47
        
        
          12/16  personalmagazin
        
        
          Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
        
        
        
          
            DR. FABIAN KRAPF
          
        
        
          ist
        
        
          wissenschaftlicher MItarbeiter
        
        
          am Institut für Betriebliche
        
        
          Gesundheitsberatung (IFBG).
        
        
          
            DR. UWE KLAUS SCHNEIDER
          
        
        
          ist Rechtsanwalt, Fachanwalt
        
        
          für IT-Recht und Sozius der
        
        
          Kanzlei Vogel & Partner.
        
        
          die Korrektur bereits getätigter Anga-
        
        
          ben wünschen oder ihre Einwilligung
        
        
          zurückziehen möchten.
        
        
          Papier oder digital: Formale
        
        
          Aspekte bei der Einwilligung
        
        
          Bei der formalen Ausgestaltung der Ein-
        
        
          willigung kann zwischen Papierform und
        
        
          elektronischer Variante unterschieden
        
        
          werden. Wird die Einwilligung in Papier-
        
        
          form eingeholt, so müssen ihr die oben
        
        
          genannten Informationen beiliegen. Zu-
        
        
          dem ist eine handschriftliche Unterzeich-
        
        
          nung nötig. Bei einer Einwilligung in
        
        
          elektronischer Form ist zu beachten, dass
        
        
          eine eindeutige und bewusste Erklärung
        
        
          zu erfolgen hat. Dies kann mittels einer
        
        
          Check-Box realisiert werden, bei der die
        
        
          betroffene Person an der entsprechenden
        
        
          Stelle ein Häkchen setzt. Dieser Vorgang
        
        
          muss vom verantwortlichen Anbieter
        
        
          protokolliert werden. Technisch muss
        
        
          gewährleistet sein, dass während des Ein-
        
        
          willigungsvorgangs die oben genannten
        
        
          Informationen einsehbar sind und auch
        
        
          später jederzeit abgerufen werden kön-
        
        
          nen. Dazu hat sich in der Praxis ein zwei-
        
        
          stufiges Verfahren bewährt: Zusammen
        
        
          mit der Einwilligung im engeren Sinne,
        
        
          die zwingend zu passieren ist, indem ein
        
        
          Häkchen gesetzt wird, findet sich auf der
        
        
          gleichen Seite ein eindeutig beschriebe-
        
        
          ner Link, der auf eine separate Seite mit
        
        
          weiteren Detailinformationen zum Daten-
        
        
          umgang und Datenschutz führt.
        
        
          
            DR. UTZ NIKLAS WALTER
          
        
        
          ist wissenschaftlicher Leiter
        
        
          des Instituts für Betriebliche
        
        
          Gesundheitsberatung (IFBG).
        
        
          Freiwilligkeit
        
        
          Eine (Weiter-)Beschäftigung des Beschäftigten darf nicht an die
        
        
          Teilnahme an BGF-Maßnahmen mitsamt der Erhebung und Nutzung
        
        
          personenbezogener Daten gekoppelt sein.
        
        
          Bestimmtheit
        
        
          Die Einwilligung erfolgt stets für einen bestimmten und vorab defi-
        
        
          nierten Zweck und stellt somit keine Generalermächtigung dar.
        
        
          Angemessenheit
        
        
          Vorformulierte Einwilligungstexte dürfen die betroffenen Mitarbeiter
        
        
          nicht unangemessen benachteiligen. Sie unterliegen derselben Ange-
        
        
          messenheitskontrolle wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
        
        
          Widerruflichkeit
        
        
          Die abgegebene Einwilligung kann im Verlauf der BGF-Maßnahmen
        
        
          widerrufen werden, ohne dass Konsequenzen zu befürchten sind
        
        
          (siehe Freiwilligkeit).
        
        
          Informiertheit
        
        
          Der Einwilligung muss eine detaillierte Aufklärung vorausgehen
        
        
          („informed consent“).
        
        
          
            •
          
        
        
          BGF und Datenschutz lassen sich in Einklang bringen
        
        
          
            •
          
        
        
          Datenumgang technisch und organisatorisch sicher ausgestalten
        
        
          
            •
          
        
        
          betrieblichen Datenschutzbeauftragten sowie gegebenenfalls Betriebsrat frühzeitig
        
        
          einbeziehen
        
        
          
            •
          
        
        
          Datenumgang für Beschäftigte transparent machen
        
        
          
            •
          
        
        
          Einwilligung der betroffenen Mitarbeiter einholen
        
        
          
            •
          
        
        
          Anforderungen an eine Einwilligung beachten, unter anderem deren Freiwilligkeit
        
        
          
            FAZIT UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN
          
        
        
          Blutdruckwerte vom Betriebsarzt). Bezüg-
        
        
          lich der weiteren Verarbeitung sollten die
        
        
          Beschäftigten zudem informiert werden,
        
        
          an welchem Ort Daten verarbeitet wer-
        
        
          den. Es sollte Klarheit bestehen, ob Da-
        
        
          ten nur auf dem Client des Beschäftigten
        
        
          (PC, Tablet, Smartphone oder anderes
        
        
          Device) gespeichert werden, auf dem sie
        
        
          nach Ende der Maßnahme eigenständig
        
        
          gelöscht werden können, oder auf einem
        
        
          Server beispielsweise des Arbeitgebers,
        
        
          des BGF-Dienstleisters oder eines Rechen-
        
        
          zentrums.
        
        
          Datenzugriff: Ergänzend sollten die
        
        
          Befragten dahingehend aufgeklärt wer-
        
        
          den, wer Zugriff auf die eingegebenen
        
        
          beziehungsweise automatisch ermit-
        
        
          telten Daten hat. Zugriffsrechte können
        
        
          sich beispielsweise auf den Mitarbeiter
        
        
          selbst beschränken oder aber für tech-
        
        
          nische Administratoren bestehen (zum
        
        
          Beispiel BGF-Dienstleister, Rechenzen-
        
        
          tren, auch extern eingebundene Dienst-
        
        
          leister) und medizinisches Fachpersonal
        
        
          (zum Beispiel Betriebsarzt).
        
        
          Darüber hinaus sollte aus der Aufklä-
        
        
          rung hervorgehen, welche Ergebnisse
        
        
          den verschiedenen Parteien abschlie-
        
        
          ßend zugänglich gemacht werden sollen
        
        
          und dürfen – insbesondere, welche Form
        
        
          der Rückmeldung die Beschäftigten
        
        
          erhalten (zum Beispiel individueller
        
        
          Gesundheitsbericht) und welche der Ar-
        
        
          beitgeber (zum Beispiel Projektbericht
        
        
          mit aggregierten und anonymisierten
        
        
          Ergebnissen).
        
        
          Ebenso müssen die Hauptverantwort-
        
        
          lichen genannt sein, an die sich die Be-
        
        
          schäftigten wenden können, wenn sie
        
        
          Fragen zur Datenverarbeitung haben,
        
        
          Um rechtlich wirksam zu sein, muss eine Einwilligung die folgenden fünf Vorausset-
        
        
          zungen erfüllen. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die ausreichende Infor-
        
        
          miertheit des Zustimmenden gelegt werden.
        
        
          Anforderungen an die Einwilligung
        
        
          
            CHECKLISTE