personalmagazin 12/2016 - page 44

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ORGANISATION
_GESUNDHEITSFÖRDERUNG
personalmagazin 12/16
M
it sehr hoher Geschwin-
digkeit und in einer na-
hezu unüberschaubaren
Vielfalt verbreiten sich digi-
tale Technologien wie Gesundheits-Apps,
Wearables und Gesundheits-Portale auf
dem Gesundheitsmarkt. Auch in vielen
Unternehmen und Behörden werden die-
se virtuellen Gesundheitshelfer bereits
erfolgreich im Kontext Betrieblicher Ge-
sundheitsförderung (BGF) eingesetzt.
Zwangsläufig sehen sich immer mehr
Personal- und Gesundheitsverantwortli-
che daher mit der Frage konfrontiert, wie
es um den Schutz der mitunter hochsen-
siblen Daten bestellt ist. Welche Vorkeh-
rungen sind zu treffen, umMissbrauch zu
verhindern? Und wie sollten Beschäftigte
informiert und eingebunden werden, um
bestehende Bedenken zu mindern?
Von
Fabian Krapf, Uwe Klaus Schneider
und
Utz Niklas Walter
Vor dem Hintergrund der teils berechtig-
ten Bedenken ist die intensive Auseinan-
dersetzung mit Fragen der Datensicher-
heit und des Datenschutzes unerlässlich,
wenn Maßnahmen der digitalen BGF
erfolgreich in Unternehmen oder Behör-
den implementiert werden sollen.
Zweck und Umfang des Schutzes von
Gesundheitsdaten
Zweck des Datenschutzes ist es, den Ein-
zelnen davor zu schützen, dass er durch
den Umgang mit seinen personenbezo-
genen Daten in seinem Persönlichkeits-
recht beeinträchtigt wird. So formuliert
es § 1 Abs. 1 des Bundesdatenschutzge-
setzes (BDSG), welches den Datenschutz
durch private Stellen, Unternehmen und
Organisationen sowie für Bundesbehör-
den – auch als Arbeitgeber – näher aus-
gestaltet. Bei dem im Hintergrund ste-
henden Persönlichkeitsrecht handelt es
sich um ein Grundrecht, das dem Schutz
einer Person vor Eingriffen in ihren
privaten Lebens- und Freiheitsbereich
dient. Geschützt wird hierdurch die
freie Entfaltung der Persönlichkeit und
somit auch die individuelle Abwägung,
ob ein mehr oder weniger gesundheits-
förderlicher Lebensstil gepflegt werden
soll. Um insoweit tatsächlich eine freie
Entscheidung zu ermöglichen, sind
grundsätzlich auch Benachteiligungen
aufgrund von ungesundem Verhalten
oder gesundheitlichen Beeinträchti-
gungen zu vermeiden. Die Angst vor
solchen Benachteiligungen sowie das
Risiko dahingehend soll die freie Entfal-
tung der Persönlichkeit nicht bereits im
Vorfeld beeinträchtigen.
Das Persönlichkeitsrecht sieht überdies
vor, dass jeder Mensch selbst entscheiden
können sollte, wie er sich Dritten oder der
Öffentlichkeit gegenüber darstellen will.
Dies schließt neben dem Recht am gespro-
chenen beziehungsweise geschriebenen
Wort, demRecht am eigenen Bild und eini-
gen weiteren auch das Recht auf informa-
tionelle Selbstbestimmung mit ein. Dieses
Recht besagt, dass der Einzelne bestim-
men darf, welche ihn betreffenden Daten
weitergeleitet oder verwendet werden
dürfen. Dies führt zu einer Erweiterung
des Schutzes im Vorfeld von eventuellen
manifesten Benachteiligungen und Beein-
trächtigungen des Persönlichkeitsrechts,
denn diese setzen üblicherweise an Infor-
mationen über den Einzelnen an.
Geschützt werden um des Persönlich-
keitsrechtswillennur personenbezogene
Daten. Dabei handelt es sich um Einzel-
angaben über persönliche oder sachliche
Verhältnisse (zum Beispiel Arbeitgeber)
einer bestimmten oder bestimmbaren
Person (§ 3 Abs. 1 BDSG). Bestimmt be-
deutet in diesem Zusammenhang, dass
die Person namentlich bekannt ist. Be-
stimmbar meint, dass sie beispielsweise
anhand der Personalnummer oder der
IP-Adresse identifiziert werden könnte.
Anonym erhobene Informationen zählen
folglich nicht hierzu.
Gesundheitsdaten sind eine besondere
Form von personenbezogenen Daten (§ 3
Abs. 9 BDSG) und umfassen nicht nur ne-
gative Abweichungen vomNormalzustand
(beispielsweise Krankheit, Beschwerden),
sondern auch positive Aussagen zur ge-
sundheitlichen Verfassung (beispielswei-
se Fitness, Leistungsfähigkeit). Für sie
Gesund, aktiv, datengeschützt
HINTERGRUND.
Wer Wearables und Gesundheits-Apps im BGM einsetzt, muss den
Schutz der Mitarbeiterdaten sicherstellen. Wir zeigen, was dabei zu beachten ist.
VIDEO
Mit dem Datenschutz beim Einsatz von
Wearables beschäftigte sich auch der
Safer Internet Day. In unserer App sehen
Sie die wichtigsten Ergebnisse im Video.
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