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personalmagazin 12/15
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ORGANISATION
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NEWS
Zu viel
Zu viele Bewerbungen pro offener Stelle erschweren den Recruiting-Prozess in Unternehmen. Drei von fünf Recruitern bekommen
so viele Bewerbungen auf jede offene Stelle, dass sie nur mit Mühe aus der Masse die geeigneten Kandidaten herausfiltern können. Das
zeigt eine Studie der Hay Group.
Zu wenig
Laut Wirtschaftsindex „Digital“ erreicht Deutschland beim Digitalisierungsgrad seiner gewerblichen Wirtschaft gerade einmal
49 von 100 möglichen Indexpunkten. Damit liegt Deutschland im internationalen Vergleich nur auf Platz sechs.
Zu hektisch
Zeitdruck ist der größte Stressfaktor für Mitarbeiter. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten (56,8 Prozent) leidet unter Hektik
im Job, das zeigt eine Umfrage des Instituts Gute Arbeit. Außerdem als stressig empfunden werden vor allem Störungen und Unterbrechun-
gen bei der Arbeit (55,7 Prozent) und Belastungen durch ungünstige Körperhaltungen (54,4 Prozent).
NEWS DES MONATS
+++ Ak t ue l l e News +++ H i n te rg r ünde +++ t äg l i c h un te r
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Alle gleich, manche gleicher
NACHGEHAKT
Das EU-Parlament hat das bislang
ungeregelte Best-Practice-Prinzip der
Netzneutralität, nach dem die Anbieter
von Internetzugangsdiensten (Provider)
die Datenpakete, die durch ihre Netze
geleitet werden, weitestgehend gleich
behandeln, in ein Gesetz gegossen. Mit
einem wesentlichen Unterschied zur
bisherigen Praxis: Provider dürfen jetzt
kostenpflichtige „Spezialdienste“ an-
bieten und Daten schneller durchleiten.
Problematisch ist, dass die Definition
solcher Spezialdienste sehr allgemein
gehalten ist – nun liegt es am Europä-
ischen Gerichtshof (EuGH) zu entschei-
den, welche Dienstleistungen bevorzugt
behandelt und welche Entgelte verlangt
werden dürfen. Gerade große Anbieter
könnten sich damit durch das Angebot
wesentlich geringerer Ladezeiten einen
entscheidenden Wettbewerbsvorteil
erkaufen. Reichlich paradox birgt der
EU-Beschluss zur Netzneutralität damit
die Gefahr, für Internetanwendungen
ein Zwei-Klassen-Netz zu schaffen.
E
xperten befürchten, dass die bAV mit der Umset-
zung der Mobilitätsrichtlinie in deutsches Recht ihre
Funktion als Personalbindungsinstrument verlieren
könnte. Kritisiert wird in diesem Zusammenhang insbe-
sondere die geplante Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist
für arbeitgeberfinanzierte Zusagen von fünf auf drei Jahre
sowie die geplante Herabsetzung des Mindestalters auf 21
Jahre. Einstimmig positiv bewertet wurde dagegen in der
öffentlichen Anhörung zum Referentenentwurf der Antrag
der Koalitionsfraktionen, im Versicherungsaufsichtsgesetz
(VAG) die Anlagemöglichkeiten
für Pensionsfonds zu erweitern.
Welche Auswirkungen die
2016 in Kraft tretende Ver-
ordnung tatsächlich hat und
wie Unternehmen damit um-
gehen können, erfahren Füh-
rungskräfte, Personal- und
bAV-Verantwortliche auf dem
Zukunftsmarkt Altersvorsorge
am 16. und 17. Februar in Ber-
lin. Weitere Themen des Kon-
gresses werden der Vorschlag
des BMAS zu einem Sozialpart-
nermodell Betriebsrenten (so-
genannte Nahles-Rente) und die
steuerliche Förderung der bAV
sein.
In die betrieb-
liche Altersver-
sorgung kommt
Bewegung.
Doch nicht alles
wird besser.
Neues zur Betriebsrente
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