IMMOBILIENWIRTSCHAFT 06/2016 - page 38

38 SZENE
Grafik: Immobilienwirtschaft; Quelle: DDIV-Branchenbarometer
Immobilienverwalter
vermitteln mehr Wohnungen
29 Prozent der Immobilienverwalter bieten seit Inkrafttreten des
Bestellerprinzips verstärkt Wohnungsvermittlung an. Laut aktu-
ellem DDIV-Branchenbarometer konnte mehr als die Hälfte (55,7
Prozent) dadurch zusätzliche Einnahmen generieren.
55,7%
Konnten
Sie mit der
Wohnungsvermitt-
lung zusätzliche
Einnahmen
generieren?
JA
Nein
44,3%
Vermarktung & Management
BUNDESFACHVERBAND
DER IMMOBILIENVERWALTER BVI
Thomas Meier bleibt Präsident
Der amtierende BVI-PräsidentThomasMeier
wurde auf der Jahreshauptversammlung des
BVI für weitere fünf Jahre in seiner Funktion
bestätigt. Auch Vizepräsident Dr. Klaus Nah-
lenz bleibt auf seiner Position. Die Funktion
des Schatzmeisters übernimmt der ehemalige
BVI-Landesbeauftragte des Landesverbands
Nord, PeterWaßmann.ThomasMeier, Immo-
bilienverwalter aus Neumarkt, ist seit 2001 an
der Spitze des Fachverbandes.
Frank Vierkötter,
Vorstandsvorsitzender der
Interhomes AG,
wurde in der Jahreshauptver-
sammlung des BFW Bundesverband Freier Immobi-
lien- und Wohnungsunternehmen für weitere drei
Jahre in seinem Amt als Vizepräsident bestätigt.
Die Wahlen fanden im Rahmen des BFW Deutschen
Immobilien Kongresses 2016 in Berlin statt, mit dem
der Immobilienverbund sein 70-jähriges Bestehen
feierte. Vierkötter wurde erst im März für weitere
fünf Jahre als Vorstandsvorsitzender der Interhomes
AG bestätigt.
Frank Vierkötter
PERSONALIE
GERICHTSURTEIL
Vermieter können Fahrtkosten
steuerlich absetzen
Vermieter können Fahrtkosten zu ihren
Vermietungsobjekten im Regelfall mit einer
Pauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Ki-
lometer als Werbungskosten geltend machen.
Die ungünstigere Entfernungspauschale (0,30
Euro nur für jeden Entfernungskilometer) ist
aber dann anzuwenden, wenn das Vermie-
tungsobjekt die regelmäßige Tätigkeitsstätte
des Vermieters ist. Das geht aus einem Urteil
des Bundesfinanzhofs hervor. Der klagende
Vermieter sanierte mehrere Wohnungen.
Hierfür suchte er die Baustellen 165 bezie-
hungsweise 215 Mal im Jahr auf. Wegen der
Vielzahl der Fahrten war das Finanzamt der
Auffassung, dass der Vermieter am Ort der
Vermietungsobjekte seine regelmäßige Tä-
tigkeitsstätte habe (BFH, Urteil v. 01.12.2015,
IX R 18/15).
Foto: Interhomes AG
VERGÜTUNG STAGNIERT
Einer Studie von BVI, IVD und ZIA zufolge
sind die Verwalterentgelte in den letzten
fünf Jahren nur unwesentlich angestiegen
(mehr auf Seite 63)
.
STUDIE ZU VERWALTERENTGELTEN
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