28
          
        
        
          Bereits an dieser Stelle ergeben sich in der Pra-
        
        
          xis im Einzelfall nicht unerhebliche Abgren-
        
        
          zungsschwierigkeiten! Der Bauträger, der Im-
        
        
          mobilien erstellt, um diese unmittelbar wieder
        
        
          am Markt gewinnbringend zu verkaufen, ist
        
        
          grundsätzlich ein „IAS 2-Fall“. Die „reine“ Im-
        
        
          mobiliengesellschaft und Versicherungen, die
        
        
          Immobilien kaufen mit der Absicht, diese meh-
        
        
          rere Jahre zu halten, um Renditen zu erzielen
        
        
          und vielleicht einmal irgendwann wieder ver-
        
        
          kaufen wollen, sind sog. „Investment Proper-
        
        
          ties“ nach IAS 40. Wenn letztere zum Verkauf
        
        
          gestellt haben, „wandern“ diese als sog. „Non-
        
        
          current assets held for sale“ in den Anwen-
        
        
          dungsbereich des Standards IFRS 5!
        
        
          Nach IAS 2.8 beinhalten Vorräte ferner vom Un-
        
        
          ternehmen hergestellte
        
        
          Fertigerzeugnisse
        
        
          oder unfertige Erzeugnisse
        
        
          sowie
        
        
          Roh-,
        
        
          Hilfs- und Betriebsstoffe
        
        
          vor Eingang in den
        
        
          Herstellungsprozess. Im Falle eines Dienstleis-
        
        
          tungsunternehmens enthalten Vorräte die Her-
        
        
          stellungskosten der in IAS 2.19 beschriebenen
        
        
          Leistungen. Diese werden in der Praxis in aller
        
        
          Regel als
        
        
          „Unfertige Leistungen“
        
        
          bezeichnet.
        
        
          Wichtiger Hinweis für die Praxis:
        
        
          Unfertige Erzeugnisse
        
        
          im Rahmen von Ferti-
        
        
          gungsaufträgen
        
        
          einschließlich damit unmit-
        
        
          telbar zusammenhängender Dienstleistungs-
        
        
          verträge sind jedoch gemäß IAS 2.2 (a) explizit
        
        
          vom Anwendungsbereich des IAS 2 „Vorräte“
        
        
          ausgenommen. Stattdessen ist bei diesen der
        
        
          Standard IAS 11 „Fertigungsaufträge“ ein-
        
        
          schlägig. Die Frage, ob IAS 2 anzuwenden ist
        
        
          und die Umsatzrealisierung nach IAS 18 er-
        
        
          folgt oder ob IAS 11 anzuwenden ist, führt
        
        
          wiederum zu erheblichen bilanziellen Konse-
        
        
          quenzen und Auswirkungen auf Umsatz und
        
        
          Ergebnis.
        
        
          3
        
        
          Auch hier ergeben sich in der Praxis
        
        
          allerdings nicht immer eindeutige Vorgaben
        
        
          und insoweit nicht unbeträchtliche Ermes-
        
        
          sensspielräume. Über solche vorgenommenen
        
        
          Ermessensausübungen seitens des Manage-
        
        
          ments ist allerdings nach IAS 1.122 ff. zu be-
        
        
          richten, wobei nach der Erfahrung der Verfas-
        
        
          ser die Unternehmen nicht immer überragend
        
        
          transparent berichten.
        
        
          Eher selten ist daher die Berichterstattung der
        
        
          STRATEC Biomedical AG im Geschäftsbericht
        
        
          2011 auf S. 73 unter der Überschrift Ermes-
        
        
          sensausübungen über diese Problemstellung:
        
        
          4
        
        
          Sie sehen an dieser Stelle aber sehr anschau-
        
        
          lich: „Ermessensspielräume“ und die sich dar-
        
        
          an anschließende sachgerechte „Ermessens-
        
        
          ausübung“ ist „Tagesgeschäft“ in der IFRS-
        
        
          Praxis.
        
        
          
            Bewertungsregeln
          
        
        
          Die
        
        
          zentrale Bewertungsnorm
        
        
          für die Vor-
        
        
          ratsbewertung findet sich in
        
        
          IAS 2.9.
        
        
          Danach
        
        
          sind Vorräte mit dem
        
        
          niedrigeren Wert
        
        
          aus
        
        
          Anschaffungs- oder Herstellungskosten
        
        
          (nachfolgend kurz: AHK)
        
        
          und Nettoveräuße-
        
        
          rungswert
        
        
          zu bewerten („lower of cost or net
        
        
          realisable value“).
        
        
          a) Ermittlung der Anschaffungs- oder
        
        
          Herstellungskosten („cost“)
        
        
          aa) Grundregeln
        
        
          In die AHK von Vorräten sind gemäß
        
        
          IAS 2.10
        
        
          alle Kosten
        
        
          des Erwerbs und der Herstellung
        
        
          sowie sonstige Kosten einzubeziehen, die an-
        
        
          gefallen sind, um die Vorräte an ihren
        
        
          derzeiti-
        
        
          gen Ort („present location“)
        
        
          und in ihren
        
        
          derzeitigen Zustand („present condition“)
        
        
          zu versetzen. Aktivierungspflichtig sind dem-
        
        
          entsprechend die sog.
        
        
          „produktionsbezoge-
        
        
          nen Vollkosten“
        
        
          5
        
        
          .
        
        
          Die Definition der
        
        
          Anschaffungskosten
        
        
          bzw.
        
        
          Kosten des Erwerbs („costs of purchase“) fin-
        
        
          den sich in
        
        
          IAS 2.11.
        
        
          Erläuterungen zur Ermitt-
        
        
          lung der
        
        
          Herstellungskosten
        
        
          („costs of con-
        
        
          
            Autoren
          
        
        
          Thomas Amann, WP, StB, CPA
        
        
          ist Vorsitzender des Verwaltungsrates der iaf Institute for Ac-
        
        
          counting & Finance SE sowie geschäftsführender Gesellschafter
        
        
          der Amann Advisory GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
        
        
          Neben seiner Referententätigkeit für das CA institute for accoun-
        
        
          ting & finance betreut er schwerpunktmäßig börsennotierte Ge-
        
        
          sellschaften in Fragen der internationalen Rechnungslegung.
        
        
          Carsten Ernst, WP, StB
        
        
          ist Mitglied des Verwaltungsrates der iaf Institute for Accoun-
        
        
          ting & Finance SE sowie geschäftsführender Gesellschafter der
        
        
          WirtschaftsTreuhand GmbH. Neben seiner Referententätigkeit
        
        
          für das CA institute for accounting & finance prüft und berät er
        
        
          börsennotierte Konzerne sowie große mittelständische Familien-
        
        
          unternehmen.
        
        
          
            2. Bilanzierung von Verträgen nach
          
        
        
          
            der Percentage-of-Completion-
          
        
        
          
            Methode
          
        
        
          Im Rahmen des Geschäftsmodells der
        
        
          STRATEC-Gruppe stellen die Pro-
        
        
          duktentwicklungen für bestimmte
        
        
          Kunden im Rahmen der Entwick-
        
        
          lungskooperationen und die kunden-
        
        
          spezifische Fertigung der Analysesys-
        
        
          teme die zentralen Bestandteile dar.
        
        
          Die Feststellung, ob für dieses Ge-
        
        
          schäftsmodell eine einheitliche – und
        
        
          damit frühere – Umsatzrealisierung
        
        
          nach IAS 11 (Fertigungsaufträge) er-
        
        
          folgen soll oder ob separate – und da-
        
        
          mit auch spätere – Umsatzrealisie-
        
        
          rungszeitpunkte vorliegen, ist ermes-
        
        
          sensbehaftet. Die STRATEC AG hat
        
        
          sich bei Abwägung und Würdigung
        
        
          aller Umstände vom im Framework F.
        
        
          37 (prudence) kodifizierten Grund-
        
        
          satz der Vorsicht leiten lassen und die
        
        
          separate Betrachtungsweise gewählt.
        
        
          Für die frühe Entwicklungsphase er-
        
        
          folgt damit keine Umsatzrealisierung
        
        
          nach dem Fertigstellungsgrad. Erst
        
        
          für die spätere Gerätephase erfolgt die
        
        
          Umsatzrealisierung nach den Vorga-
        
        
          ben des IAS 11 (Fertigungsaufträge).
        
        
          
            Die Bilanzierung von Vorräten