personalmagazin  12/16
        
        
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            RECHT
          
        
        
          _
        
        
          NEWS
        
        
          Flexibler Übergang in die Rente
        
        
          E
        
        
          nde Oktober wurde das Flexirentengesetz verabschiedet. Mit der
        
        
          zum 1. Juli 2017 geplanten Neuregelung werden Teilrente und Hin-
        
        
          zuverdienst flexibler als bisher miteinander kombinierbar. Die be-
        
        
          stehenden monatlichen Hinzuverdienstgrenzen entfallen zugunsten einer
        
        
          (in Ost und West einheitlichen) kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze
        
        
          von 6.300 Euro mit stufenloser Anrechnung. Die Höhe der Teilrente kann
        
        
          mit mindestens zehn Prozent der Vollrente frei gewählt werden – sollte der
        
        
          Hinzuverdienst über der Hinzuverdienstgrenze liegen, wird er stufenlos
        
        
          auf die Rente angerechnet. Die Regierung möchte damit ältere Mitarbeiter
        
        
          motivieren, bis zur Regelaltersgrenze von künftig 67 Jahren in Teilzeit
        
        
          weiter zu arbeiten.
        
        
        
          
            Meldewesen
          
        
        
          Der bisher formlose Zugang zur Beantragung einer Betriebsnummer wird mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz reglemen-
        
        
          tiert. Ab 1. Januar 2017 ist ausschließlich der elektronische Weg zugelassen. Der Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit wurde eigens
        
        
          überarbeitet: Unter
        
        
        
          eht künftig eine moderne Antragsstrecke zur Beantragung der Betriebsnummer zur Verfügung.
        
        
          
            Lohnsteuer
          
        
        
          Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr wurde eine neue Steuerbefreiungsvor-
        
        
          schrift geschaffen (§ 3 Nr. 46 EStG): Künftig werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektro-
        
        
          fahrzeugen steuerbefreit - auch bei Firmenwagen. Die Regelung gilt zunächst befristet vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020.
        
        
          
            Leiharbeit
          
        
        
          Der Bundestag hat das Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verabschiedet. Die Vorschriften sehen
        
        
          eine grundsätzliche Höchstverleihdauer von 18 Monaten vor, um missbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung als Dauerzustand zu verhindern.
        
        
          Zudem sollen Zeitarbeiter künftig grundsätzlich nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.
        
        
          
            NEWS DES MONATS
          
        
        
          
            +++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r 
          
        
        
        
          
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            Stückwerk Reformversuch
          
        
        
          
            NACHGEHAKT
          
        
        
          Groß war die Aufgabe, zu der sich die Re-
        
        
          gierung im Koalitionsvertrag bekannte: Man
        
        
          wolle die soziale Sicherheit stärken, eine
        
        
          moderne und wettbewerbsfähige Gesell-
        
        
          schaft des langen Lebens und Arbeitens
        
        
          schaffen. Erste Freude brachte das rasch
        
        
          umgesetzte Rentenpaket. Doch die Regie-
        
        
          rung hatte sich zu noch mehr verpflichtet:
        
        
          Die Rente solle die Lebensleistung honorie-
        
        
          ren, die private wie auch die betriebliche
        
        
          Altersvorsorge gestärkt werden. Seitdem
        
        
          wird gerungen – um steuerliche Förderung,
        
        
          um die Höhe des Rentenniveaus, um die
        
        
          Angleichung der Renten in Ost und West –
        
        
          und vor allem um die Erkenntnis, wie eine
        
        
          Reform aussehen kann. Kleine Teile sind
        
        
          jetzt auf den Weg gebracht: Die Flexi-Rente
        
        
          zielt auf eine möglichst lange Teilhabe am
        
        
          Erwerbsleben ab, der Entwurf zum Betriebs-
        
        
          rentenstärkungsgesetz will die Verbreitung
        
        
          der bAV durch Förderung und Wegfall von
        
        
          Rentengarantien stärken. All das bleibt weit
        
        
          hinter den Versprechungen des Koalitions-
        
        
          vertrags zurück. Es wird langsam eng, doch
        
        
          eine nicht umgesetzte Rentenreform eignet
        
        
          sich auch immer als Wahlkampfthema.
        
        
          Das Flexigesetz erlaubt, Rentenbeginn und Teilzeit selbst zu bestimmen.