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          ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
        
        
          chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
        
        
          tragslage, soweit dies die Grundsätze ordnungs-
        
        
          mäßiger Buchführung zulassen. Die Liquidität
        
        
          und deren Veränderung in der Periode wird in
        
        
          der Kapitalflussrechnung dargestellt, die – falls
        
        
          sie nicht vorliegt – zumindest im Einzelab-
        
        
          schluss auch von externer Seite aus dem Jahres-
        
        
          abschluss abgeleitet werden kann. Allerdings
        
        
          fehlt durch die in der Praxis ganz überwiegend
        
        
          angewandte indirekte Darstellung der Zah-
        
        
          lungsströme aus dem operativen Geschäft
        
        
          i. d. R. die Verbindung zwischen der Erfolgs-
        
        
          und der Liquiditätsdarstellung und somit wird
        
        
          der Zusammenhang von Potenzialen und Wert-
        
        
          Realisierung nicht direkt offenbar.
        
        
          
            Mehrspalten-Abschluss
          
        
        
          Diese Darstellungs-Mängel durch die einge-
        
        
          schränkte Berichterstattung über die Vermö-
        
        
          gensarten einerseits und die
        
        
          fehlende direk-
        
        
          te Abbildung des Wertentstehungspro-
        
        
          zesses
        
        
          andererseits
        
        
          können durch einen
        
        
          zeitlich differenzierten Mehrspalten-Ab-
        
        
          schluss
        
        
          7
        
        
          gemindert werden, um die Wert-
        
        
          schöpfung über die Zeit zielgerichteter planen
        
        
          und steuern zu können. Dies bedingt eine Ab-
        
        
          kehr von der eindimensionalen Darstellung
        
        
          der Bilanz und GuV (bzw. Gesamtergebnis-
        
        
          rechnung) hin zu einer Mehrspaltendarstel-
        
        
          lung des Abschlusses (siehe Abbildung 4).
        
        
          Das Basiskonzept des
        
        
          Mehrspalten-Ab-
        
        
          schlusses stellt die gesetzlich geforderte
        
        
          Handelsbilanz in den Kontext der operati-
        
        
          ven und strategischen Unternehmensziele
        
        
          ,
        
        
          um die Wertschaffung über die Zeit darzustel-
        
        
          len. In operativer Hinsicht streben Unternehmen
        
        
          nach Liquiditätserhaltung und Periodenerfolg.
        
        
          In strategischer Hinsicht verdrängt das Ziel der
        
        
          Schaffung und Erhaltung von Erfolgspotenzia-
        
        
          len die Orientierung am Periodenerfolg. Hieraus
        
        
          resultieren zunächst drei voneinander zu tren-
        
        
          nende Rechnungszwecke: (1) operative Liqui-
        
        
          dität (darzustellen in Spalte 1), (2) operativer
        
        
          bilanzieller Periodenerfolg (darzustellen in den
        
        
          Spalten 2 und 3) und (3) strategisches Erfolgs-
        
        
          potenzial (Spalte 4).
        
        
          Die
        
        
          Handelsbilanz
        
        
          verfolgt nach dem Willen
        
        
          des Gesetzgebers nicht nur das Ziel der Er-
        
        
          mittlung des unbedenklich ausschüttungsfähi-
        
        
          gen Periodenerfolgs.
        
        
          Seit
        
        
          Inkrafttreten des
        
        
          Bi-
        
        
          lanzrechtsmodernisierungsgesetzes
        
        
          (Bil-
        
        
          MoG) soll der handelsrechtliche Jahresab-
        
        
          schluss
        
        
          auch das Informationsziel stärker
        
        
          gewichten.
        
        
          Dabei will der Gesetzgeber beste-
        
        
          hende Zielkonflikte zwischen Ausschüttungs-
        
        
          und Informationsziel durch das Institut der
        
        
          Ausschüttungssperre lösen. Indem aber ein
        
        
          Sonderausweis des ausschüttungsfähigen
        
        
          Periodenerfolgs(potenzials) nicht obligatorisch
        
        
          ist, kann der Jahresabschlussadressat nicht
        
        
          zwischen diesen Jahresabschlusszwecken
        
        
          
            Abb. 4: Mehrspalten-Abschluss – Erfolg der Wertschaffung über die Zeit darstellen
          
        
        
          
            CM November / Dezember 2015
          
        
        
          
            Abb. 3: Diskussionsvorschlag für eine vollständige Bilanz