Immobilienwirtschaft 05/2015 - page 34

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Vermarktung & Bewertung
i
Gutachterausschuss & Co.
schüsse und Oberen Gutachterausschüsse
in Deutschland (AK OGA) für 2014 aus.
IhreAnzahl indeneinzelnenLänderndiffe-
riert erheblich. „Spitzenreiter“ ist noch im-
mer das LandBaden-Württemberg, indem
sich 900 Gutachterausschüsse tummeln.
Die seit 2009 imBaugesetzbuch vorge-
sehene Bildung vonOberenGutachteraus-
schüssen oder Zentralen Geschäftsstellen
ist bis heute nicht in allen Ländern um-
gesetzt. Hinzu kommt, dass die Anforde-
rungen an die Gutachterausschüsse seit
1960 quantitativ und qualitativ erheblich
zugenommen haben. So obliegt den Gut-
achterausschüssen neben der Führung
vonKaufpreissammlungen die Ermittlung
von Bodenrichtwerten und die Ableitung
der sonstigen für die Wertermittlung er-
forderlichen Daten.
Der Mindestumfang dieser sonstigen
Daten umfasst Indexreihen, Umrech-
nungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren
für bebaute Grundstücke und Markt­
anpassungsfaktoren.
Unabhängigkeit als Hemmschuh ein-
heitlicher Standards
Bei Gutachteraus-
schüssenhandelt es sichumselbstständige,
weisungsungebundene, unabhängige und
neutrale Kollegialorganemit einemehren-
amtlichen Sachverständigengremium. Die
Unabhängigkeit vomWillen der Stadtpo-
litik hat viel zu deren hoher Reputation
D
eutschland verfügt über ein weltweit
einmaliges Datenermittlungssystem
zur Lage des Grundstücksmarktes.
Seit 1960 sind die Gutachterausschüsse im
Dienste der Markttransparenz tätig. Der
Gesetzgeber verpflichtet Notare, den Gut-
achterausschüssen Kopien aller im jewei-
ligen Zuständigkeitsbereich abgeschlos-
senen Immobilienkaufverträge zu über-
senden. Die Gutachterausschüsse werten
die wertrelevantenDaten der Verträge aus
und stellen die Entwicklungen auf dem
Grundstücksmarkt in aggregierter Form
als Kaufpreissammlung zur Verfügung.
Die Daten bilden die Grundlage zur
Ermittlung von Markt- und Beleihungs-
werten, für die steuerliche Bemessung von
Immobilienwerten und für die Festlegung
der Entschädigung bei Enteignungen. Da-
rüber hinaus dienen sie der Erstellung von
Marktberichten und als Entscheidungshil-
fen bei Investitionen. Der deutsche Im-
mobilienmarkt verfügt damit theoretisch
über die besten Voraussetzungen, einer
der transparentesten Märkte zu sein. Die
Praxis belehrt jedoch eines Besseren: Im
Transparenz-Index 2014 von JLL findet
sich Deutschland im globalen Vergleich
auf Platz zwölf und gehört damit nicht
mehr zu den sehr transparenten Märkten
mit Großbritannien an der Spitze. Die Tü-
cken liegen wie so oft im Detail.
Länderzuständigkeit als Problem
Problematisch gestaltet sich vor allem die
Zuständigkeit der Bundesländer. Das Bau-
gesetzbuch ermächtigt sie, durch Rechts-
verordnung die Führung und Auswertung
der Kaufpreissammlung, die Veröffentli-
chung der Bodenrichtwerte und sonstiger
Daten der Wertermittlung zu regeln. Zur
Umsetzung haben die Länder entspre-
chende Gutachterausschussverordnungen
erlassen, die allerdings keinen einheit-
lichen Standard als Basis haben.
Insgesamt 1.217 Gutachterausschüsse
weist der Arbeitskreis der Gutachteraus-
Im Transparenz-Index 2014
von JLL findet sich Deutsch-
land im globalen Vergleich
auf Platz zwölf und gehört
damit nicht mehr zu den
„sehr transparenten“ Märk-
ten. Die Gründe: Überaus
viele Gutachterausschüsse,
Föderalismus etc. Die Tücken
liegen im Detail. Besserung
ist in Sicht – aber noch in
weiter Ferne …
1.217
Gutachterausschüsse weist der
Arbeitskreis der Gutachteraus-
schüsse und Oberen Gutachteraus-
schüsse in Deutschland für 2014
aus.
Das Transparenz-Dilemma
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