Immobilienwirtschaft 11/2017 - page 43

43
1
1.2017
berichtet aber auch Trösser davon, dass
es nicht zu einem dramatischen Wegbre-
chen von Geschäftsfeldern gekommen
ist. Allerdings: „Wir machen kaum noch
Vermietung, nur noch für unsere lang-
jährigen Auftraggeber, die kein Problem
damit haben, die Vermieterprovision zu
zahlen. Interessenten, die uns gerne be-
zahlen würden, um eine Wohnung für sie
zu finden, müssen wir hingegen leider ab-
weisen.“ Das Fazit von Susanne Trösser:
„Wir haben keine Kunden verloren. Aber
eben auch keine neuen generiert.“
WENIGER ANGEBOTE AUF DEM MARKT
Der
IVD Bundesverband hat generell fest-
gestellt, dass das Angebot an Mietwoh-
nungen durch das Gesetz zur Neurege-
lung von Maklerprovisionen bundesweit
stark zurückgegangen ist – sowohl bei
Maklern als auch auf den Immobilien-
Online-Portalen. Schätzungen besagen,
dass infolge des Bestellerprinzips das
Wohnungsangebot in den Immobilien-
portalen um 40 Prozent gesunken ist.
Weiterhin geht der IVD davon aus, dass
vor Inkrafttreten der Neuregelung in etwa
gleich viele Miet- wie Kaufobjekte durch
die Mitgliedsunternehmen vermittelt
wurden. Zwei Jahre später werden jedoch
zu knapp 70 Prozent Kaufimmobilien und
nur noch zu rund 30 Prozent Mietobjekte
durch die Immobilienprofis vermittelt.
Reine „Vermietungsmakler“ sind unter
den Verbandsmitgliedern kaum mehr
anzutreffen. Hier wurden Geschäftsfelder
verlagert in Richtung auf die Vermittlung
von Kaufobjekten.
Abschließend noch ein Blick in die
Region. Treffen die Aussagen der Mak-
ler, die vornehmlich in Großstädten tätig
sind, auch auf die Situation in eher länd-
lich strukturierten Gebieten zu?
Hier mag der Niederrhein beispielhaft
stehen für die Lage abseits der Ballungs-
zentren imWesten der Republik. Immobi-
lienmaklerin Jennifer Berndsen ausWesel
antwortet auf die Frage, ob sie spürbare
Umsatzeinbußen zu verzeichnen habe:
„Eindeutig ja. Die Stammkunden sind
zwar geblieben, aber neue Auftraggeber
versuchen leider seit der Gesetzesände-
rung, ihre Wohnungen oder Häuser erst
einmal selbst zu vermarkten.“
ImUmfeld hat sie einige Geschäftsauf-
gaben von Kollegen, deren Kerngeschäft
die Vermietung war, registriert. Berndsen
ist froh, dass das Familienunternehmen
seit jeher breiter aufgestellt ist. „Unser
Kerngeschäft ist die Vermittlung von Ge-
brauchtimmobilien sowie unsere Bauträ-
gerfirma B & K, von daher sind wir gut
ausgelastet. Aber wir finden es natürlich
schade, dass die Vermietungsaufträge zu-
rückgegangen sind.“
SUMMARY
»
Die Situation der Makler seit der Einführung des Bestellerprinzips
wird sehr unterschiedlich beurteilt: von keinen
Veränderungen bis hin zu 70 Prozent Umsatzeinbußen im Vermietungsbereich.
»
Vereinzelt gab es
auch Geschäftsaufgaben
, aber keinen Kahl-
schlag.
»
Bei den Maklern ist seit der Einführung des Bestellerprinzips ein
besseres Bewusstsein für die eigene Leistungsfähigkeit
entstanden,
es wurde viel ins Marketing investiert.
»
Während früher ungefähr gleich viele
Kauf- und Mietobjekte
durch Makler vermittelt wurden, hat sich
das Verhältnis seit Einführung des Bestellerprinzips auf 70 Prozent Kauf- und 30 Prozent Mietobjekte verschoben.
«
Jörg Utrecht, IVD West, Köln
„Erst wenn die Vermie-
tung auf eigene Faust
schiefgeht, sind Privat-
vermieter wieder bereit,
einen Immobilienmakler
zu beauftragen.“
Kay Mengelbier,
Geschäftsführer der
Wappen-Immobilien GmbH, Bochum
Durch das Bestellerprinzip gab es auch Geschäftsaufgaben, aber keinen Kahlschlag.
1...,33,34,35,36,37,38,39,40,41,42 44,45,46,47,48,49,50,51,52,53,...84
Powered by FlippingBook