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Teil 1: Rückstellungen, Eventual-
verbindlichkeiten und Eventual-
forderungen nach IAS 37
Die Bilanzierung von
Rückstellungen
gehört
zu den „alltäglichen“ Problemen in der nationa-
len und internationalen Rechnungslegung.
Dennoch stellt die Vielfalt der Sachverhalte in
der Praxis sowohl Abschlussersteller als auch
Wirtschaftsprüfer sowie Betriebsprüfer der Fi-
nanzverwaltung jedes Jahr von neuem vor Her-
ausforderungen. Vielfach sind auch die Verant-
wortlichen aus dem
Controlling
bereits unter-
jährig zu den Monats- und Quartalsabschlüs-
sen mit der Lösung der entsprechenden
Fragestellungen beschäftigt. Insofern setzt die-
ser Beitrag an dem von Dr. Markus Kottbauer
im Editorial im CM September / Oktober 2013,
S. 1 beschriebenen Trend zum
Zusammen-
wachsen von Controlling und Accounting
an und beschreibt die wichtigsten Regelungen
zur Bilanzierung von Rückstellungen nach IFRS,
HGB und Bilanzsteuerrecht.
In diesem
Teil I
legen wir den Schwerpunkt auf
die Prüfung der
Ansatzvoraussetzungen
für
Rückstellungen in einem Abschluss nach IFRS
und gehen auf deren
Ausweis
sowie die Ab-
grenzung zu den Eventualverbindlichkeiten und
(sonstigen) Schulden ein.
In
Teil II
erläutern wir insbesondere Regelun-
gen zur
Bewertung
von Rückstellungen nach
IFRS, stellen wesentliche Einzelrückstellungen
wie z. B. Rückstellungen für Restrukturierungs-
maßnahmen und Drohverluste sowie die Be-
sonderheiten von Eventualforderungen dar und
beschreiben zentrale Abweichungen zu den
Vorgaben des deutschen Handelsgesetzbuches
und Bilanzsteuerrechts.
Rückstellungen, Eventualverbind-
lichkeiten und Eventualforderungen
nach IAS 37
Anwendungsbereich
Zentrale Norm
für den Ansatz und die Be-
wertung von Rückstellungen ist der Standard
IAS 37. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass
IAS 37 systematisch
ein
„Auffangstan-
dard“
ist. Nach
IAS 37.1 (c)
sind grundsätz-
lich
andere Standards
, die sich ebenfalls mit
dem Ansatz oder der Bewertung von Verbind-
lichkeiten, Rückstellungen, Eventualverbind-
lichkeiten und Eventualforderungen befassen,
vorrangig
anzuwenden. Z. B. sind in
IAS
37.5
folgende – nicht abschließende –
Bei-
spiele für Rückstellungen
genannt, welche
vorrangig in anderen Standards
geregelt
werden:
Accounting & Controlling: es wächst zusammen,
was zusammen gehört!
– Teil 1 –
Bilanzierung von Rückstellungen nach IFRS, HGB und Bilanzsteuerrecht
von Thomas Amann und Carsten Ernst
CM Januar / Februar 2016