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ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre-
chendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Er-
tragslage, soweit dies die Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung zulassen. Die Liquidität
und deren Veränderung in der Periode wird in
der Kapitalflussrechnung dargestellt, die – falls
sie nicht vorliegt – zumindest im Einzelab-
schluss auch von externer Seite aus dem Jahres-
abschluss abgeleitet werden kann. Allerdings
fehlt durch die in der Praxis ganz überwiegend
angewandte indirekte Darstellung der Zah-
lungsströme aus dem operativen Geschäft
i. d. R. die Verbindung zwischen der Erfolgs-
und der Liquiditätsdarstellung und somit wird
der Zusammenhang von Potenzialen und Wert-
Realisierung nicht direkt offenbar.
Mehrspalten-Abschluss
Diese Darstellungs-Mängel durch die einge-
schränkte Berichterstattung über die Vermö-
gensarten einerseits und die
fehlende direk-
te Abbildung des Wertentstehungspro-
zesses
andererseits
können durch einen
zeitlich differenzierten Mehrspalten-Ab-
schluss
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gemindert werden, um die Wert-
schöpfung über die Zeit zielgerichteter planen
und steuern zu können. Dies bedingt eine Ab-
kehr von der eindimensionalen Darstellung
der Bilanz und GuV (bzw. Gesamtergebnis-
rechnung) hin zu einer Mehrspaltendarstel-
lung des Abschlusses (siehe Abbildung 4).
Das Basiskonzept des
Mehrspalten-Ab-
schlusses stellt die gesetzlich geforderte
Handelsbilanz in den Kontext der operati-
ven und strategischen Unternehmensziele
,
um die Wertschaffung über die Zeit darzustel-
len. In operativer Hinsicht streben Unternehmen
nach Liquiditätserhaltung und Periodenerfolg.
In strategischer Hinsicht verdrängt das Ziel der
Schaffung und Erhaltung von Erfolgspotenzia-
len die Orientierung am Periodenerfolg. Hieraus
resultieren zunächst drei voneinander zu tren-
nende Rechnungszwecke: (1) operative Liqui-
dität (darzustellen in Spalte 1), (2) operativer
bilanzieller Periodenerfolg (darzustellen in den
Spalten 2 und 3) und (3) strategisches Erfolgs-
potenzial (Spalte 4).
Die
Handelsbilanz
verfolgt nach dem Willen
des Gesetzgebers nicht nur das Ziel der Er-
mittlung des unbedenklich ausschüttungsfähi-
gen Periodenerfolgs.
Seit
Inkrafttreten des
Bi-
lanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(Bil-
MoG) soll der handelsrechtliche Jahresab-
schluss
auch das Informationsziel stärker
gewichten.
Dabei will der Gesetzgeber beste-
hende Zielkonflikte zwischen Ausschüttungs-
und Informationsziel durch das Institut der
Ausschüttungssperre lösen. Indem aber ein
Sonderausweis des ausschüttungsfähigen
Periodenerfolgs(potenzials) nicht obligatorisch
ist, kann der Jahresabschlussadressat nicht
zwischen diesen Jahresabschlusszwecken
Abb. 4: Mehrspalten-Abschluss – Erfolg der Wertschaffung über die Zeit darstellen
CM November / Dezember 2015
Abb. 3: Diskussionsvorschlag für eine vollständige Bilanz