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version“) ergeben sich im Einzelnen aus den
Ausführungen in IAS 2.12 ff. Wenn man die dort
aufgeführten Regelungen (insbesondere in IAS
2.12 sowie 2.15 f.) nachvollzieht, lässt sich eine
vergleichsweise hohe Ähnlichkeit zu den Rege-
lungen in § 255 (2) HGB feststellen. Dies war
auch eines der beabsichtigten Ziele des deut-
schen Gesetzgebers im Bilanzrechtsmoderni-
sierungsgesetz (BilMoG).
Unterschiede im Detail können sich allerdings
in der Praxis immer noch ergeben. So z. B. bei
den unterschiedlichen Regelungen zur (Nicht-)
Einbeziehung von Fremdkapitalkosten in die
AHK. IAS 2.17 verweist hier auf die Regelungen
zu IAS 23. Danach ist die Aktivierung von
Fremdkapitalkosten im Zusammenhang mit
Vorratsvermögen nur dann zulässig, wenn es
sich um eine sog. „qualifizierten Vermögens-
wert“ handelt, das heißt einen solchen, für den
ein beträchtlicher Zeitraum notwendig ist, um
diesen in seinen beabsichtigten gebrauchs-
oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen.
§ 255 (3) S. 2 HGB sieht hingegen ein
generel-
les Wahlrecht
zur Aktivierung von Fremdka-
pitalzinsen für den Herstellungszeitraum vor.
Ferner besteht gemäß § 255 (2) S. 3 HGB ein
explizites Wahlrecht zur Aktivierung von allge-
meinen Verwaltungskosten, während ein sol-
ches gemäß IAS 2.16 (c) nicht besteht (siehe
Abbildung 1).
Bei der
Zurechnung von Gemeinkosten
zu
den Herstellungskosten ist zu berücksichtigen,
dass nach
IAS 2.13
Kosten der Unterauslas-
tung – die sog. Leerkosten – nicht aktiviert
werden dürfen.
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ab) (Vereinfachende) Verfahren zur
Bewertung der AHK
Zur Bestimmung der AHK von Vorräten ist es
nach IAS 2.21 explizit zulässig, dass „
verein-
fachende Verfahren
, wie z. B. die
Standard-
kostenmethode
oder die im Einzelhandel üb-
liche Methode („
retail method
“) angewandt
werden, wenn die Ergebnisse den tatsächlichen
AHK nahe kommen.“
Voraussetzung für die Anwendung der sog. „re-
tail method“ ist nach IAS 2.22, dass für eine
Wirtschaftskompetenz für Führungskräfte in 5 Modulen:
M1 – Finanzmanagement und Controlling:
15. – 17. Sept. / 15. – 17. Dez.
M2 – Strategie, Businessplan und Wertorientierung:
06. – 08. Okt.
M3 – Vertriebs- und Produktmanagement:
01. – 03. Dez.
M4 – Organisationsentwicklung, Change- und Projektmanagement:
10. – 12. Nov.
M5 – Führung und Personalentwicklung:
29. Sept. – 01. Okt.
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Abb. 1: Vergleich der zentralen Regelungen nach IFRS und HGB
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CM September / Oktober 2015