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des Working Capitals ist recht idealtypisch
,
denn sie gilt nur für sogenannte Over-the-
Counter (OTC)- Geschäfte mit z. B. Banken, die
hier in der Maßnahme 1 unterstellt wurden.
Maßnahme 2: Für Alternativen vorsorgen
Erfolgt hingegen die Absicherung direkt über
die Börse, entsteht die Pflicht, eine liquiditäts-
wirksame Sicherheitseinlage (sog. margins) bei
der Abwicklungsstelle zu hinterlegen, und zwar
zum einen bei Abschluss der Sicherungsge-
schäfte (initial margins) und zum anderen ggf.
in Abhängigkeit der Preisentwicklung (variation
margins). Es ergibt sich also für das laufende
Geschäft ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf für
Sicherheitseinlagen der Absicherungsinstru-
da die Absicherungspreise (inkl. Kosten) nahe
den Planwerten liegen. Die Risikokennzahlen
reduzieren sich um mindestens die Hälfte. Dass
das Risiko nicht noch stärker fällt, liegt v.a. an
dem sog. Basisrisiko des Proxyhedges für die
Biofuelprodukte: Wie die Kointegrationsanalyse
zeigt, können die Agrar- und Mineralölprodukte
nicht vollständig die Entwicklung der Biofuel-
Preise erklären, daher ist der Proxyhedge auf
dieser Basis auch nur teilweise effizient. Den-
noch: Die Gefahr, wegen Preisverwerfungen die
EBITDA- Ziele zu verfehlen oder Kreditlinien zu
reißen, sinkt – trotz verbleibenden Basisrisikos
– auf nahe 0%. Das shortfall risk des Cash
Flows verbleibt bei reduzierten rd. 18%, da das
Working Capital (und damit das Vorfinanzie-
rungsrisiko durch Preisverwerfungen) hier vom
Hedging unberührt bleibt.
Die Unberührtheit
C. „Wie und in welchem Umfang kann der
Ertrag stabilisiert werden?“
Zielsetzung und Strategie
Ziel der Geschäftsführung sei es, die formu-
lierten Mindestziele für das Jahr 2014 weiter
abzustützen. Um das Marktpreisrisiko im
EBITDA und auch in den übrigen Kennzahlen
zu reduzieren, kann auf einfache Strategien
und Grundinstrumente der Preisabsicherung
zurückgegriffen werden. Folgende Absiche-
rungsstrategie sei von der Geschäftsführung
vorgegeben:
·
Das Absicherungsprogramm soll unmittelbar
vor Beginn des Planjahres aufgesetzt werden.
·
Die Jahresproduktion an Biofuel und die be-
nötigten Biomassen sollen vollständig abge-
sichert werden, um die maximalen Stabilisie-
rungsmöglichkeiten zu erhalten.
·
Es soll nur auf einfache Rohstoffterminge-
schäfte (Forwards/Futures, Swaps) in liqui-
den Märkten zurückgegriffen werden, d. h.
Weizen-, Raps-, Diesel- und Benzinpreisab-
sicherungen dürfen genutzt werden.
Strategieumsetzung
Abbildung 8 zeigt, welche Mengen an Weizen,
Raps, Benzin und Diesel auf Termin ge- bzw.
verkauft werden müssten, um diese verein-
fachte Absicherungsstrategie umzusetzen.
Weizen und Raps können direkt abgesichert
werden, für die Biofuelprodukte werden Proxy-
Hedge auf Basis der Agrar- und Mineralölpro-
dukte unterstellt. Ein Vorteil des bisher skizzier-
ten, quantitativen Ansatzes wird hieraus deut-
lich: Für die Bestimmung der Absicherungs-
mengen der Proxy-Hedges können unmittelbar
die Sensitivitäten der Kointegrationsanalyse für
die Biofuelpreise genutzt werden. U. a. zeigt
sich, dass Raps und Weizen auf Termin sowohl
ge- als auch verkauft werden, womit z. B. ein
kostengünstigeres Netting der Hedgepositionen
nutzbar ist. Die unterstellten, jahresdurch-
schnittlichen Terminpreise sind illustrativ.
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Maßnahme 1: Wirkung und Restrisiken
auf einen Blick
Im Ergebnis bleiben die Erwartungen nahezu
unverändert (siehe Abbildung 7: Maßnahme 1),
Abb. 7: Risikosimulation
Abb. 8: Absicherungsprogramm
CM März / April 2015