CONTROLLER Magazin 5/2015 - page 33

Controllingpraxis höchst relevante – Bilanzie-
rungsthema werden wir in unserer Fortsetzung
in der nächsten Ausgabe des CM um den „Bilan-
zierungsklassiker“ in der internationalen Rech-
nungslegung schlechthin, der Abbildung von
Fertigungsaufträgen (oder „construction con-
tracts“) im Abschluss nach IFRS, erweitern.
Fußnoten
1
Zum Zeitpunkt unseres Redaktionsschlusses
war der am 19.05.2015 veröffentlichte Exposure
Draft ED/2015/2 Effective Date of IFRS 15 – Pro-
posed amendments to IFRS 15 noch nicht final
verabschiedet. Wir gehen aber auf Grund des
„politischen Druckes“ in Bezug auf die Verschie-
bung des Erstanwendungszeitpunktes nicht mehr
von der ursprünglich geplanten zwingenden Erst-
anwendung bereits zum 01.01.2017 aus.
2
IAS 18 ist die derzeitige Norm für die Erfas-
sung von Umsatzerlösen im Zusammenhang
mit Vorräten nach IAS 2.
3
Anm.: Zum sachlichen und zeitlichen Anwen-
dungsbereich von IFRS 15 vgl. unsere einleiten-
den Ausführungen.
4
Die Berichterstattung im Geschäftsbericht 2012
der STRATEC Biomedical AG auf S. 65 sowie S.
46-48 ist noch um ein Vielfaches umfassender,
würde an dieser Stelle aber jeglichen Rahmen
sprengen. Wenn dieses Thema in der Praxis für
Ihr Unternehmen relevant sein sollte, haben Sie
dort aber eine umfassende Hilfestellung.
5
Auch wenn im Standard nicht explizit so er-
wähnt, findet man diesen Begriff üblicherweise
in der Literatur sowie in nahezu allen Ge-
schäftsberichten.
6
Die hier dargestellten Regelungen im HGB gel-
ten grundsätzlich auch für das Bilanzsteuerrecht.
Allerdings will die deutsche Finanzverwaltung seit
geraumer Zeit die Regelungen für das Bilanzsteu-
errecht dahingehend ändern, wonach dann alle
Verwaltungskosten zu aktivieren wären.
7
Dies entspricht auch den Regelungen des
HGB, wie vom Berufsstand der Wirtschaftsprü-
fer im Standard IDW RS HFA 31, Rn. 20 f. expli-
zit klargestellt wird.
8
Zur detaillierten Begründung weshalb dies
nach IFRS untersagt ist, vgl. die Ausführungen
in Basis for Conclusions BC 9-20 zu IAS 2.
9
Bzw. ggf. in Folgejahren Wertaufholungen
von in früheren Perioden vorgenommenen
Wertminderungen.
doch ein Preisrückgang für diese Stoffe (RHB)
darauf hindeutet, dass die Herstellungskosten
der Fertigerzeugnisse über dem Nettoveräuße-
rungswert liegen, werden die Stoffe auf den
Nettoveräußerungswert abgewertet.
Unter
diesen Umständen können die Wiederbe-
schaffungskosten
der Stoffe der beste ver-
fügbare Messwert (
„best available measure“
)
für den Nettoveräußerungswert sein.“
In diesem Zusammenhang ist es daher auch
nicht besonders überraschend, dass „langjähri-
ge“ und standardisierte Bewertungsverfahren
aus dem HGB wie z. B. die sog. „Reichweiten-
verfahren“ oder „Gängigkeitsabschläge“ auch
in die IFRS-Bilanzierungspraxis Einzug gefun-
den haben, auch wenn diese eher „schwierig“
bzw. teilweise vielleicht auch gar nicht zu der in
IAS 2.28 ff. beschriebenen Systematik des
Nettoveräußerungswertes passen.
In den Abbildungen 2 und 3 finden Sie in diesem
Sinne eine sehr anschauliche Beschreibung, die
dem Geschäftsbericht 2012 der MTU Aero En-
gines Holding AG auf S. 163 f. entnommen ist.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle
noch darauf hingewiesen, dass die in Abbildung 3
der MTU dargestellte Position „Zuführung/Ver-
brauch der Wertberichtigungen“, sprich
Wert-
minderungen
9
auf den niedrigeren Nettover-
äußerungswert der Vorräte, gemäß IAS 2.34
erfolgswirksam
zu erfassen sind.
Ferner sind in diesem kurzen Auszug aus dem
Geschäftsbericht der MTU auch bereits viele
der nach
IAS 2.36 ff. geforderten Angaben
im Anhang
dargestellt, insbesondere die von
IAS 2.37 geforderte Untergliederung der Vorrä-
te in verschiedene Gruppen.
Zusammenfassung und Ausblick
Im ersten Teil unseres Beitrages zur Bilanzierung
von Vorräten und Fertigungsaufträgen in der Se-
rie
„Accounting & Controlling: es wächst zu-
sammen, was zusammen gehört!“
haben wir
die Rechnungslegung von Vorräten nach den
Regelungen der IFRS dargestellt sowie um zent-
rale Überlegungen zur Bilanzierung nach deut-
schem Handels- und Steuerrecht ergänzt. Die-
ses eher „traditionelle“ – gerade aber für die
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