personalmagazin bAVspezial 11/2017 - page 19

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ge zunichte machen und teilweise auch
hohe Kosten offenbaren. Es gibt wei-
tere Tücken, gerade im Alter: Bei Nied-
rigrentnern wird die Riester-Rente auf
die Grundsicherung angerechnet. Damit
wäre die langjährige Einzahlung womög-
lich für die Katz, weil der Staat bei einer
Bedürftigkeitsprüfung die Riester-Rente
ganz oder teilweise einkassiert. Sie ge-
hört nämlich nicht zum Schonvermögen.
Abschreckend ist auch die Tatsache, dass
gesetzlich Versicherte auf betriebliche
Riester-Vorsorge im Alter volle Kranken-
und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen
müssen – auf privat abgeschlossene Ries­
ter-Renten dagegen nicht. Somit rechnet
sich Riester-bAV überhaupt nicht, weil
sowohl in der Einzahlungs- als auch der
Auszahlungsphase SV-Abgaben fällig
sind. Arbeitgeber tun ihren Mitarbeitern
bisher also keinen Gefallen, wenn sie ei-
ne Riester-bAV anbieten.
Grenzen alter Förderung werden im
Betrieb abgestreift
Das ändert sich ab 1. Januar 2018 gra-
vierend und bietet für Arbeitnehmer
enorme Vorteile. Das BRSG könnte durch
dreifach bessere Förderung gerade der
betrieblichen Riester-Vorsorge neues
Leben einhauchen. So werden zukünftig
Ansprüche aus einer bAV nur noch redu-
ziert auf die staatliche Grundsicherung
im Alter angerechnet und die Doppelver-
beitragung für Riester-bAV abgeschafft.
Zudem steigt die Grundzulage für Ge-
ringverdiener (siehe Kasten „Dreifach
Förderung“). Generell können Gering-
verdiener (bis 2.200 Euro brutto) für jede
bAV-Form, also auch über betriebliches
Riestern hinaus, ab 2018 verbindlich mit
einem Arbeitgeber-Zuschuss rechnen.
Apropos Arbeitgeber-Zuschuss (AG-
Zuschuss): Sie als Chef haben davon
auch einen handfesten Vorteil. Zahlen
Sie Geringverdienern für zusätzliche
Altersvorsorge mindestens 240 Euro pro
Jahr ein (Höchstbeitrag: 480 Euro), so
dürfen Sie 30 Prozent (höchstens 144 Eu-
ro) von der Lohnsteuer behalten. Beiträge
aus Entgeltumwandlung sind jedoch bei
diesem AG-Zuschuss nicht begünstigt,
sondern wirklich nur rein vom Arbeit-
geber zusätzlich finanzierte Altersvor-
sorge. Wichtige Bedingung: Der Beitrag
darf nur in ungezillmerte Verträge flie-
ßen. Das sind bAV-Verträge, in denen die
Abschlusskosten über die gesamte Ver-
tragslaufzeit verteilt werden und nicht –
wie beim Riestern noch üblich – nur über
die ersten fünf Jahre, was das Sparkapital
anfangs beträchtlich schmälert.
Künftig können Arbeitgeber mit einem
einfachen Mix Fachkräfte auch mit mä-
ßigem Einkommen (zum Beispiel Teil-
zeitbeschäftigte) an sich binden, ohne
dafür viel Geld investieren zu müssen.
„Gerade die Kombination aus Arbeitge-
berzuschuss und Riester-bAV eignet sich
dafür exzellent“, sagt Thomas Dommer-
muth, Steuerberater und Professor an
der Ostbayerischen Technischen Hoch-
schule Amberg-Weiden. Ins gleiche Horn
Bisher rechnete sich die
Riester-bAV überhaupt
nicht. Doch ab dem
1. Januar 2018 sieht das
BRSG eine dreifache
Förderung von betriebli-
chen Riester-Renten vor.
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