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Freie Journalisten sowie andere kleine Selbstständige
werden im Durchschnitt nur alle 64 Jahre einer Betriebs-
prüfung unterzogen, die dem Zufallsprinzip unterliegt.
Werden Sie aber in irgendeiner Weise steuerlich auffällig,
steigt die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung dramatisch
an.
Fachexperte für Steuern, Finanzen und Arbeitsrecht. Auf-
fälligkeiten in der Steuererklärung bedürften der Aufklä-
rung, so Linke. Wenn Sie meinen, geprüft würden doch
nur die Großen, täuschen Sie sich.
Wie
, wie Sie sich am besten bei einer Betriebsprü-
fung verhalten.
Betriebsvermögen
Zum Betriebsvermögen gehören alle Wirtschaftsgüter, die
nach Art und Funktion in einem betrieblichen Zusammen-
hang stehen. Das Betriebsvermögen wird festgelegt, um
den zu versteuernden
zu ermitteln. Ist ein betrieb-
licher Zusammenhang nicht gegeben, werden die Gegen-
stände dem Privatvermögen zugerechnet.
Für Freiberufler kommen infrage:
notwendiges Betriebsvermögen,
gewillkürtes Betriebsvermögen
notwendiges Privatvermögen.
Zum
notwendigen Betriebsvermögen
zählen Gegen-
stände, die für eigenbetriebliche Zwecke benötigt und
ausschließlich dafür genutzt werden bzw. dafür bestimmt
sind. Dazu zählen zum Beispiel Firmenwagen und Note-
book.
Als
gewillkürtes Betriebsvermögen
können Wirtschafts-
güter, die in einem adäquaten Zusammenhang mit dem
Betrieb stehen und dazu geeignet sind, diesen zu fördern,
bei der Gewinnermittlung durch
(
Abs. 1 EStG ohne
und
§ 5
Abs. 1 EStG mit Maßgeblichkeitsprinzip) und auch bei
der Gewinnermittlung durch
) behandelt werden.
Werden Wirtschaftsgüter zu mehr als 90% privat genutzt,
gehören diese zum Privatvermögen.
Bewirtungskosten
Geschäftsfreunde einladen und die Restaurantrechnung
von der Steuer absetzen? Ja, das ist grundsätzlich mög-
lich. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die
Sie erfüllen müssen.
Zum einen muss es einen
geschäftlichen Anlass
für die
Bewirtung geben. Eine Bewirtung von Geschäftsfreunden
aus geschäftlichem Anlass liegt vor, wenn Sie als Autor
andere Personen zum Essen oder Trinken einladen mit
dem Ziel, bereits bestehende Geschäftsbeziehungen zu
pflegen oder neue anzubahnen. Die Bewirtung darf nicht
in Ihrer Privatwohnung oder etwa anlässlich Ihres Ge-
burtstags stattfinden. Dann überlagert der private Anlass
das Geschäftliche und das Finanzamt akzeptiert die
Rechnung nicht als Betriebsausgabe.
Zum anderen muss die
Rechnung
einigen Anforderungen
genügen: Verwenden Sie als Nachweis nach Möglichkeit
den früher vorgeschriebenen amtlichen Vordruck, der
meist auf der Rückseite der Gaststättenrechnungen ab-
gedruckt ist. Machen Sie darauf folgende Angaben (Name
und Anschrift der Gaststätte sowie Tag der Bewirtung er-
geben sich bereits aus der Gaststättenrechnung):
Ihr eigener Name als bewirtende Person,
Namen der bewirteten Personen,
genauer Anlass der Bewirtung
und unterschreiben Sie diese Angaben. Sie können auch
ein
laden, das Sie di-
rekt am Bildschirm ausfüllen können.
Alle Rechnungsposten müssen einzeln und mit genauer
Bezeichnung aufgeführt werden. Der Beleg vom Wirt
muss maschinell erstellt und registriert worden sein.
Der Betriebsausgabenabzug ist auf
70%
der nachgewie-
senen Kosten begrenzt. Sie dürfen also in Ihrer Einnah-
men-Überschuss-Rechnung nur 70% des tatsächlichen
Rechnungsbetrags als Betriebsausgabe ansetzen – oder
100% als Betriebsausgaben und den nicht abzugsfähi-
gen 30%-Anteil als Betriebseinnahme. In der Anlage EÜR
tragen Sie den steuerlich abziehbaren Teil der Bewir-
tungskosten (70%) in Feld 175 (Zeile 49) und den nicht-
abziehbaren Teil (30%) in Feld 165 ein.
Tipp:
Die auf die Bewirtungskosten entfallende
kann
von vorsteuerabzugsberechtigten Autoren zu 100% ab-
gezogen und damit vom Finanzamt zurückgefordert wer-
den, obwohl die Bewirtungskosten selbst einkommen-
steuerrechtlich nur zu 70% abziehbar sind.
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