CONTROLLER Magazin 2/2017 - page 70

68
„Neue Vorschriften blähen ab 2019 Kon-
zern-Bilanzen auf“
. So lautete die Überschrift
eines Handelsblatt-Artikels am 13.01.2016.
Brancheninsider sehen laut BDO Austria Part-
ner Klemens Eiter die neuen IFRS-Regeln zur
Leasing-Bilanzierung sogar als
„Biggest-ever
accounting change“.
Was sind die Hinter-
gründe für diese Schlagzeilen?
Im Januar 2016 hat das International Accoun-
ting Standards Board (IASB) nach jahrelangen
Erörterungen und Diskussionsrunden den neu-
en Standard IFRS 16 zur Leasingbilanzierung
veröffentlicht. Er soll für Leasingnehmer den
bisherigen Standard IAS 17 ersetzen und ab
dem 1. Januar 2019 in Kraft treten. Auf Unter-
nehmen, Controller, Finanzabteilungen und
Wirtschaftsprüfer kommen damit erhebliche
Änderungen zu. Das IASB hat im Vorfeld der
Veröffentlichung des neuen Standards sogar
einen Beitrag geschrieben, der den Bedenken
der betroffenen Unternehmen entgegen wirken
soll (Vgl. Kabureck, 2016). Nach Erhebungen
des IASB ist fast jedes zweite nach IFRS bilan-
zierende Unternehmen von den Änderungen
betroffen (Vgl. Freiberg/Schubert, 2016). Wie
der Autor in [Heberling 2005] bereits zeigen
konnte, gehört die Abbildung von Leasingge-
schäften zu den komplexesten Fragestellungen
sowohl der nationalen als auch der internatio-
nalen Bilanzierung.
1
Aktuelle IFRS-Bilanzierung
(nach IAS 17) beim Leasing-
nehmer bis 31.12.2018:
Nach IAS 17 gibt es zwei Arten von Leasing,
das Finanzierungsleasing (finance lease) und
das Operate-Leasing (operate lease). In Abhängig-
keit von der Risikoverteilung des Leasingver-
trages, die durch ein im IAS 17 vorgegebenes
Prüfungsschema beurteilt wird
2
, erfolgt die
Klassifizierung in eine der beiden genannten
Arten und die Zurechnung des Leasingobjektes
beim Finanzierungsleasing zum Leasingnehmer
bzw. beim Operate-Leasing zum Leasinggeber
(siehe Abbildung 1).
Zukünftige IFRS-Bilanzierung
(nach IFRS 16) beim Leasing-
nehmer ab 01.01.2019:
Nach IFRS 16 gibt es für den Leasingnehmer
keine Unterscheidung mehr zwischen Opera-
ting-Leasing und Finanzierungsleasing, sondern
grundsätzlich nur noch eine Art des Leasings,
die „Type A leases“. Deshalb soll bei jedem Lea-
singgeschäft das Leasingobjekt als Vermögens-
wert in der Bilanz des Leasingnehmers aktiviert
werden und eine gleich hohe Verbindlichkeit ge-
genüber dem Leasinggeber passiviert werden.
IFRS-Leasingbilanzierung ab 2019: Auswirkungen
auf die finanzielle Berichterstattung
von Dominik Heberling
IFRS-Leasingbilanzierung ab 2019
1...,60,61,62,63,64,65,66,67,68,69 71,72,73,74,75,76,77,78,79,80,...116
Powered by FlippingBook