Immobilienwirtschaft 05/2015 - page 33

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5.2015
Dr. Barabara Hendricks,
Bundesministerin für
Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktor-
sicherheit
Immobilienverband IVD
Deutscher Immobilientag des IVD 2015
11./12. Juni 2015 | Hotel InterContinental Berlin
Fitnessprogramm für Ihren Unternehmenserfolg
Jens-Ulrich Kießling,
Präsident
Immobilienverband IVD
Univ.-Prof. Dr. Martin
Häublein,
Universitat Innsbruck
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Engel & Völkers steigert Courtageumsatz um rund 25 Prozent
Die Engel & Völkers Gruppe hat ihren Courtageumsatz in den ersten drei Monaten 2015 um 25,1 Prozent auf 76,7 Millionen Euro erhöht
(Vorjahreszeitraum: 61,3 Millionen Euro).
Für den übrigen Jahresverlauf geht Engel & Völkers von einer weiterhin positiven Entwicklung aus und
will konsequent neue Shops, Büros und Market Center in strategisch wichtigen Wachstumsmärkten eröffnen. Um der hohen Immobiliennachfrage in
diesen Kernmärkten zu begegnen, sucht das Unternehmen bis Ende des Jahres weltweit 2.000 neue Immobilienmakler.
Kommentar
Zwangsversteigerungen sind nichts für Laien
Mit seinem Urteil vom 31. März 2014 (Az. 17 U 42/13) stärkt das OLG Schleswig Immobiliensachverstän-
digen den Rücken, indem es ein Verkehrswertgutachten als richtig bestätigt, das von einer Erwerberin bei
einem Zwangsversteigerungsverfahren angefochten wurde. Die Wirtschaftsprüferin Prof. Dr. Karin Kaiser stellt
in ihrem Artikel (siehe „Immobilienwirtschaft“ Heft 12/2014, S. 35) zu diesem Urteil die Frage, ob 100.000
Euro (die nach Auffassung der Klägerin als Sanierungsrückstau zu berücksichtigen gewesen wären) für die
Immobilienbewertung bedeutungslos seien. Diese Frage muss mit einem klaren „Nein“ beantwortet werden.
Insbesondere, wenn der Wert der Immobilie in Relation zu diesem Betrag eher gering ist, wird ein Gutachter
den Sachverhalt genau analysieren.
Das Augenmerk soll auf zwei Punkte gelegt werden, die bei Laien zu Missverständnissen führen können. Zum
einen führen bei der Verkehrswertermittlung mehrere Wege zum richtigen Ziel. Zum anderen werden beim
Verkehrswert subjektive Interessen ausdrücklich nicht berücksichtigt. Es soll vielmehr die allgemeine Sicht
des Marktes dargestellt werden. Die absolute Höhe des angesetzten Instandhaltungsrückstaus ist dabei nicht
unbedingt zu vergleichen. Beim Lesen des Artikels von Prof. Dr. Karin Kaiser drängt sich der Eindruck auf, dass
sich im vorliegenden Fall ein Käufer bei der Zwangsversteigerung verspekuliert hat und nunmehr einen Schul-
digen sucht. Die Tatsache, dass zwei unabhängige Gutachter zu einem annährend identischen Verkehrswert
kommen, unterstreicht die Tatsache, dass es sinnvoll ist, sich auf kompetente Gutachter zu verlassen.
Stefan Piosczyk
FRICS,
Augsburg
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