Immobilienwirtschaft 3/2019 - page 43

43
0
3.2019
Foto: BFW
ANZEIGE
GETEC UND SCHINDLER – NEUE PREMIUMPARTNER DES DDIV
Der Energiedienstleister GETEC und der Aufzughersteller Schindler Deutschland sind neue Premiumpartner des Dachverbands Deutscher
Immobilienverwalter (DDIV).
Schwerpunkt der Kooperation mit GETEC sind der Wissenstransfer und die Fokussierung auf Themen rund um die
Möglichkeiten des Contracting. Ziel der Partnerschaft mit dem international tätigen Aufzughersteller ist der Ausbau der Digitalisierung im Wohnungs-
bestand, wodurch beispielsweise technische Ausfälle im Aufzugbereich reduziert und neue Wertschöpfungspotenziale gehoben werden können.
Aktuelle Urteile
RECHT
MAKLERRECHT
S.52
52
Maklerprovision: Falsche Exposé-
angaben – ist die Provision verwirkt?
WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
S.53
53
Urteil des Monats: Keine Mailadres-
sen in der Eigentümerliste Verwalter-
vertrag: Kabelbenutzungsgebühren
und Verwalter
54
Abrechnung: Unzulässiger Umla-
geschlüssel – Folgen? Eigentum:
Gebrauch als Flüchtlingsunterkunft
Nicht gänzlich ungeeignet:
Versammlungsort: Waschküche
55
Nichtssagend oder widersprüchlich:
Beschluss: Bestimmtheit ist wichtig
Verwaltervertrag: Sondervergütung
und Bestimmtheit Anfechtungs-
klage: Weisungen an den Verwalter
per Beschluss (und weitere Urteile)
MIETRECHT
S.56
56
Urteil des Monats: Wärmebrücken
bei Altbauwohnungen Haftung:
Leistungsstörungen vor Übergabe
der Mietsache
57
Schriftform & Co.: Mietvertrag: die
Ausübung einer Verlängerungsoption
Preisbindung: Mieterhöhung richtet
sich nach allgemeinen Vorschriften
Gemeinschaftsflächen: Mieter hat
Anspruch auf Hoftorschlüssel
(und weitere Urteile)
BFW
„Verlängerung der Mietpreisbremse ist falscher Ansatz“
Die Mietpreisbremse bestand ursprüng-
lich aus zwei Komponenten: Der Begren-
zung derMieten und denMaßnahmen für
beschleunigten Neubau. „Eine Evaluation
dieser Fördermaßnahmen sucht man im
Gutachten vergeblich. Eine lückenhafte
Analyse darf aber nicht die Grundlage für
gesetzliche Vorhaben zur Mietpreisbrem-
se sein“, kritisiert BFW-Präsident Andreas
Ibel. Das Bundesjustizministerium stellte
ein Gutachten vor, in dem die Wirkung
der Mietpreisbremse evaluiert wird. Bun-
desjustizministerin Katarina Barley (SPD)
forderte dabei eine Verlängerung der bis
2020 befristeten Maßnahme.
„Das Gutachten schreibt den einseitigen
politischen Fokus bei der Umsetzung
der Mietpreisbremse fort“, kritisiert Ibel.
Denn die Mietpreisbremse war gemäß
Baugesetzbuch (§ 556d) lediglich als
ergänzendes, befristetes Instrument ge­
plant, damit der Wohnungsmarkt in der
Zwischenzeit durch Fördermaßnahmen
wieder angekurbelt werden kann.
Passiert sei hier jedoch kaum etwas, so
Ibel: „Statt den Neubau zu fördern und
zu vereinfachen, beschließt die Politik
steigende Abgaben, überzogene Forde-
rungen in städtebaulichen Verträgen und
den Ausschluss von privaten Investoren
bei der Grundstücksvergabe. Bezahlbaren
Wohnraum erreichen wir nur durch eine
Ausweitung des Angebots. Daran wird
auch eine Verlängerung oder flächende-
ckende Einführung der Mietpreisbremse
nichts ändern!“
„Eine lückenhafte
Analyse darf nicht
die Grundlage für
gesetzliche Vorhaben
zur Mietpreisbremse
sein“, kritisierte
BFW-Präsident
Andreas Ibel.
1...,33,34,35,36,37,38,39,40,41,42 44,45,46,47,48,49,50,51,52,53,...76
Powered by FlippingBook