu integrieren, verfolgt sie bei
der Weiterentwicklung einen
Multistakehol-
der-Ansatz
, es werden also alle Anspruchs-
gruppen bei der Weiterentwicklung einbezo-
gen. Die Berichte sind an den folgenden Prin-
zipien auszurichten:
·
Wesentlichkeit,
·
Stakeholdereinbezug,
·
Vollständigkeit,
·
Nachhaltigkeitskontext,
·
Ausgewogenheit,
·
Vergleichbarkeit,
·
Genauigkeit,
·
Aktualität,
·
Verlässlichkeit und Klarheit.
Um sinnvoll über Leistungen berichten zu kön-
nen, ist ein unternehmensindividuelles Nach-
haltigkeitsmanagement unerlässlich. Ohne die
Integration der Nachhaltigkeit werden Bericht-
erstattungen schnell
als Greenwashing durch
die Berichtsadressaten enttarnt
. Wenn Un-
ternehmen berichten, stellt sich die Frage, ob
die Qualität ähnlich hoch ist, oder ob es Unter-
schiede bei der Berichterstattung gibt. Ggf. ha-
ben die Adressaten nicht in allen Ländern die
gleichen Vorstellungen, wie Berichte der Unter-
nehmen auszusehen haben. Doch wenn der
Druck auf die Unternehmen vonseiten der Re-
gulatorik tendenziell als gering einzustufen ist
und hier auf Freiwilligkeit gesetzt wird, unter-
nehmen sie dann wirklich etwas in diesem Be-
reich und berichten darüber?
Analyse ausgewählter
Nachhaltigkeitsberichte
Um die Frage zu klären, ob Unternehmen ihre
Berichterstattung optimieren, wurden die
Nachhaltigkeitsberichte der DAX30 und Dow-
Jones-Industrial-Average-Konzerne für die
Jahre 2010 und 2013 miteinander verglichen.
Für die Zusammensetzung maßgeblich war der
Stichtag 30.09.2014. Hierdurch sind
mehrere
Vergleiche möglich:
·
Verbesserung/Verschlechterung
der Unternehmen individuell.
·
Verbesserung/Verschlechterung
der Berichterstattung in den Indizes.
·
Unterscheiden sich die Ergebnisse
der beiden Indizes signifikant?
Die Menge der Gesamtunternehmen musste
um einige wenige Unternehmen bereinigt wer-
den. Hierunter fielen Unternehmen, die keinen
Nachhaltigkeitsreport erstellt haben. Zusätzlich
fallen hierunter auch Unternehmen, die im Jahr
2010 einen Bericht erstellten, aber im Jahr
2013 keinen Bericht bereitgestellt haben. Ent-
halten sind hingegen Unternehmen, die in 2013
einen Bericht verfasst haben, aber im Jahr
2010 noch zu den nicht Berichtenden zählten.
Im ersten Schritt der Analyse wurde ein
Sco-
ringverfahren zur Bewertung der Nach-
haltigkeitsberichte
angewendet. Hierzu
wurden zunächst Kriterien und deren Gewich-
tung für das Scoring festgelegt, die im Verlauf
noch näher erläutert werden. Abbildung 2
dient einer Übersicht über die verwendeten
Parameter inklusive ihrer jeweiligen Gewich-
tung für das Scoringverfahren.
Im Scoringverfahren konnte jedes Kriterium
mit
0 Punkten bis maximal 3 Punkten bewertet
werden. Jede vergebene Punktzahl war hierbei
vom Erreichen festgelegter Schwellenwerte ab-
hängig.
Das erste Kritierum bewertet, ob der Bericht
grundsätzlich in Abhängigkeit zu den Kriterien
eines Reportingstandards erstellt worden ist.
Kein Standard entspricht hierbei 0 Punkten,
sonstige Standards einem Punkt, die GRI G3
Leitlinien der Punktzahl 2. Die maximale Punkt-
zahl erreichen Unternehmen mit den damals
sehr neuen GRI-G4-Leitlinien, als sogenannte
First-Mover in der Anwendung
.
Der nächste Punkt bewertet das verwendete
GRI-Level des Berichtes. Fehlende GRI-Anwen-
dung führte hierbei zu 0 Punkten. 1 Punkt erhal-
ten GRI-Level-A-Berichte sowie 2 Punkte GRI-
Level-B-Berichte. Level C der GRI-G3-Leitlinien
sowie GRI-4-Anwender erhalten je 3 Punkte.
Sollte die Güte der Berichte durch unabhängige
Dritte bestätigt worden sein, was zu einer erhöh-
ten Akzeptanz der Berichte bei den Adressaten
führt, erhalten Unternehmen im Non-GRI-Be-
reich einen Punkt. Berichte mit GRI-Leitlinien,
aber ohne Level-Einstufung, erhalten zwei Punk-
te. GRI-Berichte mit + Zusatz, der höchsten
Güte, erhalten die maximale Punktzahl.
Ein weiteres Kriterium stellt die Teilnahme am
United Nations Global Compact Network
(UNGC) dar. Um den Fortschritt bei der Umset-
zung der zehn Prinzipien des UNGC zu doku-
mentieren, werden sogenannte Communica-
tions on Progress (COP) erstellt. Sie werden je
nach Umfang unterteilt in Learner, GC Active
und GC Advanced. Hierfür werden 0 Punkte
Abb. 2: Scoring-Kriterien und deren Gewichtung
CM November / Dezember 2016