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SPEZIAL BAV
_RIESTERRENTE
spezial bAV 11/17
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
stößt Fabian von Löbbecke, Vorstands-
vorsitzender der Talanx Pensionsma-
nagement AG und verantwortlich für
bAV bei der HDI Lebensversicherung.
HDI will 2018 ein Riester-bAV-Produkt
auflegen. Für rund 16 Millionen Ge-
ringverdiener „ist die Kombination von
Arbeitgeberzuschuss, Riester-bAV und
Geringverdiener-Förderung unschlag-
bar“, so Löbbecke. Bei Riester-bAV sieht
der Lebensversicherer ein Marktpotenzi-
al von 2,35 Milliarden Euro.
Der Mix aus Riester, AG-Zuschuss und
Entgeltumwandlung macht‘s
Die neuen Chancen des BRSG hat das
tariflich in der Gesundheitswirtschaft
stark eingebundene Versorgungswerk
Klinik-Rente schon mal für Arbeitneh-
mer und Arbeitgeber durchgerechnet.
Dessen Geschäftsführer Friedhelm
Gieseler fasziniert nach anfänglicher
Skepsis im Gesetzgebungsverfahren
die jetzt mögliche Kombination von
Entgeltumwandlung, AG-Zuschuss und
Riester-bAV. Am Beispiel einer allein-
stehenden Pflegerin (35) mit zwei Kin-
dern, die in einem Privatunternehmen
2.200 Euro brutto verdient, rechnete
Gieseler vor: Durch Verknüpfung von
Entgeltumwandlung in eine Direktversi-
cherung, AG-Zuschuss und betriebliche
Riesterzulagen schafft die Frau einen
monatlichen Sparbetrag von 200 Euro,
wobei sie selbst nur 59 Euro Nettoauf-
wand hat. „Das macht eine Förderquote
von fast 250 Prozent“, betont der Chef
des Versorgungswerks, das schon heute
zahlreiche tarifliche Regelungen auch
für Krankenschwestern und Pflegekräf-
te in privaten Einrichtungen begleitet.
„Da in dieser Konstellationweder in der
Einzahlungsphase noch im Rentenbezug
SV oder Steuer anfallen, ergibt sich eine
ganz neue Dimension der Altersversor-
gung – eine wirkliche Sensation.“ Denn
die Pflegerin würde ihre gesetzliche Al-
tersrente im Alter von 65, Stand heute,
um 43 Prozent erhöhen. Auch unter An-
lagegesichtspunkten ist das sehr interes-
sant. Denn das bis zum 65. Lebensjahr
eingezahlte Geld ergäbe – auch ohne jede
Verzinsung – ein Rentenstammrecht von
72.000 Euro und damit 7,2 Nettoverzin-
sung allein schon auf den Eigenbetrag
der Frau, so der Mathematiker.
Diese Lösung wäre auch für die Fir-
ma lukrativ, weil sie sich als attraktiver
Arbeitgeber in einem Markt zunehmend
fehlender Fachkräfte präsentieren kann.
Arbeitgeber, die den neuen Zuschuss von
maximal 40 Euro pro Monat zahlen, kön-
nen von diesem Betrag im Beispiel direkt
12 Euro sparen (30 Prozent von der Lohn-
steuer). Dazu kommen noch – trotz ab
2019 obligatorischem 15 Prozent AG-Zu-
schuss zur Entgeltumwandlung – rund
fünf Euro ersparte Sozialabgaben bei
Entgeltumwandlung. Der verbleibende
Rest der 40 eingesetzten Euro ist als
Betriebsausgabe von der Körperschafts-
und der Gewerbesteuer befreit. Fazit: Für
die Kombination aus Entgeltumwand-
lung, AG-Zuschuss und Riester-bAV der
Pflegerin im Beispiel muss die Firma
letztlich nur rund 20 Euro investieren,
berichtet Gieseler. Mit kleinem Aufwand
für ein firmeneigenes Versorgungsange-
bot können Sie also Leistungsträger lang-
fristig an die Firma binden.
Einziger Nachteil bei der betrieblichen
Riester-Rente sei, dass die Beitragszah-
lung auch ab 2018 aus dem Nettolohn
zu zahlen ist, so HDI-Vorstand Löbbecke.
Daher sei die Entgeltumwandlung allein,
also klassische bAV in Form von zumeist
einer Direktversicherung, für viele eine
Alternative. Gerade kleine und mittlere
Unternehmen hätten dadurch Vorteile.
Durch die erhöhte Förderung werden
die Abschlusszahlen zur Riester-Rente
dennoch wieder an Dynamik gewinnen.
Arbeitgeber sollten im Interesse ihrer
Mitarbeiter genau hinschauen, welcher
Anbieter welche Garantien ausspricht
und was diese Versprechen wert sind.
Denn im Ernstfall garantiert nicht der
Staat die Sicherheit der Anlage, sondern
die Anbieter, also Versicherer, Fonds
gesellschaften oder Kreditinstitute.
DETLEF POHL
ist diplomier-
ter Journalist, Buchautor und
Moderator. Er schreibt seit
25 Jahren über Vorsorge,
Versicherungen und Recht.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hilft besonders Geringverdienern, eine betriebli-
che Altersversorgung durch verstärkte Förderung aufzubauen. Im Bereich der Riester-
bAV wirkt sich das dreifach aus.
1. Da sie geringe gesetzliche Rentenansprüche erwarten, riskierten Geringverdiener
bislang, dass ihre Riester-Rente auf die staatliche Grundsicherung im Alter angerechnet
wird. Dann hätten sie umsonst gespart. Per Gesetz können Riester-Sparer und auch
andere Betriebsrentner künftig bis zu etwa 200 Euro pro Monat auf jeden Fall behalten.
2. Die bisherige Doppelverbeitragung in der Ein- und Auszahlungsphase der Riester-bAV
wird abgeschafft. Das heißt: Für betriebliche Riester-Renten entfällt in der Auszah-
lungsphase die bisherige SV-Pflicht.
3. Für Riester-Renten steigt ab 2018 in der Ansparphase die Grundzulage von 154 auf
175 Euro pro Jahr.
Dreifach Riester-Förderung
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