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Der gemeinsame Facharbeitskreis „Risiko-
management und Controlling“ der RMA
(Risk Management Association e.V.) und
des ICV (Internationaler Controller Verein
e.V.)
fördert die Verbindung von Controlling und
Risikomanagement. Konkret bedeutet dies die
Mitteilung der Ursachen sämtlicher Planabwei-
chungen vom Controlling an das Risikoma-
nagement. Die Berechnung von Erwartungs-
werten für die Geschäftsrisiken des Unterneh-
mens erfordert die Kenntnis über den quantita-
tiven Umfang von Chancen und Gefahren
(Risiken), die Planabweichungen auslösen kön-
nen, und deren adäquate Berücksichtigung bei
der Bestimmung des Planwerts. Die Herausfor-
derung der Risikoaggregation ergibt sich immer
dann, wenn man einzelne Risiken und Chancen
als Planabweichungen in eine aggregierte Plan-
Kennzahl zusammenführen will. Hier sprechen
wir i. d. R. von at Risk Kennzahlen wie z. B. dem
Plan-EBIT at Risk oder dem Plan-FCF at Risk.
Dies wiederum
erfordert die Integration der
relevanten und anerkannten Kennzahlen
zugleich im Controlling und im Risikoma-
nagement
. Das Risikomanagement hat zu prü-
fen, ob durch den Gesamtumfang von Risiken
eine Bestandsbedrohung ausgeht, weil diese
nicht mehr durch die Risikotragfähigkeit (Eigen-
kapital- und Liquiditätsausstattung) gedeckt
sind. Eine solche Beurteilung der Bestandsbe-
drohung unter Berücksichtigung des aggregier-
ten Gesamtrisikoumfangs fordert auch das
Kontroll- und Transparenzgesetz. Ohne aussa-
gekräftige Kennzahlen, die sowohl im Control-
ling als auch im Risikomanagement gleicher-
maßen integriert sind, kann das Unternehmen
diesen Ansprüchen nicht gerecht werden.
Pflicht zur Risikoaggregation
gefordert
Der IDW Prüfungsstandard PS 340 bezieht sich
auf § 317 Abs. 4 HGB, bei dem jedoch nicht die
Bestandsfähigkeit geprüft werden soll. Dieser
betrifft zunächst nur die Systemprüfung mit Be-
standsaufnahme und Feststellung der Zweck-
mäßigkeit eines Risikofrüherkennungssystems.
§ 91 Abs. 2 AktG fordert jedoch: „Der Vorstand
hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbe-
sondere ein Überwachungssystem einzurich-
ten, damit den Fortbestand der Gesellschaft
gefährdende Entwicklungen früh erkannt wer-
den.“ Prof. Dr. Werner Gleißner stellt in seinem
Aufsatz für die jüngste WPG fest: „Eine be-
standsbedrohende Entwicklung gemäß § 91
Abs. 2 AktG früh zu erkennen, setzt voraus,
diese eindeutig zu definieren und den Grad der
Bestandsbedrohung zu messen.“
In vielen Un-
ternehmen fehlt noch immer die Risikoag-
gregation für die Bestimmung des Gesamt-
risikoumfangs.
Prof. Gleißner und ich regen
somit an, dass IDW PS 340 künftig ausdrück-
lich die Risikoaggregation fordern sollte und
auch die von der Wissenschaft anerkannten
Methoden wie „Monte-Carlo-Simulation“ und
die „logistische Regressionsanalyse“ ausdrück-
lich benannt werden.
Das Unternehmensrisiko findet zunächst in der
Volatilität des Ergebnisses (Gewinn oder Ver-
lust) seinen Niederschlag. Es ist durch statisti-
sche Analysen oder zukunftsorientiert mittels
Risikoaggregation bestimmbar. Das Insolvenz-
risiko drückt die Möglichkeit aus, dass ein Un-
ternehmen in Zahlungsunfähigkeit gerät und
seinen Verpflichtungen nicht oder nicht in voller
Höhe nachkommen kann. Die Insolvenzwahr-
scheinlichkeit wiederum hängt ab von der Risi-
kotragfähigkeit (Eigenkapital) und von der Er-
tragskraft. Ratingsysteme ermitteln diese mit
einjähriger und mehrjähriger Ausfallwahr-
scheinlichkeit (probability of default PD).
Mathematische Größen im Risiko-
management und Controlling
Die Gesamtrisikosituation des Unternehmens
lässt sich durch verschiedene Kennzahlen aus-
drücken. Der Vorteil der Kennzahlen liegt darin,
dass die Unternehmensleitung durch nur weni-
CM Mai / Juni 2017
Integrierte Kennzahlen im
Risikomanagement & Controlling
von Dieter Pape