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3.2017
Am 22. Juli 2013 wurde in Deutschland
das Investmentgesetz durch das KAGB
ersetzt. Seitdem müssen KVG beim Aus-
lagern des Property Managements die
rechtlichen Rahmenbedingungen beach-
ten. Die KVG hat dafür Sorge zu tragen,
dass die ausgelagerte Leistung eine gleich
hohe Qualität aufweist, wie wenn sie die
Leistung selbst erbracht hätte. Die KVG
haftet nämlich für ein Verschulden des
Auslagerungsunternehmens. Deshalb
müssen KVG umfangreiche Kontrollen in
ihr internes System implementieren, um
die Leistungen der Auslagerungsunter-
nehmen effektiv überwachen zu können.
Immer mehr KVG fordern wegen
ihres gestiegenen Haftungsrisikos, dass
der PropertyManager sein eigenes dienst-
leistungsbezogenes Kontrollsystem zerti-
fizieren lässt. Das erhöht die Transparenz
der Prozesse und Kontrollen, verbessert
die Qualitätssicherung der ausgelagerten
Dienstleistung und unterstützt das Ausla-
gerungscontrolling.
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Oliver Mertens, Stuttgart
ÜBERSICHT
KERNAUFGABEN DES PROPERTY MANAGEMENTS
›
Verantwortung für das operative Ergebnis
›
Maßnahmen entwickeln und auf Objektebene entlang
der AM-Strategie überwachen
›
Laufende Dokumentation, Analyse und Reporting
›
Strategieentwicklung, Auswahl und Steuerung des
Facility Managements
›
Operatives Vermietungsmanagement entlang der
Vermietungsstrategie
›
Akquisition von Neumietern und vertriebsorientiertes
Mieterkontaktmanagement
›
Umsetzung der Kosten- und Erlösvorgaben,
Kostenmanagement und Kostenoptimierung
›
Unterstützung des AM bei Budgetierung und
Investitionsausgaben
›
Koordinierung und Steuerung technischer Prozesse
und Umsetzung entlang der Vorgaben
›
Kaufmännische Tätigkeitsbereiche
›
Ganzheitliche Mieterbetreuung nach Vereinbarung
mit dem AM