personalmagazin 12/2016 - page 58

personalmagazin 12/16
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RECHT
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NEWS
Flexibler Übergang in die Rente
E
nde Oktober wurde das Flexirentengesetz verabschiedet. Mit der
zum 1. Juli 2017 geplanten Neuregelung werden Teilrente und Hin-
zuverdienst flexibler als bisher miteinander kombinierbar. Die be-
stehenden monatlichen Hinzuverdienstgrenzen entfallen zugunsten einer
(in Ost und West einheitlichen) kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze
von 6.300 Euro mit stufenloser Anrechnung. Die Höhe der Teilrente kann
mit mindestens zehn Prozent der Vollrente frei gewählt werden – sollte der
Hinzuverdienst über der Hinzuverdienstgrenze liegen, wird er stufenlos
auf die Rente angerechnet. Die Regierung möchte damit ältere Mitarbeiter
motivieren, bis zur Regelaltersgrenze von künftig 67 Jahren in Teilzeit
weiter zu arbeiten.
Meldewesen
Der bisher formlose Zugang zur Beantragung einer Betriebsnummer wird mit dem 6. SGB IV-Änderungsgesetz reglemen-
tiert. Ab 1. Januar 2017 ist ausschließlich der elektronische Weg zugelassen. Der Internetauftritt der Bundesagentur für Arbeit wurde eigens
überarbeitet: Unter
eht künftig eine moderne Antragsstrecke zur Beantragung der Betriebsnummer zur Verfügung.
Lohnsteuer
Mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr wurde eine neue Steuerbefreiungsvor-
schrift geschaffen (§ 3 Nr. 46 EStG): Künftig werden vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für das Aufladen von Elektro- oder Hybridelektro-
fahrzeugen steuerbefreit - auch bei Firmenwagen. Die Regelung gilt zunächst befristet vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2020.
Leiharbeit
Der Bundestag hat das Gesetz gegen Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen verabschiedet. Die Vorschriften sehen
eine grundsätzliche Höchstverleihdauer von 18 Monaten vor, um missbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung als Dauerzustand zu verhindern.
Zudem sollen Zeitarbeiter künftig grundsätzlich nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Stückwerk Reformversuch
NACHGEHAKT
Groß war die Aufgabe, zu der sich die Re-
gierung im Koalitionsvertrag bekannte: Man
wolle die soziale Sicherheit stärken, eine
moderne und wettbewerbsfähige Gesell-
schaft des langen Lebens und Arbeitens
schaffen. Erste Freude brachte das rasch
umgesetzte Rentenpaket. Doch die Regie-
rung hatte sich zu noch mehr verpflichtet:
Die Rente solle die Lebensleistung honorie-
ren, die private wie auch die betriebliche
Altersvorsorge gestärkt werden. Seitdem
wird gerungen – um steuerliche Förderung,
um die Höhe des Rentenniveaus, um die
Angleichung der Renten in Ost und West –
und vor allem um die Erkenntnis, wie eine
Reform aussehen kann. Kleine Teile sind
jetzt auf den Weg gebracht: Die Flexi-Rente
zielt auf eine möglichst lange Teilhabe am
Erwerbsleben ab, der Entwurf zum Betriebs-
rentenstärkungsgesetz will die Verbreitung
der bAV durch Förderung und Wegfall von
Rentengarantien stärken. All das bleibt weit
hinter den Versprechungen des Koalitions-
vertrags zurück. Es wird langsam eng, doch
eine nicht umgesetzte Rentenreform eignet
sich auch immer als Wahlkampfthema.
Das Flexigesetz erlaubt, Rentenbeginn und Teilzeit selbst zu bestimmen.
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