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          des Working Capitals ist recht idealtypisch
        
        
          ,
        
        
          denn sie gilt nur für sogenannte Over-the-
        
        
          Counter (OTC)- Geschäfte mit z. B. Banken, die
        
        
          hier in der Maßnahme 1 unterstellt wurden.
        
        
          Maßnahme 2: Für Alternativen vorsorgen
        
        
          Erfolgt hingegen die Absicherung direkt über
        
        
          die Börse, entsteht die Pflicht, eine liquiditäts-
        
        
          wirksame Sicherheitseinlage (sog. margins) bei
        
        
          der Abwicklungsstelle zu hinterlegen, und zwar
        
        
          zum einen bei Abschluss der Sicherungsge-
        
        
          schäfte (initial margins) und zum anderen ggf.
        
        
          in Abhängigkeit der Preisentwicklung (variation
        
        
          margins). Es ergibt sich also für das laufende
        
        
          Geschäft ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf für
        
        
          Sicherheitseinlagen der Absicherungsinstru-
        
        
          da die Absicherungspreise (inkl. Kosten) nahe
        
        
          den Planwerten liegen. Die Risikokennzahlen
        
        
          reduzieren sich um mindestens die Hälfte. Dass
        
        
          das Risiko nicht noch stärker fällt, liegt v.a. an
        
        
          dem sog. Basisrisiko des Proxyhedges für die
        
        
          Biofuelprodukte: Wie die Kointegrationsanalyse
        
        
          zeigt, können die Agrar- und Mineralölprodukte
        
        
          nicht vollständig die Entwicklung der Biofuel-
        
        
          Preise erklären, daher ist der Proxyhedge auf
        
        
          dieser Basis auch nur teilweise effizient. Den-
        
        
          noch: Die Gefahr, wegen Preisverwerfungen die
        
        
          EBITDA- Ziele zu verfehlen oder Kreditlinien zu
        
        
          reißen, sinkt – trotz verbleibenden Basisrisikos
        
        
          – auf nahe 0%. Das shortfall risk des Cash
        
        
          Flows verbleibt bei reduzierten rd. 18%, da das
        
        
          Working Capital (und damit das Vorfinanzie-
        
        
          rungsrisiko durch Preisverwerfungen) hier vom
        
        
          Hedging unberührt bleibt.
        
        
          Die Unberührtheit
        
        
          C. „Wie und in welchem Umfang kann der
        
        
          Ertrag stabilisiert werden?“
        
        
          Zielsetzung und Strategie
        
        
          Ziel der Geschäftsführung sei es, die formu-
        
        
          lierten Mindestziele für das Jahr 2014 weiter
        
        
          abzustützen. Um das Marktpreisrisiko im
        
        
          EBITDA und auch in den übrigen Kennzahlen
        
        
          zu reduzieren, kann auf einfache Strategien
        
        
          und Grundinstrumente der Preisabsicherung
        
        
          zurückgegriffen werden. Folgende Absiche-
        
        
          rungsstrategie sei von der Geschäftsführung
        
        
          vorgegeben:
        
        
          ·
        
        
          Das Absicherungsprogramm soll unmittelbar
        
        
          vor Beginn des Planjahres aufgesetzt werden.
        
        
          ·
        
        
          Die Jahresproduktion an Biofuel und die be-
        
        
          nötigten Biomassen sollen vollständig abge-
        
        
          sichert werden, um die maximalen Stabilisie-
        
        
          rungsmöglichkeiten zu erhalten.
        
        
          ·
        
        
          Es soll nur auf einfache Rohstoffterminge-
        
        
          schäfte (Forwards/Futures, Swaps) in liqui-
        
        
          den Märkten zurückgegriffen werden, d. h.
        
        
          Weizen-, Raps-, Diesel- und Benzinpreisab-
        
        
          sicherungen dürfen genutzt werden.
        
        
          Strategieumsetzung
        
        
          Abbildung 8 zeigt, welche Mengen an Weizen,
        
        
          Raps, Benzin und Diesel auf Termin ge- bzw.
        
        
          verkauft werden müssten, um diese verein-
        
        
          fachte Absicherungsstrategie umzusetzen.
        
        
          Weizen und Raps können direkt abgesichert
        
        
          werden, für die Biofuelprodukte werden Proxy-
        
        
          Hedge auf Basis der Agrar- und Mineralölpro-
        
        
          dukte unterstellt. Ein Vorteil des bisher skizzier-
        
        
          ten, quantitativen Ansatzes wird hieraus deut-
        
        
          lich: Für die Bestimmung der Absicherungs-
        
        
          mengen der Proxy-Hedges können unmittelbar
        
        
          die Sensitivitäten der Kointegrationsanalyse für
        
        
          die Biofuelpreise genutzt werden. U. a. zeigt
        
        
          sich, dass Raps und Weizen auf Termin sowohl
        
        
          ge- als auch verkauft werden, womit z. B. ein
        
        
          kostengünstigeres Netting der Hedgepositionen
        
        
          nutzbar ist. Die unterstellten, jahresdurch-
        
        
          schnittlichen Terminpreise sind illustrativ.
        
        
          8
        
        
          Maßnahme 1: Wirkung und Restrisiken
        
        
          auf einen Blick
        
        
          Im Ergebnis bleiben die Erwartungen nahezu
        
        
          unverändert (siehe Abbildung 7: Maßnahme 1),
        
        
          
            Abb. 7: Risikosimulation
          
        
        
          
            Abb. 8: Absicherungsprogramm
          
        
        
          
            CM März / April 2015