CONTROLLER Magazin 1/2016 - page 35

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lagebericht für das Geschäftsjahr
2008/2009 fehlerhaft sind:
I. Die sino AG hat im Lagebericht
und im Konzernlagebericht nicht
über das Risiko einer drohenden
Verschlechterung der Ertragslage
aus Sonderbelastungen durch Zah-
lungen an die Entschädigungsein-
richtung der Wertpapierhandelsun-
ternehmen (EdW) wegen des Ent-
schädigungsfalls Phoenix Kapital-
dienst GmbH berichtet.
Dies verstößt für den Lagebericht
gegen § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB
und für den Konzernlagebericht
gegen § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB,
wonach die voraussichtliche Ent-
wicklung mit ihren wesentlichen
Chancen und Risiken zu beurtei-
len und zu erläutern ist.
II. Die sino AG hat im Anhang zum
Konzernabschluss eine mögliche
Verpf lichtung aus voraussicht-
lich zu erhebenden Sonderzah-
lungen nicht angegeben und be-
schrieben.
d) Abgrenzungen zu sonstigen Schulden
und Ausweis in der Bilanz
Darüber hinaus ist nach
IAS 37.11
zu differen-
zieren in „Rückstellungen und sonstige Schul-
den“ (bzw. „provisions and other liabilities“).
Danach können
Rückstellungen („provisi-
ons“)
dadurch von
sonstigen Schulden
(„other liabilites“)
, wie z. B.
Verbindlichkei-
ten aus Lieferungen und Leistungen („trade
payables“)
sowie
abgegrenzten Schulden
(„accruals“)
unterschieden werden, dass bei
ihnen Unsicherheiten hinsichtlich des Zeit-
punkts oder der Höhe der künftig erforderlichen
Ausgaben bestehen. Als Beispiel:
(a)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen („trade payables“)
sind
Schulden
(„liabilities“) zur Zahlung von er-
haltenen oder gelieferten Gütern oder
Dienstleistungen, die vom Lieferanten in
Rechnung gestellt oder formal vereinbart
wurden; und
(b)
abgegrenzte Schulden („accruals“)
sind
Schulden („liabilities“)
zur Zahlung von
erhaltenen oder gelieferten Gütern oder
Dienstleistungen, die weder bezahlt wur-
den, noch vom Lieferanten in Rechnung
Dies verstößt gegen IAS 37.28
i. V.m. IAS 37.86, wonach für eine
Eventualverbindlichkeit, wie etwa
für eine mögliche Verpflichtung
aus vergangenen Ereignissen, die
von einem nicht vollständig unter
der Kontrolle des Unternehmens
stehenden unsicheren künftigen
Ereignis abhängig ist, Angaben ge-
macht werden müssen, sofern ein
Ressourcenabfluss nicht unwahr-
scheinlich ist.
An dieser Fehlerfeststellung wird auch der
Zusammenhang mit der (Konzern-) Lage-
berichterstattung ersichtlich. Sehr häufig
beinhaltet eine fehlende Berichterstattung
von Eventualverbindlichkeiten im Konzern-
anhang nach IFRS auch Fehler in der Risiko-
berichterstattung im (Konzern-) Lagebericht
nach HGB!
c) Zusammenfassendes Prüfungsschema
Systematisch dargestellt ergibt sich damit
folgende Prüfungssystematik für den Ansatz
einer Rückstellung gemäß IAS 37.14 bzw. der
Angabe einer Eventualverbindlichkeit:
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(vgl.
Abbildung 1)
Abb. 1: Prüfungssystematik für den Ansatz einer Rückstellung
CM Januar / Februar 2016
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