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welcher Weg für uns der richtige ist“,
beklagt der GmbH-Chef. Neben einer
klassischen Ausfinanzierung der Pensi-
onsverpflichtungen wurde ihm auch zur
Umwandlung der Rente in eine Kapitalzu-
sage geraten. Aber eine Ausfinanzierung
über eine Rückdeckungsversicherung
wäre auf Dauer für die Firma zu teuer
geworden und eine Umwandlung in eine
Kapitalzusage birgt steuerliche Risiken.
Schließlich überzeugte ein Konzept der
HDI Lebensversicherung, bei dem die be-
reits erdienten Anwartschaften (Past Ser-
vice) auf einen kapitalmarktorientierten
Pensionsfonds ausgelagert und die zu-
künftigen Anwartschaften (Future Ser-
vice) neu geordnet werden. Ein cleverer
Schachzug, der durch ein Schreiben des
Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr
2012 steuerlich gedeckt ist.
Rückdeckungsversicherungen senken
die Kosten der Auslagerung
So konnte die Unternehmensbilanz der
ACV GmbH vollständig und nachhaltig
von Pensionslasten befreit werden. Die
künftigen Anwartschaften aus der Pensi-
onszusage wurden durch die Einrichtung
eines neuen Versorgungsversprechens
gesichert. Der Vorteil: Die neue Zusa-
ge konnte auf die Leistungen begrenzt
werden, die für den Geschäftsführer aus
heutiger Sicht noch relevant sind. Die Fi-
nanzierungskosten für die Neuordnung
sanken dadurch deutlich. Um auch in
Zukunft keine neuen Pensionsrückstel-
lungen bilden zu müssen, wurde für die
neue Zusage eine bilanzneutrale, rückge-
deckte Unterstützungskasse gewählt.
Die Strategie überzeugte auch Hollen-
dungsSteuerberater. LetztlichsinddieGe-
staltungsmöglichkeiten der Produkte bei
der Auswahl eines Kooperationspartners
wichtig. Die Kosten einer Auslagerung
können deutlich gesenkt werden, wenn
bestehende Rückdeckungsversicherun-
gen in das Finanzierungskonzept einge-
bracht werden. Der kapitalmarktförmige
Pensionsfonds im Rahmen der angebo-
tenen Lösung bot hier ein hohes Maß
an Flexibilität und eine liquiditätsscho-
nende Finanzierungsoption. So konnte
der fällige Einmalbeitrag an den Pensi-
onsfonds auf 10 Jahre verteilt werden.
Die Umsetzung der Auslagerung einer
Pensionszusage will Weile haben. Vom
ersten Gespräch bis zur finalen Einrich-
tung sind rund sechs Monate ins Land ge-
zogen. Ein Zeitraum, in dem nicht nur die
Entscheidung reifen, sondern auch eine
Vielzahl rechtlicher Formalitäten geklärt
werden mussten. „Mir war wichtig, dass
meine Rente sicher und garantiert ist“,
sagt Hollendung. Jetzt ist er beruhigt:
„Ich bekomme genau das, was ich 1993
abgeschlossen habe.“
Orientierungshilfe und professionelle
Begleitung sind wichtig
Das Beispiel der ACV GmbH steht stell-
vertretend für viele Gesellschafter-Ge-
schäftsführer-Versorgungen. Unterneh-
men mit bestehenden Pensionszusagen
alter Bauart sollten beim Versicherer
zeitnah eine Prognose für die Entwick-
lung der Pensionsrückstellungen anfor-
dern. Je nach wirtschaftlichen Rahmen-
bedingungen und Unternehmenszielen
können mögliche Handlungsszenarien
geprüft werden. Dabei kommt es immer
auf die individuelle Situation des Unter-
nehmens und des Geschäftsführers an.
Oft ist die Auslagerung der bestehenden
Pensionslasten auf einen kapitalmarkt
orientierten Pensionsfonds die geeig-
nete Lösung. Erfahrene bAV-Anbieter
verfügen über die nötige Expertise, um
eine Auslagerung oder Neuordnung von
Versorgungsverpflichtungen umfassend
zu analysieren und zu begleiten.
Die ACV GmbH hat vor der Unternehmensüber-
gabe die Bilanz von Pensionsverpflichtungen
befreit – das steigert den Unternehmenswert und
sichert die Versorgung des Geschäftsführers.
SANDRA SPIECKER
ist
Leiterin des bAV-Fachsupports
der HDI Lebensversicherung
in Köln.
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