35
          
        
        
          Problem
        
        
          Zur Vermeidung und Bekämpfung von
        
        
          Korruption und Wirtschaftskriminalität existie-
        
        
          ren in den Unternehmen noch erhebliche Ver-
        
        
          besserungspotenziale. Hier kann das Control-
        
        
          ling durch sein methodisches Know-how einen
        
        
          Beitrag leisten.
        
        
          Ziel
        
        
          Wirtschaftskriminelle Handlungen besser
        
        
          erkennen und gegebenenfalls vermindern.
        
        
          Methode
        
        
          Nutzung von geeigneten Kennzahlen
        
        
          und Verbesserung der Zusammenarbeit zwi-
        
        
          schen Controlling und Compliance-Verantwort-
        
        
          lichen.
        
        
          Beschreibung
        
        
          Die erfolgreiche Umsetzung des
        
        
          wirkungsvollen Compliance-Management-Sys-
        
        
          tems erfordert einen ganzheitlichen Ansatz.
        
        
          Besonderes Augenmerk sollte hierbei auf die
        
        
          Zusammenarbeit zwischen Controlling und
        
        
          dem Compliance-Bereich gelegt werden. In der
        
        
          Praxis bestehen zwischen beiden Bereichen
        
        
          bislang noch zu wenige Berührungspunkte.
        
        
          Controller verfügen durch ihre Nähe zum Ma-
        
        
          nagement über wertvolle Informationen jenseits
        
        
          institutionalisierter Berichtsformen. Diese soll-
        
        
          ten für den Compliance-Bereich besser nutzbar
        
        
          gemacht werden. Einen möglichen methodi-
        
        
          schen Ansatzpunkt zur effizienteren Prävention
        
        
          von wirtschaftskriminellen Handlungen stellt
        
        
          die Nutzung von Kennzahlen dar. Sollen diese
        
        
          entwickelt werden, so ist eine Grundvorausset-
        
        
          zung, dass im Unternehmen eine verbindliche
        
        
          Compliance-Strategie vorliegt, deren Zielwerte
        
        
          mit der Gesamtstrategie des Unternehmens ab-
        
        
          gestimmt worden sind. Diese Kennzahlen soll-
        
        
          ten in das Reporting des Unternehmens integ-
        
        
          riert werden. Dazu werden geeignete Messgrö-
        
        
          ßen definiert, die sicherstellen, dass Tätigkeit
        
        
          und Ergebnis der Organisation den zu beach-
        
        
          tenden Bestimmungen und Regeln entspre-
        
        
          chen. Diese Zielkennzahlen sollten nicht nur
        
        
          in das laufende Reporting des Unternehmens
        
        
          übernommen, sondern auch mit dem Anreiz-
        
        
          system des Managements verknüpft werden.
        
        
          Werden im Rahmen des regelmäßigen Soll-Ist-
        
        
          Vergleichs Abweichungen in den Compliance-
        
        
          Kennzahlen festgestellt, so ist eine Abwei-
        
        
          chungsanalyse durchzuführen. Hierbei ist eine
        
        
          verstärkte Zusammenarbeit des Controllings
        
        
          und dem Compliance-Bereich notwendig. Bis-
        
        
          lang werden bei der Früherkennung und Analy-
        
        
          se von wirtschaftskriminellen Handlungen vor
        
        
          allem sog. „Red Flags“ verwendet. Hierbei han-
        
        
          delt es sich um besondere Merkmale und Auf-
        
        
          fälligkeiten, die aufgrund vorangegangener Er-
        
        
          fahrungen festgelegt werden. Treten diese ver-
        
        
          mehrt auf, wird dies als Hinweis für eine erhöh-
        
        
          te Gefahr krimineller Handlungen interpretiert.
        
        
          Beispielsweise werden hohe komplexe Finan-
        
        
          zierungsvorgänge und Aktivitäten in „Steueroa-
        
        
          sen“ ohne erkennbaren wirtschaftlichen Grund
        
        
          als ein möglicher Indikator betrachtet. Auch
        
        
          eine ungewöhnlich hohe Bereitschaft zu Über-
        
        
          stunden kann ein Warnsignal sein, denn wirt-
        
        
          schaftskriminelle Handlungen werden häufig
        
        
          außerhalb der regulären Arbeitszeiten verübt.
        
        
          Red Flags werden bislang selten in Zahlenwer-
        
        
          ten ausgedrückt, sondern sind lediglich verba-
        
        
          le Beschreibungen eines Zustandes. In der Re-
        
        
          gel arbeiten die Prüfer mit einer Auflistung von
        
        
          Beschreibungen, die bei einer zutreffenden Be-
        
        
          obachtung angekreuzt oder abgehakt werden.
        
        
          Durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit
        
        
          dem Controlling könnten viele der verwendeten
        
        
          Red Flags in Kennzahlen überführt und somit
        
        
          systematisch, z. B. mittels Zeitreihenvergleich,
        
        
          überwacht werden.
        
        
          Handlungsempfehlung
        
        
          ·
        
        
          Aufnahme von Compliance-Zielen
        
        
          und -Kennzahlen in das Performance
        
        
          Measurement System,
        
        
          ·
        
        
          Transformation von „Red Flags“ in
        
        
          metrisch messbare Kennzahlen und
        
        
          ·
        
        
          ergänzende Maßnahmen und Beobach-
        
        
          tungen über Kennzahlen hinaus.
        
        
          Ausblick: Die Nutzung von Kennzahlen allein ist
        
        
          nicht ausreichend, um wirtschaftskriminelles
        
        
          Verhalten aufzuspüren oder gar zu verhindern.
        
        
          Hierzu ist ein unternehmensübergreifender An-
        
        
          satz mit weiteren Maßnahmen der Prävention
        
        
          wie Trainings der Mitarbeiter sowie Aufdeckung
        
        
          wie Täter-Profiling notwendig.
        
        
          Ausgewählte Literatur
        
        
          Weber, J./Reißig-Thust, S. (2011): Controlling
        
        
          & Compliance, Band 79 der Reihe Advan-ced
        
        
          Controlling, Wiley Verlag, Weinheim.
        
        
          Jackmuth, H. –W. /de Lamboy, C. /Zawilla,
        
        
          P. (Hrsg.) (2012): Fraud Management – der
        
        
          Mensch als Schlüsselfaktor gegen Wirt-
        
        
          schaftskriminalität, Frankfurt.
        
        
          Sprecher dieser Artikelreihe: Prof. Dr. Nicole Jekel,
        
        
          Beuth Hochschule für Technik Berlin, njekel@
        
        
          beuth-hochschule.de, Fachlicher Beirat: Prof. Dr.
        
        
          Andreas Daum (Rechnungswesen, Projektcontrol-
        
        
          ling), Prof. Dr. Nicole Jekel (Performance, Marke-
        
        
          ting-Controlling, Gamification), Prof. Dr. Heike
        
        
          Langguth (Finanzierung, Investition, Unterneh-
        
        
          mensbewertung), Prof. Dr. Hans Schmitz (Control-
        
        
          ling und IT, Controlling und Verhalten), Prof. Dr.
        
        
          Carsten Wilken (Controlling für den Mittelstand)
        
        
          
            Autor
          
        
        
          Prof. Dr. Solveig Reißig-Thust
        
        
          ist seit 2005 Professorin für Betriebswirtschaftliches Rechnungs-
        
        
          wesen an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) in Ber-
        
        
          lin. Sie lehrt außerdem als Dozentin an der Steinbeis Hochschule
        
        
          Berlin am Institut für Risk, Fraud & Compliance und ist Mitglied im
        
        
          Arbeitskreis der Controlling-Professoren an Hochschulen.
        
        
          E-Mail:
        
        
        
          
            Kennzahlen gegen Wirtschafts-
          
        
        
          
            kriminalität
          
        
        
          von Solveig Reißig-Thust
        
        
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          Arbeitskreis Controlling-Professuren an Hochschulen
        
        
          
            CM März / April 2015